P Konto Fragen

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Darnox
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Re: P Konto Fragen

Beitrag von Darnox »

Der verfügbare Betrag auf dem P-Konto kann noch 3 Monate "mitgenommen" werden und wird erst danach ausgekehrt, sofern er nicht ausgegeben wurde.

Daher sollten im November 1072 + 1559 = 2631 Euro verfügbar sein.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
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Hans18059
Mitglied
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Re: P Konto Fragen

Beitrag von Hans18059 »

Pitti1981 hat geschrieben: 26. Okt 2025, 18:12 Habt ihr Erfahrungswerte wie lange es in etwa dauert bis man den Bescheid vom Insogericht bzgl. der Quellenfreigabe bekommt?
Ich habe meinen Antrag (mit Hilfe der Caritas erstellt) am 02.10.2025 beim zuständigen Vollstreckungsgericht in Rostock eingereicht. Am 16.10.2025 erhielt ich ich die beglaubigte Abschrift des Beschlusses über die einstweilige
Einstellung des Vollzuges der Überweisung der OstseeSparkasse an den Gläubiger. Bis zu einer abschließenden
Entscheidung des Vollstreckungsgerichts. Eine solche Entscheidung gibt es bis zum heutigen Tag nicht.
Am gestrigen Tag ging mein Lohn auf dem Konto ein. Etwas über 2100,00 Euro.
Es handelt sich hierbei bereits um den eigentlich unpfändbaren Lohnanteil. Der pfändbare Anteil wird bereits vom
Arbeitgeber abgeführt. Von dieser Summe hat die Sparkasse erstmal etwas über 990,00 Euro blockiert.
Verbleiben also nicht ganz 1200,00 Euro zum Leben.
Gegen den Beschluss zur einstweiligen Einstellung des Vollzuges der Überweisung, hatte der Gläubiger die
Möglichkeit innerhalb einer Frist von 14 Tagen das Rechtsmittel der Erinnerung einzulegen.
Es kann also bis zur Quellfreigabe durch das zuständige Vollstreckungsgericht 4 Wochen oder länger dauern.
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Pitti1981
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Re: P Konto Fragen

Beitrag von Pitti1981 »

Ich kapiere das ganze P Konto einfach nicht.
22.12 noch 58€ auf dem Konto, zur Verfügung 58€
23.12 Gehalt eingegangen, zur Verfügung 58€
26.12 alles steht zur Verfügung.

Ich dachte man kann immer erst am 01. eines Monats über das neue Guthaben verfügen?!
Quellenfreigabe für sämtliche Zahlungen von meinem Arbeitgeber liegt vor. Ist nicht so, dass ich mich nicht darüber freue schon heute an das Geld zu kommen, aber verstehen tue ich es trotzdem nicht.
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imker
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Re: P Konto Fragen

Beitrag von imker »

schau Dir doch mal diesen Beschluss-Text an - stell hier mal Deinen Text ein - wenn die eine Arbeitgeber-Geld-Freigabe hast, kenne ich keinen Monats-Anfang-„Schnitt“

Was Du schreibst wirkt auf mich wie eine EDV-Technik, die erst nach dem Geldeingang und dann nach dem 1. Weihnachtsfeiertag feststellt, dass es freigegebenes Arbeitgeber-Geld ist und erst dann dieser Betrag freigegeben wird.
hier ein Textbeispiel:
wird gem. §§ 36 Abs. 1 S. 2 InsO, 906 Abs. 2 ZPO auf Antrag des Schuldners der
abweichend von dem in §§ 899 Abs. 1, 902 S. 1 ZPO aufgeführten Betrag beschlossen, dass die von der Arbeitgeberin des Schuldners (xyz GmbH & Co. KG, Im abc 5, 2PLZ 123 Nordseeküste)
auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners, IBAN DE97 viele Ziffern bei der Sparda-Bank Hamburg eG, Präsident-Krahn-Straße 16/17, 22765 Hamburg, eingehenden Gutschriften von der Pfändung nicht erfasst werden.
Hinsichtlich nicht verbrauchter Beträge, gilt die Regelung des Pfändungsschutzkontos gemäß § 899 Abs. 2 ZPO.
Für den Fall, dass das Arbeitseinkommen geringer als der Pfändungsbetrag nach § 899 Abs. 1 und 2 ZPO sein sollte, gelten abweichend von diesem Beschluss die Pfändungsfreigrenzen nach § 899 Abs. 1 und 2 ZPO.
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Pitti1981
Fortgeschrittener
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Re: P Konto Fragen

Beitrag von Pitti1981 »

Ah ok, ich dachte es gäbe immer diesen Monats Anfang Schnitt bei einem P Konto.
Vielen Dank für die Aufklärung Imker.
Hab meinen Beschluss nicht vorliegen, weil ich noch bei meiner Familie bin, aber der Text kommt mir sehr bekannt vor.
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