Der verfügbare Betrag auf dem P-Konto kann noch 3 Monate "mitgenommen" werden und wird erst danach ausgekehrt, sofern er nicht ausgegeben wurde.
Daher sollten im November 1072 + 1559 = 2631 Euro verfügbar sein.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
P Konto Fragen
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Re: P Konto Fragen
Ich habe meinen Antrag (mit Hilfe der Caritas erstellt) am 02.10.2025 beim zuständigen Vollstreckungsgericht in Rostock eingereicht. Am 16.10.2025 erhielt ich ich die beglaubigte Abschrift des Beschlusses über die einstweilige
Einstellung des Vollzuges der Überweisung der OstseeSparkasse an den Gläubiger. Bis zu einer abschließenden
Entscheidung des Vollstreckungsgerichts. Eine solche Entscheidung gibt es bis zum heutigen Tag nicht.
Am gestrigen Tag ging mein Lohn auf dem Konto ein. Etwas über 2100,00 Euro.
Es handelt sich hierbei bereits um den eigentlich unpfändbaren Lohnanteil. Der pfändbare Anteil wird bereits vom
Arbeitgeber abgeführt. Von dieser Summe hat die Sparkasse erstmal etwas über 990,00 Euro blockiert.
Verbleiben also nicht ganz 1200,00 Euro zum Leben.
Gegen den Beschluss zur einstweiligen Einstellung des Vollzuges der Überweisung, hatte der Gläubiger die
Möglichkeit innerhalb einer Frist von 14 Tagen das Rechtsmittel der Erinnerung einzulegen.
Es kann also bis zur Quellfreigabe durch das zuständige Vollstreckungsgericht 4 Wochen oder länger dauern.
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