Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

Hatte heute prompt eine Email und einen Anruf von meinem Kundenberater. Am Freitagnachmittag hab ich Termin. Er meinte ich müsste ein Formular unterschreiben für die Umwandlung. Dann werden wir noch über den Dispo reden, den ich aber gleich mit dem nächsten Gehaltseingang mir verrechnen lasse, dann hat sich der Mist erledigt.

Prompt hatte ich auch einen Brief von der Sirius Inkasso im Briefkasten. Der Brief, datiert auf 12.10. Heute den 17.10. Im Briefkasten. Mit einer neuen Rate von 150 €, erster Zahlungseingang wäre zu erwarten am 19.10. Dazu käme eine Einigungsgebühr von 50 €. Dann würden die die Pfändung in den Ruhemodus legen. Beim Forderungsbetrag steht aufeinmal 2.440, 94 €, die ham wohl den A...offen. Pfändungsbeschluss lautet auf 2.279 €.

Die können mich mal, ich lass mir das wegpfänden und gut. Vorallem ist dann die Sache in ca. 5 Monaten vom Tisch.
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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

...muss mich korrigieren, Einigungsgebühr lautet 67,50 €.
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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

...da ich ja am Freitag den Termin in der Sparkasse habe, bräuchte ich noch kurz ne Antwort zu meinem Verständnis und zum Vergleich was mein Banker mir antwortet.

...Wenn ich nun das P Konto habe, hab ich den Freibetragsschutz ab den Tag der Umwandlung?
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tidus82
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von tidus82 »

Na siehst du - auch wenn der Termin eigentlich nicht sein muss und du auch eigentlich kein Formular unterzeichnen müsstest, ist es doch ein Fortschritt.
Lies dir bitte genau durch was in dem Formular steht! Gebühren o.Ä. solltest du nicht akzeptieren. Du solltest es auch nicht unterschreiben, wenn da irgendein Quatsch drin steht - es bedarf keines Formulares für eine Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto. Es ist einfach dein dir gesetzlich zustehendes Recht, was du geltend machst.

Bzgl. des Dispos solltest du es genau so machen wie du es geschrieben hast - die Bank wird es eh verrechnen, da sie den Dispo mit annähernd lichtgeschwindigkeitsmässiger Wahrscheinlichkeit streichen wird.

Bzgl. deiner Frage zu den genauen Daten:
Wenn dein Konto am Freitag umgewandelt wird wird rückwirkend für vier Wochen (also ab dem 21.09.2018) Geldeingänge freigegeben. Natürlich nur bis zum Freibetrag in Höhe von 1133,80 Euro pro Kalendermonat. :-)
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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

...Also das heißt, wenn ich jetzt was überweisen muss und zahle zum Beispiel 300 € ein, hab ich Zugriff drauf?
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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

Das hat mein Banker mir geschrieben.

"können Sie bitte bei mir vorbeikommen ich benötige noch eine Unterschrift auf der Zusatzvereinbarung über die Führung des Kontos als Pfändungsschutzkonto.

Darüber hinaus geht es um die Klärung der weiteren Kontoführung"
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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

...Ich denke mal, da es da hauptsächlich um den Dispo geht. Den kann man doch auf ein Unterkonto packen und mit dem nächsten Gehaltseingang verrechnen oder? Somit müsste ich doch einzahlen können zum Beispiel 300 € und noch Überweisungen tätigen können oder?
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Hummel
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von Hummel »

BiBo90 hat geschrieben: 18. Okt 2018, 06:11 "können Sie bitte bei mir vorbeikommen ich benötige noch eine Unterschrift auf der Zusatzvereinbarung über die Führung des Kontos als Pfändungsschutzkonto.

Darüber hinaus geht es um die Klärung der weiteren Kontoführung"
Diese Zusatzvereinbarung ist tatsächlich nur ein Schriebs auf den du deine Unterschrift setzten mußt, dass du die Umwandlung in ein P-Konto wünschst und dass du über die geänderten Gebühren aufgeklärst wurdest.

Was er darüber hinaus noch klären will kann mit dem Dispo zu tun haben, muss aber nicht.
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Liebe Grüße von der Hummel
tidus82
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von tidus82 »

BiBo90 hat geschrieben: 18. Okt 2018, 06:08 ...Also das heißt, wenn ich jetzt was überweisen muss und zahle zum Beispiel 300 € ein, hab ich Zugriff drauf?
Es kommt drauf an über wieviel Geld du bereits in diesem Monat verfügt hast.
Du kannst jeden Monat über 1133,80 Euro verfügen - solltest du mehr Geld auf dem Konto haben, dann wird das in den Folgemonat übertragen und du wirst wieder über 1133,80 Euro verfügen können.

Das P-Konto stellt sicher, dass du jeden Monat genau dieses Geld zur Verfügung hast und es wird vom "frühesten" Geldeingang, nach dem "First-in First-Out" Prinzip genommen.
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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

...also Gehaltseingang wie schon mal erwähnt immer vor dem ersten...meistens 28. so. also da ging ja noch Miete unsw. weiter weg und Kohle fürs Leben inklusive Dispo Ausreizung 380 €
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