Hallo,
ich habe jetzt meine Schlußrechnung bekommen. Es gab keine Unauffälligkeiten, keine Einsprüche der Gläubiger und es steht drin, daß dann das Insolvenzverfahren demnächst abgeschlossen/aufgehoben ist.
Das heißt, es beginnt, wenn ich die Mitteilung erhalte, die Wohlverhaltensphase.
Bis zur Schlußrechnung hat es allerdings 1 Jahr gedauert. Beginnen die drei Jahre schon mit dem einen Jahr eingerechnet oder jetzt erst nach einem Jahr? Das wären dann ja insgesamt 4 Jahre.
Eine Stundung der Zahlung hatte ich schon bei Beginn mit eingereicht und ich denke, da muß ich erst einmal nichts weiter machen oder? Oder wie ist das mit der Restschuldbefreiung, wenn ich die Schlußrechnung an das Gericht jetzt schon komplett zahlen könnte? Jemand aus der Familie würde mir das geben. Hatte da mal etwas gelesen, daß ich diese dann früher bekommen kann? Stimmt das?
Sorry, wenn ich blöde Fragen stelle aber ich bin so froh, das bis jetzt alles so reibungslos geklappt hat und hab dennoch immer wieder Herzklopfen, daß es auch so bleibt.
Danke schon mal für Eure Hilfe und trotz aller Probleme allen ein frohes neues Jahr.
Anrechnung der Zeit der Insolvenz nach Schlussrechnung
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- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Anrechnung der Zeit der Insolvenz nach Schlussrechnung
Hi lohba30,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Anrechnung der Zeit der Insolvenz nach Schlussrechnung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Anrechnung der Zeit der Insolvenz nach Schlussrechnung" geschaut?
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caffery
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 479
- Beiträge: 2825
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Anrechnung der Zeit der Insolvenz nach Schlussrechnung
1. Die 3 Jahre beginnen mit der Verfahrenseröffnung. Wann das Verfahren aufgehoben wird hat damit nichts zu tun.
2. Die Kosten sind i.d.R. bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet.
3. Die Kosten vorher "freiwillig" zu zahlen macht in aller Regel keinen Sinn. Man kriegt die Restschuldbefreiung dadurch auch nicht (mehr) früher.
2. Die Kosten sind i.d.R. bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet.
3. Die Kosten vorher "freiwillig" zu zahlen macht in aller Regel keinen Sinn. Man kriegt die Restschuldbefreiung dadurch auch nicht (mehr) früher.
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Re: Anrechnung der Zeit der Insolvenz nach Schlussrechnung
Ganz lieben Dank. Das hilft mir sehr und beruhigt mich. Dann lasse ich den Rest mal auf mich zukommen.
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