PI angestrebt ---> Vermieter außen vorlassen möglich?

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insolaner
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Re: PI angestrebt ---> Vermieter außen vorlassen möglich?

Beitrag von insolaner »

caffery hat geschrieben: 25. Aug 2019, 16:01
faknam hat geschrieben: 25. Aug 2019, 15:33 Was passiert mit dem Geld, welches durch das Nichtbedienen der Verbindlichkeiten bis zum Zeitpunkt des Eintritts von Konsequenzen (Gehaltspfändung, Schließen einens Vergleichs, Eröffnung Verbraucherinsolvenz) "gespart" wird?
Formal wäre es u.U. als Vermögen pfändbar - in der Praxis aber in der Regel nichts.
weil natürlich *hüstel* nichts mehr *räusper* vorhanden ist...
faknam hat geschrieben: 25. Aug 2019, 15:33 Wie verhandelt man mit Gläubigern, deren Verbindlichkeiten nicht sehr hoch sind und welche selbst mit der Mindestrate im Falle einer Insolvenz getilgt werden würden, diese somit kein Problem mit der Eröffnung jener hätten?
Gar nicht. Was willst Du bei der Eröffnung noch mit einzelnen Gläubigern verhandeln? Da die Bevorzugung einzelner Gläubiger sowieso verboten ist, ist das ja auch garnicht zulässig - Ratenzahlung gibt's nach der Eröffnung sowieso keine mehr.
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faknam
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Re: PI angestrebt ---> Vermieter außen vorlassen möglich?

Beitrag von faknam »

insolaner hat geschrieben: 25. Aug 2019, 16:54 Gar nicht. Was willst Du bei der Eröffnung noch mit einzelnen Gläubigern verhandeln? Da die Bevorzugung einzelner Gläubiger sowieso verboten ist, ist das ja auch garnicht zulässig - Ratenzahlung gibt's nach der Eröffnung sowieso keine mehr.
Sorry, wenn das etwas unverständlich formuliert war. Wir meinten das bezogen auf einen Vergleich vor der Insolvenz, durch welchen die Gläubiger besser gestellt werden müssen, um überhaupt eine Chance auf Einigung zu erlangen.

Nun habe ich es hoffentlich richtig verstanden, dass in einer Insolvenz der Betrag des monatlich pfändbaren Einkommens humorlos durch die Anzahl der Gläubiger geteilt wird, ohne auf die jeweilige Höhe der Verbindlichkeit Rücksicht zu nehmen.

Für Person A sähe das dann exemplarisch folgendermaßen aus:

85000,- EUR Schulden, 9 Gläubiger, monatlich pfändbarer Betrag 599,- EUR.

Gläubiger X hat 25000,- EUR offen und erhielte über die 6 Jahre Insolvenzeit davon 4792,- EUR. Gläubiger Y hat 2500,- EUR offen, diese wären somit bereits nach knapp 3 Jahren Insolvenz vollständig bedient.

Ich hoffe meine Frage ist jetzt etwas deutlicher geworden, wie man in der Phase des Versuch eines Vergleiches diese unterschiedlichen Vorzeichen austarieren kann. Und noch etwas: wenn innerhalb der Insolvenz Verbindlichkeiten vollständig bedient sind und somit wegfallen, müsste man für einen Vergleich auch das dann steigende Verteilvolumen für die restlichen Gläubiger berechnen oder?
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caffery
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Re: PI angestrebt ---> Vermieter außen vorlassen möglich?

Beitrag von caffery »

faknam hat geschrieben: 25. Aug 2019, 17:12 Wir meinten das bezogen auf einen Vergleich vor der Insolvenz, durch welchen die Gläubiger besser gestellt werden müssen, um überhaupt eine Chance auf Einigung zu erlangen.
In dem Zusammenhang macht die Frage aber in meinem Augen auch keinen Sinn.
faknam hat geschrieben: 25. Aug 2019, 17:12 Ich hoffe meine Frage ist jetzt etwas deutlicher geworden
Mir leider nicht. Das liegt wahrscheinlich daran, dass quasi alles was Du geschrieben hast nicht richtig ist. Es geht hier um Quoten im Verhältnis zur Forderungshöhe nach denen verteilt wird - sowohl im Insolvenzverfahren, als auch im Einigungsversuch.

Vielleicht erleichtert es die Sache ein wenig, wenn Du zunächst zu Deinem ersten Beratungsgespräch gehst und danach noch offene Fragen hier stellst.
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faknam
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Re: PI angestrebt ---> Vermieter außen vorlassen möglich?

Beitrag von faknam »

caffery hat geschrieben: 25. Aug 2019, 17:17Es geht hier um Quoten im Verhältnis zur Forderungshöhe nach denen verteilt wird - sowohl im Insolvenzverfahren, als auch im Einigungsversuch.
Ah, ok - es wird also nicht mit absoluten Werten operiert. Damit ist meine Frage dann doch beantwortet. Danke!
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caffery
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Re: PI angestrebt ---> Vermieter außen vorlassen möglich?

Beitrag von caffery »

hmmm... nicht mit absoluten Werten...

Also ich denke, dass Du Dir zu viele Gedanken darum machst. Den außergerichtlichen Einigungsversuch wird jemand für Dich machen und im Insolvenzverfahren ist die Verteilung auch nicht in Deiner Hand.

Aber ums mal vereinfacht anzureißen:

Angenommen jemand hat drei Gläubiger.

A: 50.000 Euro
B: 30.000 Euro
C: 20.000 Euro

Wenn im EInigungsversuch 20.000 Euro angeboten werden können, dann bekäme A 10.000 Euro, B 6.000 Euro und C 4.000 Euro. Mit den Raten wäre es genauso. Dann gibt es bei Ratenplänen auch noch die Möglichkeit für Sukzessivpläne bei denen Gläubiger mit winzigen Forderungen vorrangig bedient werden, damit es nicht zu Pfennigraten kommt.

Im Verfahren läuft die Verteilung zu bestimmten Zeitpunkten ebenso via Quote. Es werden aber vorrangig die Kosten des Verfahrens bedient. Erst wenn die voll getilgt sind, kriegen die Gläubiger das erste Geld. Zu einem Szenario, dass kleine Gläubiger hier prozentual eine höhere Befriedigung erhalten als andere kommt es hier (zumindest aus Zahlungen innerhalb des Verfahrens) nicht.
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faknam
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Re: PI angestrebt ---> Vermieter außen vorlassen möglich?

Beitrag von faknam »

caffery hat geschrieben: 25. Aug 2019, 20:18 hmmm... nicht mit absoluten Werten...

Also ich denke, dass Du Dir zu viele Gedanken darum machst. Den außergerichtlichen Einigungsversuch wird jemand für Dich machen und im Insolvenzverfahren ist die Verteilung auch nicht in Deiner Hand.

Aber ums mal vereinfacht anzureißen:

Angenommen jemand hat drei Gläubiger.

A: 50.000 Euro
B: 30.000 Euro
C: 20.000 Euro

Wenn im EInigungsversuch 20.000 Euro angeboten werden können, dann bekäme A 10.000 Euro, B 6.000 Euro und C 4.000 Euro. Mit den Raten wäre es genauso. Dann gibt es bei Ratenplänen auch noch die Möglichkeit für Sukzessivpläne bei denen Gläubiger mit winzigen Forderungen vorrangig bedient werden, damit es nicht zu Pfennigraten kommt.

Im Verfahren läuft die Verteilung zu bestimmten Zeitpunkten ebenso via Quote. Es werden aber vorrangig die Kosten des Verfahrens bedient. Erst wenn die voll getilgt sind, kriegen die Gläubiger das erste Geld. Zu einem Szenario, dass kleine Gläubiger hier prozentual eine höhere Befriedigung erhalten als anderen kommt es hier (zumindest aus Zahlungen innerhalb des Verfahrens) nicht.
Danke, dass du dir nochmal die Zeit für ein Beispiel genommen hast. So habe ich es nach deinem vorherigen Posting auch verstanden. Du hattest ja auch bereits in deiner initialen Fallrechnung mit Quoten gearbeitet, dass habe ich einfach überlesen, sonst wäre die Frage gar nicht aufgekommen. Herzlichen Dank!
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