Seit über 10 Jahren Pfändung auf Sparkonto - was tun?

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Melodysmum
Neuankömmling
Beiträge: 4
Registriert: 26. Feb 2026, 00:12

Seit über 10 Jahren Pfändung auf Sparkonto - was tun?

Beitrag von Melodysmum »

Hallo an alle User.
Ich bin jetzt gerade auf diese tolle Internetseite gestoßen und somit neu hier :)

Dementsprechend hoffe ich, dass ihr es mir bitte nachseht, falls mein Beitrag hier in diesem Bereich des Forums eventuell doch nicht passend ist, aber ich möchte erstmal kurz berichten, worum es geht:

Das ganze Thema schleppe ich jetzt ÜBER 10 JAHRE mit mir rum, obwohl ich schon immer mal wieder versucht habe, mir Hilfe bei meiner Bank zu holen, die es dort aber scheinbar nicht gibt.

Es geht um Folgendes:

Ich bin jetzt knapp 17 Jahre Kundin bei meiner Bank. Dort habe ich ein (P-) Konto und außerdem hatte ich damals, relativ zu Anfang, ebenfalls ein Sparkonto, bei dieser Bank eingerichtet.
Dieses Sparkonto versteht sich wie ein Sparbuch, aber ohne "Buch", sondern mit einer separaten Karte.
Ich habe in den ersten sieben Jahren dieses Sparkonto immer für eine Art "PS" Sparen genutzt, das es damals u.a.auch bei den Sparkassen gab.

( Falls jemand das nicht kennt: das ist so eine Art monatliches Ansparen von Betrag "X" in Form eines "virtuellen" Los-Verkaufs und bis zum Ende des Jahres zahlt man eben mtl .einen gewissen Betrag, von dem dann ein kleinerer Betrag an die Bank geht und der restliche Betrag gespart wird.
Je nachdem, wie viele "Lose" ich jetzt z.b monatlich nehme, desto mehr oder weniger wird mir eben Anfang Dezember ausgezahlt, zu dem hat man natürlich die Chance, auch noch separat unter seinen registrierten Nummern zusätzlich Geld zu gewinnen. Ob es das heute noch gibt, kann ich nicht sagen.)

Dies erstmal zur Vorgeschichte.

Nun das Problem:

Seit über 10 Jahren stehen nun auf diesem Sparbuch ca.
300 Euro.
Und irgendwann, vor dieser langen Zeit, hatte ich Zahlungsschwierigkeiten mit einem meiner ehemaligen Gläubiger, auf gut deutsch gesagt: ich weiß selber nicht mehr genau die Gründe, ich habe es wohl schleifen lassen und irgendwann haben die Gläubiger von "dieser Stelle" eine Pfändung auf dieses Sparbuch gelegt. Selbstverständlich wollten sie auch mein "normales" Konto pfänden, dies war ja aber nicht möglich,da ich ein P-Konto habe ( GOTT SEI DANK!) .

Nun ist es so, dass ich mir, wenn ich daran denke, die Frage stelle, ob das alles mit rechten Dingen zugeht und ich nicht irgendetwas dagegen tun kann, bzw ich habe überhaupt keine Infos mehr, um welchen Gläubiger es sich genau handelte.

Ich erinnere mich nur noch daran, dass es über eine Rechtsanwaltskanzlei aus Duisburg oder Düsseldorf lief. Bei meiner Bank gibt es nur einen einzigen Mitarbeiter, der für solche "Geschichten" bei uns zuständig ist und er hat mir immer wieder gesagt, er könnte nicht ersehen, um welchen Gläubiger es sich handelt. Fakt sei aber seiner Meinung nach, dass ich diese Pfändung von dem Sparbuch nur runter bekomme, wenn ich mich mit dem entsprechenden Gläubiger auf eine Rückzahlung der damaligen Summe (Schulden meinerseits), einige.

Dann könnte der Gläubiger die Pfändung von dem Sparbuch runter nehmen, insofern eher mit meinem Ratenzahlungsangebot einverstanden wäre.

Ich habe folgende Fragen zu diesem Thema:

1. Hat der Mitarbeiter der Bank mit seiner Aussage recht und kann er wirklich nicht sehen, um welchen Gläubiger ist sich damals gehandelt hat?
2. Welche anderen Möglichkeiten -im Falle dessen- hätte ich, um herauszufinden, um welche Gläubiger es sich damals handelte?
( Ich möchte noch als Info hinzufügen, dass ich derzeit von Bürgergeld und dem Unterhalt meiner Kinder lebe und keine eigenen/anderen Einkünfte habe.)

3. Inwiefern würde eine Ratenzahlungsvereinbarung überhaupt Sinn machen und warum hat sich dieser entsprechende Gläubiger nicht "einfach" schon längst das Geld, was auf dem Sparkonto ja quasi 100%ig frei verfügbar ist, eingezogen und mit der damaligen Gesamtschuldensumme sozusagen verrechnet?



Ich weiß, dass das jetzt ein ziemlich langer Beitrag war, aber ich wollte die Situation genau so erklären wie sie war, bzw. ist, um eventuelle Fragen im Vorfeld abzustecken/zu beantworten.

Ich möchte im Vorfeld jedem einzelnen, der mir antwortet und weiterhelfen kann, schon mal ganz, ganz lieb Danke sagen.
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Seit über 10 Jahren Pfändung auf Sparkonto - was tun?

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Hi Melodysmum,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Seit über 10 Jahren Pfändung auf Sparkonto - was tun?" geschaut?
Shopgirl
Guru
Beiträge: 1284
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Seit über 10 Jahren Pfändung auf Sparkonto - was tun?

Beitrag von Shopgirl »

Hi und willkommen bei uns.

Erstmal ein paar grundsätzliche Dinge:

Wenn ein Gläubiger deiner Bank den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss schickt, werden alle Konten bei dieser Bank mit der Pfändung belegt. Das ist unabhängig davon, ob das Spar- oder Girokonten sind.
Der Schutz des P-Kontos gilt nur für dein Girokonto. Ein Sparkonto lässt sich nicht schützen - deshalb kommst du auch dauerhaft nicht an dieses Guthaben.
Wenn die Pfändung nicht bedient/bezahlt wird, bleibt sie auf den Konten, solange diese existieren.

Dass die Bank nicht sieht, wer das Konto gepfändet hat, ist Quatsch. Es kann sein, dass der Mensch in der Filiale vor Ort das nicht einsehen kann, aber zentral liegen diese Informationen ganz sicher vor. Wie sollte die Bank ansonsten auch an den Gläubiger überweisen (falls pfändbare Beträge eingehen), wenn sie den Gläubiger nicht kennt?
Dieses PS-Sparen kenne ich von Sparkassen, daher nehme ich an, dass du Konto und Sparkonto bei einer führst. Es mag sein, dass in der Filiale vor Ort nur ein Mensch für Pfändungen zuständig ist, aber ich bin mir sicher, dass deine Sparkasse eine zentrale Postadresse hat, an die du dich wenden kannst. Schreib deiner Sparkasse und fordere Infos über den Gläubiger an, der dein Konto pfändet. Auf dem Weg sollte das klappen.

Das Guthaben auf dem Sparkonto hätte eigentlich längst ausgekehrt werden müssen. Dass die Sparkasse das 10 Jahre nicht an den Gläubiger überweist, ist so nicht richtig gewesen.

Ob es eine gute Idee ist, dass du die Pfändung bezahlst, um an das Guthaben vom Sparkonto zu kommen, kann man ohne konkrete Zahlen nicht sagen. Das rechnet sich vermutlich nur dann, wenn das Guthaben größer als der Pfändungsbetrag ist. Oder du halt die Pfändung erledigt haben willst.

[Es gibt die Möglichkeit eine Ratenzahlung mit Gläubigern zu vereinbaren, damit die dann im Gegenzug die Pfändung ruhend stellen. Das Problem ist hier nur, dass a) so was sehr oft sehr unwirtschaftlich ist und b) die wenigsten Banken so eine Ruhendstellung überhaupt noch akzeptieren. Ich würde mich da nicht auf den Menschen in der Filiale verlassen, der hat dir schon genug Unsinn erzählt]
Melodysmum
Neuankömmling
Beiträge: 4
Registriert: 26. Feb 2026, 00:12

Re: Seit über 10 Jahren Pfändung auf Sparkonto - was tun?

Beitrag von Melodysmum »

Dankeschön, Shopgirl 😄
Zuletzt geändert von Melodysmum am 26. Feb 2026, 08:59, insgesamt 1-mal geändert.
Melodysmum
Neuankömmling
Beiträge: 4
Registriert: 26. Feb 2026, 00:12

Re: Seit über 10 Jahren Pfändung auf Sparkonto - was tun?

Beitrag von Melodysmum »

Shopgirl hat geschrieben: 26. Feb 2026, 01:33 Hi und willkommen bei uns.

Erstmal ein paar grundsätzliche Dinge:

Wenn ein Gläubiger deiner Bank den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss schickt, werden alle Konten bei dieser Bank mit der Pfändung belegt. Das ist unabhängig davon, ob das Spar- oder Girokonten sind.
Der Schutz des P-Kontos gilt nur für dein Girokonto. Ein Sparkonto lässt sich nicht schützen - deshalb kommst du auch dauerhaft nicht an dieses Guthaben.
Wenn die Pfändung nicht bedient/bezahlt wird, bleibt sie auf den Konten, solange diese existieren.

Dass die Bank nicht sieht, wer das Konto gepfändet hat, ist Quatsch. Es kann sein, dass der Mensch in der Filiale vor Ort das nicht einsehen kann, aber zentral liegen diese Informationen ganz sicher vor. Wie sollte die Bank ansonsten auch an den Gläubiger überweisen (falls pfändbare Beträge eingehen), wenn sie den Gläubiger nicht kennt?
Dieses PS-Sparen kenne ich von Sparkassen, daher nehme ich an, dass du Konto und Sparkonto bei einer führst. Es mag sein, dass in der Filiale vor Ort nur ein Mensch für Pfändungen zuständig ist, aber ich bin mir sicher, dass deine Sparkasse eine zentrale Postadresse hat, an die du dich wenden kannst. Schreib deiner Sparkasse und fordere Infos über den Gläubiger an, der dein Konto pfändet. Auf dem Weg sollte das klappen.

Das Guthaben auf dem Sparkonto hätte eigentlich längst ausgekehrt werden müssen. Dass die Sparkasse das 10 Jahre nicht an den Gläubiger überweist, ist so nicht richtig gewesen.

Ob es eine gute Idee ist, dass du die Pfändung bezahlst, um an das Guthaben vom Sparkonto zu kommen, kann man ohne konkrete Zahlen nicht sagen. Das rechnet sich vermutlich nur dann, wenn das Guthaben größer als der Pfändungsbetrag ist. Oder du halt die Pfändung erledigt haben willst.

[Es gibt die Möglichkeit eine Ratenzahlung mit Gläubigern zu vereinbaren, damit die dann im Gegenzug die Pfändung ruhend stellen. Das Problem ist hier nur, dass a) so was sehr oft sehr unwirtschaftlich ist und b) die wenigsten Banken so eine Ruhendstellung überhaupt noch akzeptieren. Ich würde mich da nicht auf den Menschen in der Filiale verlassen, der hat dir schon genug Unsinn erzählt]
Hallo Shopgirl 😄

Vielen Dank für deine tolle und ausführliche Antwort.

Dass die Pfändung "ohne Weiteres" nicht umkehrbar ist, ist mir so absolut nicht bewusst gewesen ( ich beziehe mich jetzt hier lediglich auf die Zeitspanne von Tag 1 der Pfändung bis zum heutigen Tage).

Also erstmal lieben Dank, dass du mir "den Zahn schon mal gezogen hast".

Zu den beiden Konten:

Als ich damals zu der Bank gewechselt bin, habe ich erstmal ein "normales" Girokonto eröffnet. Kurz darauf dann das besagte Sparkonto.
Im Laufe der Zeit stand bei mir dann aber auch eine Privatinsolvenz an, die jetzt auch schon ewig lange her ist und so entstand quasi der "Wechsel" zum P-Konto (welches ich übrigens genau so immer noch führe)

Und ja, du hast recht , ich habe eine dunkle Erinnerung daran, dass damals die Pfändung auf beiden Konten lag und ich dann irgendwas bei meiner Bankfiliale vor Ort veranlassen musste und die Pfändung von dem Hauptkonto wurde dann runter genommen.

Es ist wirklich schon alles sehr lange her, bitte entschuldige, wenn ich hier etwas strauchle 😄

Zu dem Thema bezogen auf den Mitarbeiter der Bank:

Es ist wirklich kein Scherz, aber es gibt bei der Filiale vor Ort niemanden, der so detailliert Zugriff auf solche Sachen hat, deshalb wird man immer auf diese eine Person verwiesen , es ist unglaublich.
Dieser Typ "verfolgt" mich jetzt schon all die Jahre, das Allerschlimmste ist einfach, dass er so mega-unfreundlich ist und du richtig merkst, dass er gar keine Lust hat mit dir über irgendwas zu reden, bzw hat er wahrscheinlich überhaupt keine Lust, in einem normalen Umgangston mit den Kunden seines Arbeitgebers zu reden.

Ich sollte wohl noch erwähnen, dass ich bei einer relativ kleinen Bank Kundin bin, die auch in den letzten Jahren leider Gottes sehr viele Filialen an Standorten in meiner Nähe geschlossen hat.

An sich bin ich aber top zufrieden mit den Leuten hier vor Ort in meiner Filiale. Der unfreundliche Mitarbeiter arbeitet direkt bei der Zentrale der Bank und ist deshalb nur telefonisch erreichbar.

3. Ich bin auf jeden Fall SEHR dankbar für deine Hilfe und bin froh, da ein gutes Stück weiter gekommen zu sein.

Tja was ich jetzt am Ende tun werde, weiß nun noch nicht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Gesamtsumme, um die es sich hier am Ende dreht, weit über 1000 € betrug.
Und dann ist es jwohl eher eine Milchmädchenrechnung, da irgendwas machen zu wollen.

4. Ich hätte noch zwei Fragen an dich, damit ich selber noch mal Klarheit gewinne:

- du schiebst ja in deiner Antwort, dass die Bank quasi das Geld dem Gläubiger hätte schon längst auszahlen können. Wenn ich mich an den Gläubiger schriftlich wenden würde mit der Bitte um Klärung der Angelegenheit, wie hoch wäre denn die Wahrscheinlichkeit, dass der Gläubiger das ganze Guthaben bekommt, bzw. laut des "unfreundlichen" Mitarbeiters liegt es ja in meiner Hand mich mit dem Gläubiger zu einigen.
Das muss dann bestimmt individuell beschlossen werden, oder?

- ich habe jetzt deinen Text nicht vor Augen, aber ich erinnere mich, dass du schriebst, die Bank hätte dem Gläubiger das Guthaben des Kontos von "sich aus" schon längst überweisen bzw anweisen können, oder wie auch immer da die Verhältnisse sind. Weißt du eventuell Gründe dafür, warum dies nicht geschehen ist?


SORRY nochmals für diesen langen Text und noch mal im Voraus ein RIESEN DANKESCHÖN:)
Melodysmum
Neuankömmling
Beiträge: 4
Registriert: 26. Feb 2026, 00:12

Re: Seit über 10 Jahren Pfändung auf Sparkonto - was tun?

Beitrag von Melodysmum »

Und jetzt hat sich mir doch noch eine letzte Frage aufgetan: wäre es eventuell sinnvoll, mit diesem ganzen Fall mal zu Schuldnerberatung zu gehen und um Unterstützung zu bitten? Habe damals mit deren Unterstützung auch meine Privatinsolvenz gemeistert.
Schuldine
Wissender
Beiträge: 188
Registriert: 5. Apr 2023, 16:40

Re: Seit über 10 Jahren Pfändung auf Sparkonto - was tun?

Beitrag von Schuldine »

Für mich hört es sich an, als wären da direkt mehrere Sachen schief gegangen.

Wenn diese Pfändung schon über 10 Jahre auf dem Konto liegt und du zwischenzeitlich Insolvenzverfahren durchlaufen und eine Restschuldbefreiung erhalten hast, dann hätte dem Insolvenzverwalter eigentlich das Guthaben zugestanden und der Gläubiger hätte seine Forderung anmelden müssen. Eine Forderung dürfte demnach heute gar nicht mehr bestehen.

Wie auch immer - du benötigst erst einmal eine Abschrift des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses um überhaupt an die Daten zu kommen.
Diese würde ich schriftlich (per Einschreiben) bei der Bank anfordern.
Erst danach kannst du weitere Schritte gehen.

Wenn es die Anwaltskanzlei noch gibt, die diesen veranlasst hat, dann könnte außerdem dazukommen, dass dort die Aufbewahrungsfrist bereits abgelaufen ist und keine Unterlagen mehr vorhanden sind.
Vielleicht wurde die Akte auch dem Gläubiger zurück gegeben?
Dann würde icih nachsehen, ob es diesen denn noch gibt.

Erst mit all diesen Informationen könntest du dann gucken, wie es damit weitergehen kann.

Du hast hoffentlich noch die Unterlagen deines Insolvenzverfahrens?
caffery
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 2858
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Seit über 10 Jahren Pfändung auf Sparkonto - was tun?

Beitrag von caffery »

Melodysmum hat geschrieben: 26. Feb 2026, 09:09
Im Laufe der Zeit stand bei mir dann aber auch eine Privatinsolvenz an
Aiaiai - nichts für Ungut. Du schreibst ja hier liebe Sachen, hast dich sehr freundlich bedankt und mit Sicherheit nichts böse gemeint.

Aber ganz ehrlich: Ist dir bei dem Roman den du geschrieben hast nicht der Gedanke gekommen, dass diese Information für den Gesamtsachverhalt von Belang sein könnte? Shopgirl hat sich Zeit genommen und eine 1A Antwort für dich rausgehauen - die mutmaßlich nicht unwesentlich anders ausgefallen wäre wenn sie das gewusst hätte.

Vermutlich wird eine Vollstreckungsabwehrklage (dazu brauchst du natürlich Informationen zu dem belastenden Beschluss und zu deiner Restschuldbefreiung) den Spuk beenden:

Mustertext: Vollstreckungsabwehrklage (§ 767, 769 ZPO)
An das
Amtsgericht — Vollstreckungsgericht —
[Adresse]
[Datum]
Klage auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung / Antrag auf einstweilige Einstellung
In der Zwangsvollstreckungssache
[Ihr Name, Adresse] – Kläger –
gegen
[Name des Gläubigers, Adresse] – Beklagter –
I. Klageanträge
Die Zwangsvollstreckung aus dem [Titelart, z.B. Vollstreckungsbescheid/Urteil] des [Gericht] vom [Datum], Az. [Aktenzeichen], gepfändet durch [PfÜB vom Datum] des [Gericht], Az. [AZ des PfÜB], wird für unzulässig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
II. Eilantrag / Antrag nach § 769 ZPO
Es wird beantragt, die Zwangsvollstreckung aus dem oben genannten Titel/PfÜB bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage vorläufig einzustellen.
III. Begründung
Vollstreckung: Der Beklagte betreibt gegen den Kläger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus [Titel] wegen einer Forderung in Höhe von [Betrag] € [plus Zinsen/Kosten] (Anlage K1: PfÜB).
Insolvenzverfahren: Über das Vermögen des Klägers wurde am [Datum Insolvenzeröffnung] vom Amtsgericht [Ort] das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. [Insolvenzaktenzeichen]). Der Beklagte ist Insolvenzgläubiger.
Restschuldbefreiung: Dem Kläger wurde am [Datum Erteilung] durch Beschluss des Insolvenzgerichts [Ort], Az. [Insolvenzaktenzeichen], Restschuldbefreiung erteilt (Anlage K2). Dieser Beschluss ist rechtskräftig.
Einwand: Die gepfändete Forderung entstand am [Datum der Forderungsentstehung, vor Insolvenzeröffnung] und ist somit eine insolvenzbedingte Forderung, die der Restschuldbefreiung unterliegt. Der Beklagte ist gemäß § 301 InsO gehindert, aus diesem Titel weiter zu vollstrecken. Die Forderung ist materiell-rechtlich erloschen.
Es wird um Entscheidung gebeten.
[Unterschrift Kläger]
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