Erneut hohe Schulden, was tun?
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Re: Erneut hohe Schulden, was tun?
Das Gerichtsvollzieher auch auf Arbeit erscheinen habe ich von betroffenen gehört. Also mir wäre das sehr unangenehm man schämt sich schon so seiner Situation aber wenn der dann noch auf Arbeit erscheint...klar macht der nur seinen Job aber das müsste was geändert werden der kann einen anschreiben ich meine was gehen meine Schulden meine Kollegen an.
Itak65
Itak65
Re: Erneut hohe Schulden, was tun?
Die Gerichtsvollzieher die ich kennengelernt habe waren in ihrem Aufgabenbereich alle sachlich und zudem sehr freundlich, selbst hilfsbereit in der Erörterung der Richtigkeit einer Forderung.
Ich sehe in der Sache auch keine Notwendigkeit noch einen Sinn, bei einem "normalen" Schuldner mit einer "normalen" Anstellung auf dem Arbeitsplatz zu erscheinen. I.d.R. wird man eingeladen, um etwa seine Schuld vor Ort zu bezahlen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, oder eine EV abzugeben.
Allerdings weiß ich nicht mehr genau, was Gläubiger in dem Auftrag alles beantragen können, also z.B. das Erscheinen auf der Arbeitsstelle um ggf. etwas sicherzustellen.
Ich sehe in der Sache auch keine Notwendigkeit noch einen Sinn, bei einem "normalen" Schuldner mit einer "normalen" Anstellung auf dem Arbeitsplatz zu erscheinen. I.d.R. wird man eingeladen, um etwa seine Schuld vor Ort zu bezahlen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, oder eine EV abzugeben.
Allerdings weiß ich nicht mehr genau, was Gläubiger in dem Auftrag alles beantragen können, also z.B. das Erscheinen auf der Arbeitsstelle um ggf. etwas sicherzustellen.
-
Neuling2025
- Wissender
- Beiträge: 122
- Registriert: 23. Aug 2025, 15:47
Re: Erneut hohe Schulden, was tun?
Bei mir ist der Gerichtsvollzieher zweimal auf Arbeit erschienen, und ich konnte anschließend mit der Personalleitung sprechen.
War seeeeehr angenehm.
War seeeeehr angenehm.
Re: Erneut hohe Schulden, was tun?
Das ist das Einzige was mir auch ultra unangenehm wäre. Der kann gerne zu mir Nachhause kommen und alles durchsehen, aber in die Arbeit finde ich schon sehr respektlos.Neuling2025 hat geschrieben: ↑18. Feb 2026, 09:20 Bei mir ist der Gerichtsvollzieher zweimal auf Arbeit erschienen, und ich konnte anschließend mit der Personalleitung sprechen.
War seeeeehr angenehm.
Re: Erneut hohe Schulden, was tun?
und hat vorher nicht versucht, Dich in der wohnung anzutreffen nund bei NICHTDASEIN den üblichen Zettel mit dem Grund des Besuchs und seiner Telefon-Nummer zurückglassen? Es gibt Dienstanweisungen für Gerichtsvollzieher ... davon weichen die nur ungern ab.Neuling2025 hat geschrieben: ↑18. Feb 2026, 09:20 Bei mir ist der Gerichtsvollzieher zweimal auf Arbeit erschienen, und ich konnte anschließend mit der Personalleitung sprechen.
War seeeeehr angenehm.
Schau mal rein, ob der vorher vergeblich die Wohnung besucht haben muss ...
Re: Erneut hohe Schulden, was tun?
Ich kann mir das - wie bereits gesagt - unter "normalen" Umständen auch kaum vorstellen. Solch Aufwand ergibt bereits denklogisch keinen Sinn.
Re: Erneut hohe Schulden, was tun?
Ich glaub die dürfen auch nicht beim Nachbarn klingeln soll aber soll wohl auch schon vor gekommen sein. Naja ich habe keine ahnung ob sich G an datenschutzrechtlichen halten müssen.
Itak65
Itak65
-
rheinlust27
- Mitglied
- Beiträge: 21
- Registriert: 2. Okt 2022, 09:33
Re: Erneut hohe Schulden, was tun?
Bei mir erschien der Gerichtsvollzieher auch, um die Lohnpfändung zu hinterlegen. Ich vermute mal, dass ist ein durchaus üblicher Vorgang. Die Pfändung kommt ohnehin, ob nun persönlich oder schriftlich, da sehe ich keinen großen Unterschied. Er wird sich nicht bei jedem, als Gerichtsvollzieher zu erkennen geben.
Scheinbar kann der Gläubiger die persönliche Abgabe verlangen, laut ChatGPT.
Scheinbar kann der Gläubiger die persönliche Abgabe verlangen, laut ChatGPT.
-
Neuling2025
- Wissender
- Beiträge: 122
- Registriert: 23. Aug 2025, 15:47
Re: Erneut hohe Schulden, was tun?
Ging um Lohnpfändung.Ina2002 hat geschrieben: ↑18. Feb 2026, 13:39Das ist das Einzige was mir auch ultra unangenehm wäre. Der kann gerne zu mir Nachhause kommen und alles durchsehen, aber in die Arbeit finde ich schon sehr respektlos.Neuling2025 hat geschrieben: ↑18. Feb 2026, 09:20 Bei mir ist der Gerichtsvollzieher zweimal auf Arbeit erschienen, und ich konnte anschließend mit der Personalleitung sprechen.
War seeeeehr angenehm.
Er hat in der Personalabteilung den sogenannten Pfändungs und Überweisungsbeschluss direkt abgegeben.
Als er wieder weg war, konnte ich antanzen.
Re: Erneut hohe Schulden, was tun?
Eine Lohnpfändung hatte ich vor der ersten Insolvenz früher schon mal, da kam aber nie ein Gerichtsvollzieher. Jedoch ist meine Zentrale aber auch ganz wo anders, die das bearbeiten. Da müsste der Gerichtsvollzieher eigentlich meine exakte Filiale genannt bekommen um zu wissen wo ich konkret arbeite.Neuling2025 hat geschrieben: ↑19. Feb 2026, 09:32Ging um Lohnpfändung.
Er hat in der Personalabteilung den sogenannten Pfändungs und Überweisungsbeschluss direkt abgegeben.
Als er wieder weg war, konnte ich antanzen.