Danke. Zumindest während der bisherigen Kommunikation haben sie erklärt, dass sie den Schufa-Eintrag nicht löschen, solange nicht restlos bezahlt wird. Vielleicht pokern sie ja auch nur. Aber wie kann ich es erzwingen, wenn sie es nicht tun. Muss ich dann das Inkassobüro verklagen? Beschwerde beim D...
Ich verhandele seit einiger Zeit mit einem Gläubiger bezüglich des Ausgleichs eines Schuldsaldos. Es ist eine uralte Forderung von vor 25 Jahren, die ich völlig aus den Augen verloren hatte, weil auch der Gläubiger sich sehr lange Zeit nicht mehr gemeldet hatte. Erst vor rd. 3 Monaten sandte er mir ...
Hintergrund ist, dass das Einkommen meiner Frau monatlich zwischen den o.g. Beträgen schwankt und ich nach Möglichkeit meine Frau nicht in das Verfahren hineinziehen möchte (also dass sie auch Papiere vorlegen muss, die dann irgendwer vorliegen hat).Sie weiß natürlich Bescheid, aber es ist mein Pro...
Danke. RA wollte ich mir erst einmal sparen und Schuldnerberatung muss ich zu lange auf einen Termin warten, solange kann ich den Gläubiger kaum hinhalten. Deswegen ja auch meine Frage hier im Forum.
Ich lasse mir erst einmal eine detaillierte Forderungsaufstellung senden. Daraus sollte ich ja ersehen können, ob irgendwann einmal ein Vollstreckungsversuch unternommen wurde. Aufgrund dessen würde ich dann bei den Zinsen (oder Kosten), die mehr als 3 Jahre vor dem jeweiligen Pfändungsversuch lagen...
Naja, die Forderung ist tituliert und verjährt damit frühestens nach 30 Jahren, wenn keine Pfändungsversuche erfolgten. Soweit mein Kenntnisstand. Hinsichtlich der Verjährung der Zinsen hatte ich in einem zweiten Beitrag nachgefragt.
Ich habe einen älteren Schuldtitel. Hauptforderung + Nebenkosten + ausgerechnete Zinsen bis Titeldatum und dem Zusatz hinzukommen xy% Zinsen aus xy ab Erlass des Titels. Der Titel und die titulierten Beträge verjähren natürlich erst nach 30 Jahren. Wie ist das mit den danach auflaufenden Zinsen und ...
Danke, so hatte ich es in etwa auch angenommen. Aktuell geht es mir nur darum, wie die Vorgehensweise ist, weil ich mit dem Gläubiger in Vergleichsverhandlungen gehen möchte. Und dazu ist es natürlich sinnvoll, wenn ich die mögliche späteren Schritte kenne. Hintergrund ist, dass ich überraschend mit...