Hallo, ich arbeite aktuell in Deutschland und werde die Stelle wechseln. Dann wäre mein Arbeitgeber in den niederlanden. Aktuell führt mein derzeitiger Arbeitgeber in Deutschland direkt das pfändbare Einkommen an den IV ab. Wie wäre es denn wenn mein Arbeitgeber in NL wäre?
Vielen Dank im Voraus.
Arbeitgeberwechsel (Niederlande) während der verbraucherinsolvenzverfahren
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Mamnheimer2024
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Re: Arbeitgeberwechsel (Niederlande) während der verbraucherinsolvenzverfahren
Hi Mamnheimer2024,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Arbeitgeberwechsel (Niederlande) während der verbraucherinsolvenzverfahren" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Arbeitgeberwechsel (Niederlande) während der verbraucherinsolvenzverfahren" geschaut?
Re: Arbeitgeberwechsel (Niederlande) während der verbraucherinsolvenzverfahren
Ich breche mal das Eis und sage das Offenkundige:
Wenn die Holländer da aber keinen Bock zu haben (müssen sie meines Wissens auch nicht), wird der Insolvenzverwalter Dich mit höchster Sicherheit auffordern regelmäßig Lohnabrechnungen vorzulegen und den pfändbaren Anteil selbst zu überweisen.
grundsätzlich dasselbeMamnheimer2024 hat geschrieben: ↑12. Nov 2025, 13:16 Wie wäre es denn wenn mein Arbeitgeber in NL wäre?
Wenn die Holländer da aber keinen Bock zu haben (müssen sie meines Wissens auch nicht), wird der Insolvenzverwalter Dich mit höchster Sicherheit auffordern regelmäßig Lohnabrechnungen vorzulegen und den pfändbaren Anteil selbst zu überweisen.
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Mamnheimer2024
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Re: Arbeitgeberwechsel (Niederlande) während der verbraucherinsolvenzverfahren
Hi Caffery, danke für deine Antwort. Das gleiche hat mir der IV gesagt. Ich habe heute den AV unterschrieben anscheinend haben die einen Servicevertrag mit den Tochterunternehmen in DE. Gehalt wird in DE ausgezahlt und dann intern abgerechnet. Somit kann er die Abrechnungsstelle in DE anschreiben.
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Mamnheimer2024
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Re: Arbeitgeberwechsel (Niederlande) während der verbraucherinsolvenzverfahren
Hallo, der Wechsel steht nun an. Dadurch wird ja meine Bank wahrscheinlich mein erstes Gehalt (Ende März) über den P Kontofreibetrag einbehalten. Aktuell sind sämtliche Eingänge vom meinem derzeitigen Arbeitgeber aufgrund eines Beschlusses von der Bank freizugeben.
Muss ich auf mein erstes Gehalt warten damit ich erneut den Antrag (da bereits beim AG gepfändet wird) beim Insolvenzgericht stellen kann? Oder geht das ggf. auch vorher sodass das erste gehalt direkt freigegeben wird? ich hab ja aktuell nur mein Arbeitsvertrag…
Muss ich auf mein erstes Gehalt warten damit ich erneut den Antrag (da bereits beim AG gepfändet wird) beim Insolvenzgericht stellen kann? Oder geht das ggf. auch vorher sodass das erste gehalt direkt freigegeben wird? ich hab ja aktuell nur mein Arbeitsvertrag…
Re: Arbeitgeberwechsel (Niederlande) während der verbraucherinsolvenzverfahren
Wenn Du immer noch im Insolvnezverfahren steckst, wird es wohl ohne Nachweis, dass der NL-Arbeitgeber schon pfändbaren Lohn abzieht, keinen Beschluss geben.
Und kein Problem mit dem IV wird es mit Zahlung auf das Konto geben, wenn das Verfahren schon aufgehoben wurde.
Wenn da aber alte Pfändungen schlummern ist das alles "sehr doof".
Und kein Problem mit dem IV wird es mit Zahlung auf das Konto geben, wenn das Verfahren schon aufgehoben wurde.
Wenn da aber alte Pfändungen schlummern ist das alles "sehr doof".