Hallo zusammen,
ich befinde mich im eröffneten Privatinsolvenzverfahren.
Im Laufe dieses Jahres "muss" ich meinen Dienstwagen wechseln und dadurch könnte je nach neuem Dienstwagen (ich kann das gleiche Modell nicht mehr beziehen) der pfändbare Anteil meines Einkommens sinken (bis zu 100 Euro nach meinen Beispielrechnungen).
Kann ich dadurch Probleme bekommen? Oder anders gefragt: Muss ich explizit darauf achten, dass bei einem neuen Dienstwagen mein Nettogehalt (inkl. dem geldwerten Vorteil) nicht sinkt?
Dienstwagenwechsel während Privatinsolvenz
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Re: Dienstwagenwechsel während Privatinsolvenz
Hi cawabunga,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Dienstwagenwechsel während Privatinsolvenz" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Dienstwagenwechsel während Privatinsolvenz" geschaut?
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Re: Dienstwagenwechsel während Privatinsolvenz
Nach Deiner Schilderung: NEIN.
Denn wenn Du keinen Anspruch mehr auf das teure Modell hast, weil das nicht mehr zur Verfügung gestellt wird, realisiert sich nur eine Regelung im Dienstvertrag und Du "arbeitest" nicht weniger und verdienst nicht aus dem Grund "Verzicht" auf eine Sachleistung .... aber veröffentlichte Sachbezugs-Urteile dazu gibt es nicht.
Nimm als Beispiel: Beschäftigt bei der Degussa, jedes Jahr 10 Gramm Gold - in der letzten Zeit also immer mehr Sachbezug - und nun fällt der Goldpreis .... mE kein Verzicht, sondern Regelung aus dem Dienstvertrag.
Denn wenn Du keinen Anspruch mehr auf das teure Modell hast, weil das nicht mehr zur Verfügung gestellt wird, realisiert sich nur eine Regelung im Dienstvertrag und Du "arbeitest" nicht weniger und verdienst nicht aus dem Grund "Verzicht" auf eine Sachleistung .... aber veröffentlichte Sachbezugs-Urteile dazu gibt es nicht.
Nimm als Beispiel: Beschäftigt bei der Degussa, jedes Jahr 10 Gramm Gold - in der letzten Zeit also immer mehr Sachbezug - und nun fällt der Goldpreis .... mE kein Verzicht, sondern Regelung aus dem Dienstvertrag.
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Re: Dienstwagenwechsel während Privatinsolvenz
Hallo imker,
danke für deine Rückmeldung und sorry für die späte Antwort!
Meine Unsicherheit rührt daher, dass ich mir den neuen Dienstwagen „aussuchen“ darf/muss (aus einer bestimmten Palette von Marken). Und je nach meiner Wahl ändert sich das zugrundeliegende Nettoeinkommen, was Auswirkung (in beide Richtungen) auf den pfändbaren Anteil haben kann.
Für die „Berechnung“ des Nettobetrags, aus dem sich der pfändbare Betrag bestimmt, spielen dabei zwei Werte eine Rolle:
1. Mein monatlicher Eigenanteil am Dienstwagen
2. Der zu versteuernde geldwerte Vorteil
Der zu versteuernde geldwerte Vorteil hängt vom Bruttolistenpreis ab. Mein monatlicher Eigenanteil hängt größtenteils von den Leasingraten ab, aber auch von anderen Aspekten. Im Vergleich zu meiner aktueller Dienstwagenkalkulation würde mein zukünftiger Eigenanteil allein dadurch steigen, dass es keine BAFA-Prämie für Elektrofahrzeuge mehr gibt oder sich bspw. die Kalkulation der Treibstoff-/Stromkosten geändert hat.
Um es an einem fiktiven Beispiel zu verdeutlichen:
Aktuell Monatlicher Eigenanteil: 150€
Geldwerter Vorteil: 237€
Bruttolistenpreis: 47.000€
Bei einem angenommenen Brutto Monatsgehalt von 6.000€ käme ich unter Berücksichtigung des geldwerten Vorteils auf ein „fiktives Netto“ auf ca. 3.740€ und bei 2 unterhaltspflichtigen Personen wären 509,49€ pfändbar.
Variante 1 - Neuer Dienstwagen mit exakt dem gleichen Bruttolistenpreis, aber höherem monatlichen Eigenanteil (Gründe siehe oben):
Monatlicher Eigenanteil: 450€
Geldwerter Vorteil: 237€
Bruttolistenpreis: 47.000€
In diesem Szenario würde mein „fiktives Netto“ auf 3.450€ sinken und es wären nur noch 393,49€ pfändbar.
Variante 2 - Neuer Dienstwagen mit höherem(!) Bruttolistenpreis:
Monatlicher Eigenanteil: 410€
Geldwerter Vorteil: 377€
Bruttolistenpreis: 70.000€
Trotz höherem Bruttolistenpreis wäre mein „fiktives Netto“ höher als in Variante 1, nämlich ca. 3.630€ und damit wären auch mehr pfändbar, nämlich 465,49€.
Variante 3 - Neuer Dienstwagen mit Bruttolistenpreis zwischen Variante 1 und 2, aber höherem monatlichen Eigenanteil
Monatlicher Eigenanteil: 600€
Geldwerter Vorteil: 303€
Bruttolistenpreis: 60.000€
Wegen dem hohen monatlichen Eigenanteil würde mein "fiktives Netto" hier auf 3.360€ sinken und der pfändbare Anteil wäre nur noch 357,49€.
In Summe sinkt der pfändbare Anteil bei allen Varianten. Die Beispiele zeigen aber, dass je nach Zusammenspiel von geldwertem Vorteil und monatlichem Eigenanteil, mein Netto mal mehr, mal weniger sinkt.
Meine Frage: Kann mir hier ein Strick daraus gedreht werden, wenn ich mich hypothetisch für ein „teureres“ Auto (mit bspw. höherem Bruttolistenpreis als aktuell) entscheide und dadurch mein Nettoeinkommen sinkt und dadurch auch der pfändbare Anteil meines Einkommens? (Mal unabhängig von der Tatsache, dass ich mir selber natürlich auch schade, wenn ich weniger Netto ausgezahlt bekomme). Oder muss ich dafür Sorge tragen, dass mit dem neuen Dienstwagen mein Netto nicht sinkt?
danke für deine Rückmeldung und sorry für die späte Antwort!
Meine Unsicherheit rührt daher, dass ich mir den neuen Dienstwagen „aussuchen“ darf/muss (aus einer bestimmten Palette von Marken). Und je nach meiner Wahl ändert sich das zugrundeliegende Nettoeinkommen, was Auswirkung (in beide Richtungen) auf den pfändbaren Anteil haben kann.
Für die „Berechnung“ des Nettobetrags, aus dem sich der pfändbare Betrag bestimmt, spielen dabei zwei Werte eine Rolle:
1. Mein monatlicher Eigenanteil am Dienstwagen
2. Der zu versteuernde geldwerte Vorteil
Der zu versteuernde geldwerte Vorteil hängt vom Bruttolistenpreis ab. Mein monatlicher Eigenanteil hängt größtenteils von den Leasingraten ab, aber auch von anderen Aspekten. Im Vergleich zu meiner aktueller Dienstwagenkalkulation würde mein zukünftiger Eigenanteil allein dadurch steigen, dass es keine BAFA-Prämie für Elektrofahrzeuge mehr gibt oder sich bspw. die Kalkulation der Treibstoff-/Stromkosten geändert hat.
Um es an einem fiktiven Beispiel zu verdeutlichen:
Aktuell Monatlicher Eigenanteil: 150€
Geldwerter Vorteil: 237€
Bruttolistenpreis: 47.000€
Bei einem angenommenen Brutto Monatsgehalt von 6.000€ käme ich unter Berücksichtigung des geldwerten Vorteils auf ein „fiktives Netto“ auf ca. 3.740€ und bei 2 unterhaltspflichtigen Personen wären 509,49€ pfändbar.
Variante 1 - Neuer Dienstwagen mit exakt dem gleichen Bruttolistenpreis, aber höherem monatlichen Eigenanteil (Gründe siehe oben):
Monatlicher Eigenanteil: 450€
Geldwerter Vorteil: 237€
Bruttolistenpreis: 47.000€
In diesem Szenario würde mein „fiktives Netto“ auf 3.450€ sinken und es wären nur noch 393,49€ pfändbar.
Variante 2 - Neuer Dienstwagen mit höherem(!) Bruttolistenpreis:
Monatlicher Eigenanteil: 410€
Geldwerter Vorteil: 377€
Bruttolistenpreis: 70.000€
Trotz höherem Bruttolistenpreis wäre mein „fiktives Netto“ höher als in Variante 1, nämlich ca. 3.630€ und damit wären auch mehr pfändbar, nämlich 465,49€.
Variante 3 - Neuer Dienstwagen mit Bruttolistenpreis zwischen Variante 1 und 2, aber höherem monatlichen Eigenanteil
Monatlicher Eigenanteil: 600€
Geldwerter Vorteil: 303€
Bruttolistenpreis: 60.000€
Wegen dem hohen monatlichen Eigenanteil würde mein "fiktives Netto" hier auf 3.360€ sinken und der pfändbare Anteil wäre nur noch 357,49€.
In Summe sinkt der pfändbare Anteil bei allen Varianten. Die Beispiele zeigen aber, dass je nach Zusammenspiel von geldwertem Vorteil und monatlichem Eigenanteil, mein Netto mal mehr, mal weniger sinkt.
Meine Frage: Kann mir hier ein Strick daraus gedreht werden, wenn ich mich hypothetisch für ein „teureres“ Auto (mit bspw. höherem Bruttolistenpreis als aktuell) entscheide und dadurch mein Nettoeinkommen sinkt und dadurch auch der pfändbare Anteil meines Einkommens? (Mal unabhängig von der Tatsache, dass ich mir selber natürlich auch schade, wenn ich weniger Netto ausgezahlt bekomme). Oder muss ich dafür Sorge tragen, dass mit dem neuen Dienstwagen mein Netto nicht sinkt?
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