Privatinsolvenz erst nach erfolgter Zwangsversteigerung des Hauses?

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Gap0410
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Privatinsolvenz erst nach erfolgter Zwangsversteigerung des Hauses?

Beitrag von Gap0410 »

Hallo zusammen,
ich bräuchte bitte mal euren Rat.
Hatte das Thema in einem anderen Beitrag schon mal kurz angeschnitten, hätte das aber gerne nochmal ausführlich besprochen.

Hier ein kurzer Überblick über die Situation:

- 2020 mit Partnerin ein Haus von einer Bekannten abgekauft, die ausgewandert ist

- mangels Rücklagen vollfinanziert bei der SPK (ein Wunder dass das überhaupt ging, zahle für 3 Kinder Unterhalt und die Partnerin hatte es auch nicht gerade dicke)

- wir wurden gelinkt, das Haus stellte sich als Bruchbude heraus

- dementsprechend entstanden Kosten, die nicht eingeplant waren und es mussten Kredite aufgenommen werden. Dazu noch die allgemeine Teuerung in der Corona-Zeit

- der Supergau war dann unsere Trennung zum Jahreswechsel 2024/2025

- das Haus hätte keiner von beiden alleine halten können und ein Verkauf ist seit etwas mehr als einem Jahr, nicht möglich. Will keiner haben.

Nachdem die Ex mich mit den gemeinsamen Kosten für's Haus im Stich gelassen hat, musste ich die Zahlung der Raten im Frühjahr 2025 einstellen. Alle anderen Verbindlichkeiten werden aktuell noch bedient (Dispo, Ratenkredit, Kreditkarte) aber auch das geht nicht mehr lange gut. Mir steht das Wasser bis zum Hals. Mache eigentlich jeden Monat Minus.

Ich sehe für mich eigentlich nur noch das Mittel der Privatinsolvenz und war aufgrund der Situation auch schon bei einer kostenlosen Schuldnerberatung.

Hier wurde mir allerdings gesagt, ich könne erst in die Privatinsolvenz, wenn das Haus zwangsversteigert wurde und eine Restschuld fest steht :shock:

Meine Ex hingegen, hat bereits alle Zahlungen eingestellt und wird gerade von einer Anwaltskanzlei in Richtung Privatinsolvenz geführt. Dort wurde ihr gesagt, die Info die ich bekommen habe, wäre nicht richtig. Sie kann mir aber auch nicht sagen, wie stattdessen vorgegangen wird.

Wer kennt sich aus und kann mir sagen was denn richtig ist und wie am besten vorzugehen wäre?
Wenn ich tatsächlich warten muss, bis eine Zwangsversteigerung des Hauses abgeschlossen ist, kann sich das ja noch ewig hin ziehen.

Die SPK hat bislang noch nicht einmal ein Mahnverfahren eingeleitet.

Wenn ich bedenke, dass ich bis zum Hauskauf schuldenfrei war... *würg*

Ich hoffe auf eure Ratschläge und sage vorab schon einmal Danke!
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Re: Privatinsolvenz erst nach erfolgter Zwangsversteigerung des Hauses?

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Hi Gap0410,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz erst nach erfolgter Zwangsversteigerung des Hauses?" geschaut?
caffery
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 2848
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Privatinsolvenz erst nach erfolgter Zwangsversteigerung des Hauses?

Beitrag von caffery »

Gap0410 hat geschrieben: 2. Feb 2026, 18:53
Hier wurde mir allerdings gesagt, ich könne erst in die Privatinsolvenz, wenn das Haus zwangsversteigert wurde und eine Restschuld fest steht :shock:

Meine Ex hingegen, hat bereits alle Zahlungen eingestellt und wird gerade von einer Anwaltskanzlei in Richtung Privatinsolvenz geführt. Dort wurde ihr gesagt, die Info die ich bekommen habe, wäre nicht richtig. Sie kann mir aber auch nicht sagen, wie stattdessen vorgegangen wird.

Wer kennt sich aus und kann mir sagen was denn richtig ist und wie am besten vorzugehen wäre?
Wenn ich tatsächlich warten muss, bis eine Zwangsversteigerung des Hauses abgeschlossen ist, kann sich das ja noch ewig hin ziehen.
Klar geht das mit der Insolvenz technisch gesehen auch schon vor dem Verkauf - wäre aber so wie Du das Szenario beschreibst vermutlich ziemlich unklug.
Ein Insolvenzverfahren gilt ab Eröffnung. Wenn da das Haus noch Dir/euch gehört sind etliche Kosten die die Bude ab dem Eröffnungsdatum produziert unter Umständen nicht Teil der Insolvenzveranstaltung. Das hängt aber vom Verhältnis Wert der Immobilie/Belastung ab. Was Du schreibst klingt aber nach einem eher ungesunden Verhältnis. Du würdest also ggf. neue Schulden machen die Du nicht bezahlen kannst bevor es überhaupt richtig angefangen hat.

Der kommerziellen Beratungsstelle Deiner Frau ist das vermutlich egaler als der karitativen Stelle die Du gefragt hast. Denn letztere haben ja keinen finanziellen Vorteil von der Antragstellung.

Außerdem machen karitative Stellen in aller Regel keine Beratung für Immobiliensachen, unter anderem wegen der hohen Haftung. Dafür gibt es nur sehr wenige - in aller Regel auch kostenpflichtige - Beratungsstellen.

Oder um es anders zu sagen: Einer "normalen" karitativen Beratungsstelle ist es vermutlich unmöglich in Deinem Fall abzuschätzen wie viel die Immobilie im Verhältnis zur Belastung wert ist um so beurteilen zu können ob ein Insolvenzantrag jetzt zu verantworten wäre oder nicht. Deswegen werden solche Stellen Dir wohl immer raten auf einen Moment zu warten in dem diese Frage keine Rolle mehr spielt und es kein Risiko für einen (im worst case für Dich erheblichen) wirtschaftlichen Schaden durch den sofortigen Insolvenzantrag mehr gibt. Weil sie in diesem Falle im worst case (für die Beratungsstelle) sogar für den Schaden haften müsste.

Gap0410 hat geschrieben: 2. Feb 2026, 18:53 Alle anderen Verbindlichkeiten werden aktuell noch bedient (Dispo, Ratenkredit, Kreditkarte) aber auch das geht nicht mehr lange gut. Mir steht das Wasser bis zum Hals. Mache eigentlich jeden Monat Minus.
Auch damit solltest Du mutmaßlich so langsam mal aufhören und vom Unpfändbaren leben. Ich mutmaße bei drei Kindern mal ein nahezu unpfändbares Einkommen - wodurch sich auch auf Deine Ursprungsfrage die Gegenfrage aufdrängen würde was denn für ein Schaden entstehen würde, wenn man mit dem Insolvenzantrag einfach warten würde bis der Unsicherheitsfaktor weg ist.

Schuldnerberatung sollte nicht nur heißen "Insolvenz ja/nein". Dir sollte dringend mal jemand Dinge zum Thema Pfändungs- und Schuldnerschutz erzählen. Dein Geschriebenes liest sich sehr danach, als wenn diese Themen aktuell für Dich eine noch höhere Dringlichkeit hätten als Deine eigentliche Frage nach Insolvenz jetzt oder später.
Gap0410
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Re: Privatinsolvenz erst nach erfolgter Zwangsversteigerung des Hauses?

Beitrag von Gap0410 »

Im alten Thread meinte Forumsmitglied ElTorro, der Insolvenzverwalter würde die Immobilie wahrscheinlich freigeben. Was auch immer das bedeutet!?
Diese Aussage ließ mich hoffen, dass es einen anderen Weg gibt. Auf meine Nachfrage was es damit auf sich hat, kam leider keine Antwort mehr.

Der Bank schulden wir aktuell 160.000€. Das ist das Haus aber in Anbetracht der Mängel nicht annähernd wert.

Meine Rechte kenne ich ansonsten, ich weiß was ich behalten darf. Der Grund warum ich bislang versucht habe es am Laufen zu halten, war die Hoffnung, dass sich noch eine andere Lösung finden lässt. Die SPK war bislang sehr nachsichtig und auch an einer Lösung interessiert. Ein Schuldnerwechel stand im Raum, der jedoch kurz vor dem Ziel doch noch geplatzt ist. Der Makler hat bis vor 3 Monaten auch noch versucht, einen Käufer zu finden.

Warum ich nicht warten möchte und die Hoffnung hatte, gleich in eine Insolvenz zu können, liegt auf der Hand. Ich möchte dass mein Geld möglichst bald wieder mir gehört. Die Zwangsversteigerung kann bis zu 2 Jahre dauern und schon werden aus 3 Jahren, 5 Jahre.

Ich arbeite seit Jahren wie ein Tier um irgendwann nochmal auf einen grünen Zweig zu kommen. Trotz der hohen Unterhaltsverpflichtung meinen Kindern gegenüber, habe ich es in Vergangenheit geschafft schuldenfrei zu bleiben und konnte einigermaßen vernünftig leben. Nun ist die Älteste seit etwas mehr als einem Jahr raus aus dem Unterhalt und es war Land in Sicht. Die mittlere Tochter ist in 2-3 Jahren soweit und danach hätte es aufwärts gehen können.

Nun hab ich diesen Mist an der Backe :(

Natürlich, wenn ich meine Raten zusammen rechne, hätte ich mit meinem unpfändbaren Teil, nicht sehr viel weniger. Also diesen Wink mit den Zaunpfahl verstehe ich durchaus. Der Unterschied für mich ist, im Moment kann ich noch Überstunden machen, nebenbei arbeiten, auf Dauernachtschicht gehen etc. und habe somit die Möglichkeit, doch immer mal etwas mehr rein zu holen. Fahre ich es gegen die Wand, habe ich diese Möglichkeit nicht mehr.
Zudem ist meine Schufa bislang noch in Ordnung, sprich ich konnte schlechte Phasen auch mal überbrücken oder wichtige Anschaffungen in Raten zahlen.

Wobei es vielleicht besser wäre, mal einen Gang zurück zu schalten und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Diese andauernde Belastung hat sich vor ein paar Monaten erst durch einen Blackout gerächt. Bin einfach umgefallen wie ein Baum...
Gap0410
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Re: Privatinsolvenz erst nach erfolgter Zwangsversteigerung des Hauses?

Beitrag von Gap0410 »

Ein Faktor der mir gerade noch einfällt, weswegen ich hoffte möglichst zeitnah in die Insolvenz zu können, ist die Tatsache, dass der unpfändbare Teil meines Einkommens doch ein gutes Stück mehr ist, als der geschützte Betrag eines P-Kontos.

Sprich, so lange ich in der Schwebe bin, holt man sich halt vom Konto, was man vom Lohn nicht pfänden kann.
Soweit ich weiß, geht das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr.
caffery
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 2848
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Re: Privatinsolvenz erst nach erfolgter Zwangsversteigerung des Hauses?

Beitrag von caffery »

1. Ja, ich gehe auch von einer Freigabe aus. Da ich aber ahnte, dass du mit dem Wort nichts anfangen kannst habe ich es umschrieben. Es bedeutet soviel wie: Das Haus (also das Problem) hat mit dem Verfahren nichts mehr zu tun und ist wieder Dein (Problem).

2. Wenn du also jetzt schon weißt, dass ein Insolvenzverfahren dein Problem nicht lösen wird solltest du doch auch (jetzt) keins beantragen, oder?

3. Die Pfändungsgrenzen und Mechanismen sind im Rahmen der Vollstreckung (ohne Insolvenzverfahren) von den Summen her exakt die selben wie bei der Abtretung im Insolvenzverfahren. Hier zeigt sich dann also deutlich, dass du leider auch an dieser Stelle nicht optimal informiert bist um eine sinnvolle Entscheidung zu treffen. Was aber auch angesichts der Tatsache kein Wunder ist, da du komplett in einem sehr ungesunden Hamsterrad zu sein scheinst von dem Du mal absteigen solltest bevor Du bald völlig im Eimer bist.

Also ja - Dein Satz mit "einen Gang zurück schalten und den Dingen ihren Lauf zu lassen" wäre vermutlich auch für Deine Psyche und Deine Gesundheit ein heilsamer Schritt.

PS: Es gibt einige spezielle Maklerfirmen die sich auf die Verwertung notleidender Immobilien spezialisiert haben. Also genau auf das was du da hast. Vielleicht googelst du das mal, da ich hier keine Werbung machen will.
Gap0410
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Beiträge: 11
Registriert: 12. Mär 2025, 03:38

Re: Privatinsolvenz erst nach erfolgter Zwangsversteigerung des Hauses?

Beitrag von Gap0410 »

Hallo und erstmal vielen Dank für deine ausführlichen Antworten!

Dass mit dem unpfändbaren Teil meines Lohnes und dem P-Konto war etwas unglücklich formuliert. In der Theorie lässt sich der Betrag natürlich auch auf dem Konto vor Zugriff schützen, ich weiß. Der Schuldnerberater meinte allerdings, dass sich das in der Praxis oft schwierig gestaltet und sehr lange hinziehen kann, bis solch ein Antrag bei Gericht durch ist.

Wenn das alles so funktioniert wie es soll, hätte ich sogar mehr zum Leben als im Moment.

Deinen Ausführungen nach, und ja, die machen absolut Sinn, gibt es eh keine Alternative. Aussitzen, die Versteigerung des Hauses abwarten und dann in die Insolvenz.

Zu dem Thema Freigabe des Hauses plagt mich noch eine Unsicherheit. Die Ex ist ja nun quasi schon auf dem Weg Richtung Insolvenz. Welchr Auswirkungen hat es für mich, wenn während ihres Insolvenzverfahrens, das Haus freigegeben wird? Wir sind zu gleichen Teilen Eigentümer, also 50/50.
imker
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Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Privatinsolvenz erst nach erfolgter Zwangsversteigerung des Hauses?

Beitrag von imker »

Keine.
Fib
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 20. Aug 2019, 12:13

Re: Privatinsolvenz erst nach erfolgter Zwangsversteigerung des Hauses?

Beitrag von Fib »

Gap0410 hat geschrieben: 3. Feb 2026, 21:53 Dass mit dem unpfändbaren Teil meines Lohnes und dem P-Konto war etwas unglücklich formuliert. In der Theorie lässt sich der Betrag natürlich auch auf dem Konto vor Zugriff schützen, ich weiß. Der Schuldnerberater meinte allerdings, dass sich das in der Praxis oft schwierig gestaltet und sehr lange hinziehen kann, bis solch ein Antrag bei Gericht durch ist.
Das läuft im Insolvenzverfahren normalerweise genauso wie bei einer Kontopfändung in der Einzelzwangsvollstreckung.

Du musst in beiden Fällen einen Antrag nach § 906 ZPO stellen, damit der Freibetrag auf dem Konto erhöht wird. Wenn bereits der pfändbare Anteil beim Arbeitgeber abgeführt wird (entweder durch Lohnpfändung oder an den Insolvenzverwalter) kann das Vollstreckungsgericht bzw. das Insolvenzgericht einen "Blankettbeschluss" erlassen, dass der Geldeingang vom Arbeitgeber xy auf dem Konto frei ist. Durch die Insolvenz ändert sich da nichts an deinem verfügbaren Einkommen.

Das mit dem Haus wird üblicherweise so geraten wie du es von Caritas gehört hast. Zum einen, da man ja außerhalb Inso die Chance hat, ohne die Kostenbelastung der Inso das Haus zu verkaufen. Aber auch wenn kein Verkauf möglich, ist man sicherer in der Insolvenz unterwegs, wenn man kein Eigentümer mehr ist und die damit verbundenen Kosten und Lasten alle vor Insolvenzeröffnung beendet wurden.

Muss man aber immer im Einzelfall sehen. Wenn es dir wichtiger ist, dass die 3 Jahre möglichst schnell rum sind und du mit den Kosten und naja "Formalitäten" usw. mit dem Haus klar kommst, kann auch eine Insolvenz vor Abwicklung Haus für dich persönlich sinnvoll sein. Das muss jeder selbst entscheiden. Schwierig wird es mit den Häusern, wenn sich auch in der ZV niemand findet, dann bleibst du Eigentümer. Dann gibt es auch Auswege usw. aber das is dann ne andere Baustelle.

Ach ja: Wohnst du noch in dem Haus (weiß gar nicht ob dazu was geschrieben wurde)? Dann würde ein Insolvenzverwalter von dir eine Nutzungsentschädigung verlangen können. Außerhalb der Inso kannst du dagegen noch quasi "mietfrei" wohnen, bis neuer WOhnraum da usw.
Gap0410
Mitglied
Beiträge: 11
Registriert: 12. Mär 2025, 03:38

Re: Privatinsolvenz erst nach erfolgter Zwangsversteigerung des Hauses?

Beitrag von Gap0410 »

Nach euren Ausführungen macht es natürlich absolut Sinn, das ganze auszusitzen und erst in die Insolvenz zu gehen, wenn das mit dem Haus geklärt ist. Am Ende ist mir der Faktor Sicherheit dann doch wichtiger als der Faktor Zeit.

Das Haus steht seit April letzten Jahres leer. Ich bin nach der Trennung direkt ausgezogen und zurück in meine Heimat. Wir hatten vereinbart, dass sie im Haus bleibt, bis es verkauft ist, und dass wir uns die Fixkosten bis dahin teilen. Zum einen war sie dort verwurzelt, zum anderen ging ihre Tochter dort zur Schule und desweiteren war sie es, die diese Hütte unbedingt kaufen wollte.

Allerdings hat sie kurz darauf ihren Rappel bekommen, hat alles stehen und liegen gelassen und ist ganz woanders hin gezogen. Die Beteiligung an den Fixkosten hat sie dann natürlich auch eingestellt. Alleine tragen konnte ich das nicht und so hab ich die Zahlung für's Haus eingestellt.

Das war auch ein guter Schritt, denn dieser bewegte die Bank dazu, einem Schuldnerwechel zuzustimmen, welchen ich zusammen mit einem Interessenten angestrebt hatte. Unsere Konditionen waren bei Abschluss der Finanzierung noch deutlich besser, als sie es jetzt sind und derjenige hätte diese so übernehmen können. Allerdings stellte sich bei einer Besichtigung mit einem Gutachter, die der Interessent veranlasst hatte heraus, dass die Vorbesitzerin eine tragende Wand heraus gerissen hat und dass das Haus quasi auf Wasser steht, obwohl uns versichert wurde, dass das in jüngster Vergangenheit alles saniert wurde. Noch dazu war die Pelletheizung unerlaubt installiert worden und so mussten wir mangels Geld auf Holzöfen umstellen.

Zu gut deutsch, die Hütte ist eine Bruchbude und wenn ich sie verkaufe, stehe ich mit einem Bein im Knast bzw. wartet die nächste Schuldenfalle.

Der richtige Weg wäre eigentlich, die Vorbesitzerin in die Haftung zu nehmen aber die ist ausgewandert. Übrigens haben ihr Lebensgefährte und sie, das ganze Spiel doppelt abgezogen. Ein paar Ortschaften weiter hatte der ein Haus gekauft und dort ist es genau das selbe. Für'n Appel und'n Ei Haus gekauft, notdürftig aufgehübscht und dann für ein vielfaches wieder verkauft. Auch er ist nicht mehr in Deutschland gemeldet.
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