Guthaben aus Nebenkosten

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Mamnheimer2024
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Guthaben aus Nebenkosten

Beitrag von Mamnheimer2024 »

Hallo Zusammen, wie jedes Jahr habe ich und meine Frau im Dezember unsere Nebenkostenabrechnung für 2024 erhalten. Das Guthaben in Höhe von ca. 100€ wird auf dem Konto meiner Frau ausgezahlt. Ich bin aktuell im eröffneten Insolvenzverfahren seit 06/2025. Muss ich den kompletten Betrag dem IV überweisen?

Vielen Dank in voraus.
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Re: Guthaben aus Nebenkosten

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Hi Mamnheimer2024,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Guthaben aus Nebenkosten" geschaut?
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TomH
Wissender
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Re: Guthaben aus Nebenkosten

Beitrag von TomH »

Was tun Sie bei "Minuserträgen"?

Veränderungen - jeglicher Art - würde ich dem (m/w/x) IV melden und warten was er dazu sagt, oder nicht.
Jedenfalls würde ich meine Aktenlage sichern.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Guthaben aus Nebenkosten

Beitrag von caffery »

Mamnheimer2024 hat geschrieben: 5. Jan 2026, 17:39 Muss ich den kompletten Betrag dem IV überweisen?
Wer führt den Vertrag?
Du? Dann ja
Beide? Dann ja
Deine Frau? Dann nein
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Mamnheimer2024
Fortgeschrittener
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Re: Guthaben aus Nebenkosten

Beitrag von Mamnheimer2024 »

Hab nun die Aufforderung die Hälfte des Guthabens an den IV zu überweisen. Er hat eine Enthaftungserklärung geg. Dem Vermieter gemacht allerdings sind Betriebskosten vor dem dieser Erklärung nicht erfasst
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Guthaben aus Nebenkosten

Beitrag von caffery »

Verrückt - in meiner Welt gelten Enthaftungserklärungen pauschal. Dass selektiv Ausnahmen zum "Rosinen picken" bestimmt werden können wäre mir neu. Ich lehne mich mal so weit aus dem Fenster und behaupte, dass das unzulässig ist. Der einschlägige § 109 InsO gibt das auch in keiner Weise her.

Und ganz abgesehen davon: Selbst wenn das ginge - die "Hälfte" machte auch dann keinen Sinn.

Irgendwie habe ich das Gefühl, als wenn sich hier ein Insolvenzverwalter sein eigenes Recht "malt".

Aber vielleicht bin ich ja auch auf dem Holzweg. Graf? Imker? ;)
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imker
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Re: Guthaben aus Nebenkosten

Beitrag von imker »

@caffery
Du liegt halt richtig.
Ob der Anwalt "blöd" arbeitet oder die Miatarbeiter "blöd" arbeiten, meist eine Mischung, wenn MA glauben, so etwas zu wissen - aber welcher Schuldner wehrt sich schon in der Phase.

@Mamnheimer_ frag doch mal per Mail an, woraus ssich das nach fder Enthaftungserklärung ergeben soll - denndas sind keine Gas-, Wasser-, Strom-Nebenkosten - da hätte der blöde Anwalt oder die blöxen Mitarbeiter wohl recht mit der Forderung nach "her damit" - jetzt Handball .....
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Guthaben aus Nebenkosten

Beitrag von Graf Wadula »

Im Grundsatz gebe ich Euch recht. Allerdings gilt das nur für das Nebenkostenguthaben ab Freigabe (AG Nürnberg Endurteil vom 26.7.2023 – 14 C 2770/23 -; BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - IX ZR 136/13 -). Hier scheint es ja NK-Guthaben aus 24 zu sein, das InsoVerfahren erst ab 2025.
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