Erfahrung: Rückzahlung eines Titels mit Teilerlass

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treble
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Erfahrung: Rückzahlung eines Titels mit Teilerlass

Beitrag von treble »

Hallo zusammen,

schön, dass es so ein Forum gibt! Ich würde gerne wissen, ob - und wenn ja welche - Erfahrungen ihr mit vorzeitiger Rückzahlung eines Titels und einhergehendem Teilerlass gemacht habt.

Hintergrund: Vor einigen Jahren kam ich durch ordentlich Pech in die Situation, die Behandlungskosten eines Staatsdieners zahlen zu sollen. Das ganze ging vor Gericht und zog sich lange hin, endete letztlich jedoch mit einem Urteil gegen mich. An das Bundesland sollte ich Schadensersatzansprüche von knapp 30.000€ zahlen.

Wie mir im Laufe des Verfahrens bereits angekündigt wurde ging das ganze dann relativ schnell. Es folgte ein Mahnverfahren beim Amtsgericht und schließlich ein Vollstreckungsbescheid, den ich derzeit mittels Raten abzahle.

Gerne würde ich diesen Titel so schnell wie möglich abzahlen. Idealerweise kommt mir die zuständige Behörde/Sachbearbeiter hierbei noch etwas entgegen. Mittels privatem Kredit und einer höheren Einmalzahlung könnte ich einen signifikanten Teil, eventuell sogar den gesamten ausstehenden Betrag (ca 20.000€) auf einmal zurückzahlen. Wie sind eure Erfahrungen? Kann ich mit einem Entgegenkommen rechnen? Wenn ja, wie sollte ich vorgehen?

Danke und viele Grüße
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Re: Erfahrung: Rückzahlung eines Titels mit Teilerlass

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Hi treble,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erfahrung: Rückzahlung eines Titels mit Teilerlass" geschaut?
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insolaner
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Re: Erfahrung: Rückzahlung eines Titels mit Teilerlass

Beitrag von insolaner »

Lass es mich mit einer Gegenfrage versuchen: warum sollte der Staat auf Geld verzichten, wenn Du regelmässig zahlst und auch etwas bei Dir zu holen ist?

Solltest Du nun Deinen Job verlieren, kein Eigentum haben und auf ALG2 abfallen, wäre die Situation sicherlich anders. Wenn sich dann die Eltern/Ehefrau oder sonst wer bereiterklären, mit einer Einmalzahlung zu helfen...

Und/oder wenn Du anderweitig noch hohe Schulden hättest, und das Insolvenzverfahren droht (wobei Du natürlich kurz vor dem Verfahren auch keinen Gläubiger mehr bevorteilen darfst :)).

Und das bringt er mich zurück zum ersten Absatz: warum sollte ein Gläubiger auf Geld verzichten, wenn er es sowieso bekommt?

Du könntest natürlich den gesamten Rest auf einmal ablösen, dagegen dürfte nichts sprechen - einen Rabatt würde ich dafür allerdings nicht erwarten...
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caffery
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Re: Erfahrung: Rückzahlung eines Titels mit Teilerlass

Beitrag von caffery »

Hallo und Willkommen hier!

Deine Frage ist leider nur sehr schwer bis überhaupt nicht zu beantworten weil Dein Fall bzw. Deine Forderung aus verschiedenen Gründen außergewöhnlich ist.
Wir haben hier scheinbar eine deliktische Forderung, die man mit "normalen" Forderungen kaum vergleichen kann. Zudem ist der Gläubiger eine Behörde. Deren Vergleichsbereitschaft ist schon bei normalen Forderungen regional sehr unterschiedlich.
Wenn es sich bei der Forderung um eine deliktische handelt (es klingt sehr stark danach), dann ist sie deutlich mächtiger als die meisten anderen Forderungen. So ist sie in den sog. Vorrechtsbereich pfändbar (genau wie laufender Unterhalt) und sie würde im Falle eines Insolvenzverfahrens nicht von der Restschuldbefreiung erfasst. Auch wenn Du das nicht vor hast: Es geht darum, dass die Gegenseite das weiß und dies die Verhandlungssituation natürlich beeinflusst.

Versuchen kannst Du es trotzdem. Ich habe vor ein paar Jahren mal Strafgefangene beraten und bin dabei hier und da mal mit sowas in Kontakt gekommen. Ich persönlich "mag" Behörden als Gläubiger. Bei solchen Forderungen kann man in der Regel einfach mal zum Höhrer greifen und mit dem zuständigen Menschen sprechen ohne befürchten zu müssen eine dauerkotzige Satzbaustein-Spuck-Inkassowalküre am Ohr zu haben. Auf jeden Fall habe ich damals häufiger bei solchen Forderungen etwas erreichen können. Allerdings war meine Verhandlungsbasis auch stets eindeutig: "Der Klient hat nichts und sitzt noch X Jahre ein." Mit der Argumentation erscheint natürlich jedes Angebot irgendwie attraktiv.

An Deiner Stelle würde ich einen Brief schreiben. Schildere Deine Lebenssituation, Deine wirtschaftliche Lage und mache ein Angebot mit einem Betrag bzw. Beträgen die Dir von dritter Seite zur Verfügung gestellt würden. Biete das Ganze "zur Abgeltung alles welchselseitigen Ansprüche" an und schau was passiert.
Wenn Du magst, kannst Du Deinen Angebotstext (wenn Du ihn denn schreiben möchtest) vorher mal zum "Gegenlesen" hier einstellen oder mir von mir aus auch pinnen.

Zu viele Hoffnungen solltest Du Dir nicht machen. Aber eine Festschreibung und vielleicht ein kleiner Erlass von 10-20% bei einer Einmalzahlung könnte vielleicht drin sein wenn einige Parameter stimmen. Wie gesagt: Das ist aber aus o.g. Gründen kaum seriös vorherzusagen.
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treble
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Re: Erfahrung: Rückzahlung eines Titels mit Teilerlass

Beitrag von treble »

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure ausführlichen und blitzschnellen Antworten!
@insolaner: berechtigte Logik, das Geld zahle ich so oder so..

Ja richtig, es handelt sich um eine deliktische Forderung. Interessanter Vergleich mit der Inkasso-Dame.. Dann mache ich mir erst einmal keine Hoffnungen, einen Versuch ist es ja dennoch Wert. Allgemein ist meine Situation wohl ungewöhnlich. Meine Verhandlungsposition wird einerseits von weiteren Schulden für Bildungskredite (ca. 50.000€) etwas aufgebessert, gleichzeitig ist meine Erwerbssituation relativ gut.

Ich habe mir den Thread hier als Lesezeichen angepinnt. Sobald fest steht, wie viel ich maximal auf den Tisch legen kann werde ich ein solches Schreiben aufsetzen und es hier auch vorher mal hochladen.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Erfahrung: Rückzahlung eines Titels mit Teilerlass

Beitrag von caffery »

treble hat geschrieben: 25. Aug 2019, 09:10 weiteren Schulden für Bildungskredite (ca. 50.000€) etwas aufgebessert, gleichzeitig ist meine Erwerbssituation relativ gut.
Auch wenn das jetzt etwas komisch klingen mag, sag ichs jetzt einfach mal: Deliktische Forderungen werden z.b. in Insolvenzplänen wie jede andere Forderung behandelt. (auch wenn Dir das alles jetzt vielleicht nicht viel sagen wird)

Wenn die Konstellation es hergibt, könnte ein einschlägig sehr erfahrener Anwalt oder Berater vielleicht in diese Richtung eine Möglichkeit sehen.
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treble
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Re: Erfahrung: Rückzahlung eines Titels mit Teilerlass

Beitrag von treble »

Hallo zusammen,

ungefähr einen Monat nach Erstellung des Threads hier habe ich Kontakt zum Sachbearbeiter aufgenommen und diese Woche eine positive Rückmeldung erhalten - meinem Vorschlag wurde zugestimmt. Mein Schreiben damals per Mail:
Sehr geehrte XXX,

seit Beginn diesen Jahres zahle ich die titulierte Forderung aus obig genanntem Aktenzeichen Stück für Stück ab. Insgesamt belief sich diese auf €27.610, wovon ich bisher bereits €6.000 (statt der vereinbarten €4.000) abzahlen konnte. Mein Ziel ist es auch weiterhin, meinen Pflichten schneller als zugesichert nachzukommen.

Aus diesem Grund plane ich zur Zeit eine Umschuldung. In Anbetracht meiner Schufa, die diesen Titel sicherlich enthält, wird dies kein leichtes Unterfangen. Um etwas Verhandlungsspielraum gegenüber potentiellen Darlehensgebern zu haben, und auch rechnerisch nicht wesentlich schlechter gestellt zu werden, möchte ich Sie daher um ein Entgegenkommen bitten.

Hierzu zuerst die Darstellung des Ist-Zustands:
Stand heute habe ich laut meiner Berechnung noch €21.980 Schulden (einschließlich aufgelaufener Zinsen) beim Land Hessen, zuzüglich weiterer ca. €50.000 bei diversen Finanzinstituten.
Durch Ratenzahlungen werde ich diese €21.980 planmäßig bis Jahresende um €1.600 reduzieren, während weitere €150 an Zinsen auflaufen werden. Am 31.12. werde ich also, sofern meine Berechnung richtig ist, noch ca. €20.530 Schulden bei Ihnen haben.

Vorausgesetzt, ich kann bis Jahresende
4 Raten á 400€ = 1.600€ sowie
eine Finanzierung über weitere 18.400€ aufbringen, insgesamt also 20.000€ abzahlen (Stand September),
wäre es von Ihrer Seite aus möglich, auf den darüber hinausgehenden Betrag zu verzichten, um die Möglichkeiten meine Finanzierung zu unterstützen?

Da dies vermutlich auch interner Abstimmung bedarf erwarte ich selbstverständlich keine zeitnahe Rückmeldung, würde mich aber bis Ende Oktober über eine verbindliche Antwort freuen, damit mir für den Versuch der Finanzierung noch Zeit bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx

Eine Restschuld von €21.980, plus Zinsen die zwischen September und Dezember auflaufen würden, konnte ich also auf €20.000 reduzieren. Jetzt muss ich nur noch das Geld zusammenbekommen, der erste Schritt ist aber gemacht. Ich hoffe das Schreiben hilft manch anderem hier weiter.
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