Zahlungen einstellen

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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Zahlungen einstellen

Beitrag von imker »

Und die Dinge sind "voll" bezahlt und inzwischen Dein Eigentum??

Wenn es sich um Gegenstände handelt, die zum notwendigen Lebendbedarf handelt, sind sie nicht pfändbar.
Wenn sie nicht dazu gehören, sind sie pfändbar, werden aber nur danngepfändet, wenn eineVerwertun/Versteigerung mehr als die Kosten der Pfändung und den ganzen Ablauf bringen wird.

Praktisch werden PC mit Kaffee- und Benutzungsspuren nicht gepfändet. Kontrollfragen dabei: Was würde ein dir unbekannter Mensch für ein ihm "unbekannten" PC zahlen ? 50 EUR???
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Neuling2025
Fortgeschrittener
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Re: Zahlungen einstellen

Beitrag von Neuling2025 »

ROBINHOOD77 hat geschrieben: 10. Jan 2026, 18:35 Alles zusammen so um die 2000 Euro circa. Meine Schulden belaufen sich aber auf eine knapp sechsstellige Summe. Noch schaffe ich alles zu tilgen, aber bald wird das leider nicht mehr der Fall sein, da ich leider den Überblick verloren habe. Ich war auch schon bei einer Schuldnerberatung. Ich soll aber noch warten, bis eine Verbindlichkeit sechs Monate bezahlt worden ist, um das Risiko zu minimieren, dass man mir Eingehungsbetrug vorwerfen kann. Gläubiger sind es sechs Stück.
Darf ich mal fragen was du mit der fast sechsstelligen Summe, also fast 100 000 Euro gemacht hast, wenn wie du weiter hinten schreibst, nur Alltags Gegenstände hast?
Bist du spielsüchtig?
Weil dann solltest du erstmal das mittels Therapie usw. in den Griff bekommen, bevor du die Insolvenz beantragst.
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