Angst vor dem was jetzt passiert

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OrtKlient
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Angst vor dem was jetzt passiert

Beitrag von OrtKlient »

Guten Abend,

Eben war es so weit,
Ich habe bei meinen drei Gläubigern die Lastschrift zurück gebucht.

Es handelt sich um insgesamt gut ca 77000 € die ich schulden habe durch spielsucht.

Es handelt sich um ein kredit der ursprünglich 75000€ groß war und zwei Kreditkarten mit jeweils 3500€.

Mein Sorgenkind ist der große kredit.

Dieser wurde elf Monate gezahlt.

Der kredit wurde mehrere male erhöht.

Aber meine Angst ist die, das bei dem letzten kredit vor der umschuldung mein Einkommen durch den digitalen kontoblick um gut 700€ zu hoch angesetzt wurde auf Grund von urlaubs- Weihnachtsgeld und Überstunden auszahlung.

Dann wurden zwei Kredite vom selben gläubiger umgeschuldet und natürlich die falschen Angaben im Kreditvertrag hergenommen.

Ich wurde auch gar nicht mehr nach meinem Einkommen gefragt bei der umschuldung.

Ich war damals auch nicht ich selbst.
Ich weis im Moment nicht weiter.

Das heißt ich habe mächtig Mist gebaut.

Ich habe so Panik, wenn in der Insolvenz was schief läuft.
Vbuh anmeldung aufgrund der falschen Angaben oder versagung der rsb.

Dann war alles für die Katze....

Kann mir hier jemand eine realistische Einschätzung geben?
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Re: Angst vor dem was jetzt passiert

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Hi OrtKlient,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Angst vor dem was jetzt passiert" geschaut?
Shadow
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Re: Angst vor dem was jetzt passiert

Beitrag von Shadow »

Wenn du eine realistische Einschätzung willst würde ich sagen, du müsstest die Bank oder Banken nennen. Die Experten hier haben da sicherlich eine Art Erfahrung, wie unterschiedliche Banken so reagieren.

Aber am Ende wird es keine perfekte Einschätzung geben. Im Grunde bleibt nur abwarten und gucken wie die Bank oder Banken reagieren.
OrtKlient
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Re: Angst vor dem was jetzt passiert

Beitrag von OrtKlient »

Shadow hat geschrieben: 6. Feb 2026, 18:33 Wenn du eine realistische Einschätzung willst würde ich sagen, du müsstest die Bank oder Banken nennen. Die Experten hier haben da sicherlich eine Art Erfahrung, wie unterschiedliche Banken so reagieren.

Aber am Ende wird es keine perfekte Einschätzung geben. Im Grunde bleibt nur abwarten und gucken wie die Bank oder Banken reagieren.

Es handelt sich um sparkasse kredit partner
DispoDude1988
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Beiträge: 27
Registriert: 25. Nov 2025, 16:37

Re: Angst vor dem was jetzt passiert

Beitrag von DispoDude1988 »

Ich bin kein Experte aber möchte meine Erfahrung kundtun. Ich habe/hatte ähnliche Ängste, Raten zurück gebucht mein großen Kredit, kleine Sachsen weiterbezahlt. Hin und her finanziert. Am Ende kam jetzt die Insolvenztabelle und nur ein Gläubiger hat überhaupt jetzt eine Forderung angemeldet(der größte Gläubiger), die Gläubiger wo ich Angst hatte wegen Betrug haben erst gar nichts angemeldet. Mann kann nur hoffen und vor allem versuchen nicht verrückt zu werden...Es gibt wohl Gläubiger(Kredithaie) die aus Prinzip versuchen sowas anzumelden, aber die müssen ja auch gut begründen. Bei Sparkasse Kreditpartner kann man hoffen das die halt keine unlauteren Sachsen anmelden, immer stehen die als seriös da vom Auftreten her.
caffery
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 2854
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Re: Angst vor dem was jetzt passiert

Beitrag von caffery »

OrtKlient hat geschrieben: 6. Feb 2026, 18:37
Es handelt sich um sparkasse kredit partner
Entspann dich
_nordwind_
Fortgeschrittener
Beiträge: 71
Registriert: 11. Feb 2025, 20:59

Re: Angst vor dem was jetzt passiert

Beitrag von _nordwind_ »

Hey,

ich hatte ebenfalls S-Kreditpartner, sogar nur 5 Monate bedient und vorher eine Umschuldung. Ähnlich mit dem Online Check.

Es wurde keine VBUH gemeldet. Bzw wurde die Forderung gar nicht angemeldet. Zack 40.000 Euro weniger in der Insolvenz.
DispoDude1988
Mitglied
Beiträge: 27
Registriert: 25. Nov 2025, 16:37

Re: Angst vor dem was jetzt passiert

Beitrag von DispoDude1988 »

bei mir hat nur der größte Gläubiger überhaupt angemeldet, und das is der wo ich am wenigtens Angst hatte wegen VBUH. Glück im Unglück sozusagen. Ich glaube da gibt es einfach kein System. Zumal die Gläubiger sind ja meist keine Privatpersonen oder kleine Firmen. Die haben wahrscheinlich einen gewissen Ausfall kalkuliert. Die wollen halt nicht noch mehr Energie verwenden für jemanden wo "nix mehr zu holen" ist.
Neuling2025
Wissender
Beiträge: 111
Registriert: 23. Aug 2025, 15:47

Re: Angst vor dem was jetzt passiert

Beitrag von Neuling2025 »

Guten Abend,
ich verstehe, dass du dich gerade in einer extremen Paniksituation befindest. Dass du die Lastschriften zurückgebucht hast, ist oft der erste (wenn auch radikale) Schritt, um die Kontrolle über das restliche Geld für den Lebensunterhalt zurückzugewinnen, wenn die Raten nicht mehr bedienbar sind.
Hier ist eine realistische Einschätzung deiner Situation:
1. Die Rolle der "falschen Angaben" (§ 290 InsO)
Die Sorge vor einer Versagung der Restschuldbefreiung (RSB) wegen falscher Angaben ist berechtigt, aber an enge Bedingungen geknüpft:
Zeitraum: Eine Versagung nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO droht nur, wenn du in den letzten drei Jahren vor dem Insolvenzantrag schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über deine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hast, um einen Kredit zu erhalten.
Vorsatz & Erheblichkeit: Die Bank müsste nachweisen, dass du absichtlich getäuscht hast. In deinem Fall hat die Bank den digitalen Kontoblick genutzt. Wenn die Bank basierend auf automatisierten Algorithmen (die Urlaubs- und Weihnachtsgeld fälschlicherweise als Dauereinkommen hochrechneten) die Entscheidung getroffen hat, liegt der Fehler primär im System der Bank.
Antragsgebunden: Eine Versagung der RSB passiert nicht automatisch. Ein Gläubiger muss dies explizit im Schlusstermin beantragen und den Beweis führen.
2. Anmeldung als "vbuH" (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung)
Das ist das größere Risiko. Gläubiger versuchen oft, Forderungen als vbuH anzumelden, damit diese nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden.
Deine Verteidigung: Dass der Kredit bereits elf Monate lang bedient wurde, spricht massiv gegen eine Betrugsabsicht (Eingehungsbetrug). Wer von Anfang an betrügen will, zahlt meist gar nicht oder nur 1–2 Raten.
Umschuldung: Wenn bei der Umschuldung gar nicht mehr nach dem Einkommen gefragt wurde, hat die Bank auf eine erneute Prüfung verzichtet. Das kann dir nicht als aktive Täuschung ausgelegt werden.
3. Spielsucht als Faktor
Spielsucht ist eine anerkannte Krankheit. In der Insolvenz ist sie Fluch und Segen zugleich:
Sie erklärt das irrationale Verhalten ("nicht ich selbst").
Sie verpflichtet dich aber auch zu einer Therapie, da Gläubiger sonst argumentieren könnten, du hättest deine Zahlungsunfähigkeit durch "Verschwendung" grob fahrlässig herbeigeführt.
Realistisches Fazit
Die Panik vor einer totalen Versagung ist oft größer als die juristische Realität. Da du den Kredit fast ein Jahr bedient hast und die Bank das Einkommen via Kontocheck selbst (falsch) berechnet hat, ist die Hürde für einen Nachweis des Kreditbetrugs sehr hoch.
Wie du jetzt vorgehen solltest:
Schuldnerberatung: Suche sofort eine staatliche oder karitative Schuldnerberatung auf (z.B. Caritas, Diakonie). Diese sind kostenlos und helfen dir beim Insolvenzantrag.
Suchtberatung: Dokumentiere, dass du gegen die Spielsucht vorgehst. Das ist für das Gericht ein wichtiges Signal deiner Redlichkeit.
Keine neuen Schulden: Ab sofort keine Zahlungsverpflichtungen mehr eingehen, die du nicht bedienen kannst.
OrtKlient
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Re: Angst vor dem was jetzt passiert

Beitrag von OrtKlient »

Neuling2025 hat geschrieben: 12. Feb 2026, 13:43 Guten Abend,
ich verstehe, dass du dich gerade in einer extremen Paniksituation befindest. Dass du die Lastschriften zurückgebucht hast, ist oft der erste (wenn auch radikale) Schritt, um die Kontrolle über das restliche Geld für den Lebensunterhalt zurückzugewinnen, wenn die Raten nicht mehr bedienbar sind.
Hier ist eine realistische Einschätzung deiner Situation:
1. Die Rolle der "falschen Angaben" (§ 290 InsO)
Die Sorge vor einer Versagung der Restschuldbefreiung (RSB) wegen falscher Angaben ist berechtigt, aber an enge Bedingungen geknüpft:
Zeitraum: Eine Versagung nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO droht nur, wenn du in den letzten drei Jahren vor dem Insolvenzantrag schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über deine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hast, um einen Kredit zu erhalten.
Vorsatz & Erheblichkeit: Die Bank müsste nachweisen, dass du absichtlich getäuscht hast. In deinem Fall hat die Bank den digitalen Kontoblick genutzt. Wenn die Bank basierend auf automatisierten Algorithmen (die Urlaubs- und Weihnachtsgeld fälschlicherweise als Dauereinkommen hochrechneten) die Entscheidung getroffen hat, liegt der Fehler primär im System der Bank.
Antragsgebunden: Eine Versagung der RSB passiert nicht automatisch. Ein Gläubiger muss dies explizit im Schlusstermin beantragen und den Beweis führen.
2. Anmeldung als "vbuH" (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung)
Das ist das größere Risiko. Gläubiger versuchen oft, Forderungen als vbuH anzumelden, damit diese nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden.
Deine Verteidigung: Dass der Kredit bereits elf Monate lang bedient wurde, spricht massiv gegen eine Betrugsabsicht (Eingehungsbetrug). Wer von Anfang an betrügen will, zahlt meist gar nicht oder nur 1–2 Raten.
Umschuldung: Wenn bei der Umschuldung gar nicht mehr nach dem Einkommen gefragt wurde, hat die Bank auf eine erneute Prüfung verzichtet. Das kann dir nicht als aktive Täuschung ausgelegt werden.
3. Spielsucht als Faktor
Spielsucht ist eine anerkannte Krankheit. In der Insolvenz ist sie Fluch und Segen zugleich:
Sie erklärt das irrationale Verhalten ("nicht ich selbst").
Sie verpflichtet dich aber auch zu einer Therapie, da Gläubiger sonst argumentieren könnten, du hättest deine Zahlungsunfähigkeit durch "Verschwendung" grob fahrlässig herbeigeführt.
Realistisches Fazit
Die Panik vor einer totalen Versagung ist oft größer als die juristische Realität. Da du den Kredit fast ein Jahr bedient hast und die Bank das Einkommen via Kontocheck selbst (falsch) berechnet hat, ist die Hürde für einen Nachweis des Kreditbetrugs sehr hoch.
Wie du jetzt vorgehen solltest:
Schuldnerberatung: Suche sofort eine staatliche oder karitative Schuldnerberatung auf (z.B. Caritas, Diakonie). Diese sind kostenlos und helfen dir beim Insolvenzantrag.
Suchtberatung: Dokumentiere, dass du gegen die Spielsucht vorgehst. Das ist für das Gericht ein wichtiges Signal deiner Redlichkeit.
Keine neuen Schulden: Ab sofort keine Zahlungsverpflichtungen mehr eingehen, die du nicht bedienen kannst.


Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe gut 6 Monate lang die Suchtberatung der Caritas besucht und gehe desweiteren einmal die Woche zur Selbsthilfegruppe.
OrtKlient
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Re: Angst vor dem was jetzt passiert

Beitrag von OrtKlient »

Neuling2025 hat geschrieben: 12. Feb 2026, 13:43 Guten Abend,
ich verstehe, dass du dich gerade in einer extremen Paniksituation befindest. Dass du die Lastschriften zurückgebucht hast, ist oft der erste (wenn auch radikale) Schritt, um die Kontrolle über das restliche Geld für den Lebensunterhalt zurückzugewinnen, wenn die Raten nicht mehr bedienbar sind.
Hier ist eine realistische Einschätzung deiner Situation:
1. Die Rolle der "falschen Angaben" (§ 290 InsO)
Die Sorge vor einer Versagung der Restschuldbefreiung (RSB) wegen falscher Angaben ist berechtigt, aber an enge Bedingungen geknüpft:
Zeitraum: Eine Versagung nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO droht nur, wenn du in den letzten drei Jahren vor dem Insolvenzantrag schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über deine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hast, um einen Kredit zu erhalten.
Vorsatz & Erheblichkeit: Die Bank müsste nachweisen, dass du absichtlich getäuscht hast. In deinem Fall hat die Bank den digitalen Kontoblick genutzt. Wenn die Bank basierend auf automatisierten Algorithmen (die Urlaubs- und Weihnachtsgeld fälschlicherweise als Dauereinkommen hochrechneten) die Entscheidung getroffen hat, liegt der Fehler primär im System der Bank.
Antragsgebunden: Eine Versagung der RSB passiert nicht automatisch. Ein Gläubiger muss dies explizit im Schlusstermin beantragen und den Beweis führen.
2. Anmeldung als "vbuH" (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung)
Das ist das größere Risiko. Gläubiger versuchen oft, Forderungen als vbuH anzumelden, damit diese nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden.
Deine Verteidigung: Dass der Kredit bereits elf Monate lang bedient wurde, spricht massiv gegen eine Betrugsabsicht (Eingehungsbetrug). Wer von Anfang an betrügen will, zahlt meist gar nicht oder nur 1–2 Raten.
Umschuldung: Wenn bei der Umschuldung gar nicht mehr nach dem Einkommen gefragt wurde, hat die Bank auf eine erneute Prüfung verzichtet. Das kann dir nicht als aktive Täuschung ausgelegt werden.
3. Spielsucht als Faktor
Spielsucht ist eine anerkannte Krankheit. In der Insolvenz ist sie Fluch und Segen zugleich:
Sie erklärt das irrationale Verhalten ("nicht ich selbst").
Sie verpflichtet dich aber auch zu einer Therapie, da Gläubiger sonst argumentieren könnten, du hättest deine Zahlungsunfähigkeit durch "Verschwendung" grob fahrlässig herbeigeführt.
Realistisches Fazit
Die Panik vor einer totalen Versagung ist oft größer als die juristische Realität. Da du den Kredit fast ein Jahr bedient hast und die Bank das Einkommen via Kontocheck selbst (falsch) berechnet hat, ist die Hürde für einen Nachweis des Kreditbetrugs sehr hoch.
Wie du jetzt vorgehen solltest:
Schuldnerberatung: Suche sofort eine staatliche oder karitative Schuldnerberatung auf (z.B. Caritas, Diakonie). Diese sind kostenlos und helfen dir beim Insolvenzantrag.
Suchtberatung: Dokumentiere, dass du gegen die Spielsucht vorgehst. Das ist für das Gericht ein wichtiges Signal deiner Redlichkeit.
Keine neuen Schulden: Ab sofort keine Zahlungsverpflichtungen mehr eingehen, die du nicht bedienen kannst.
Danke für die Antwort :)

Ich war ein halbes Jahr bei der Caritas in Suchtberatung und besuche jede Woche einmal ein Treffen der Selbsthilfegruppe
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