Ich habe derzeit große Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden, da ich kürzlich (vor 2 Monaten) die RSB erlangt habe und meine Bonität offenbar noch 4 weitere Monate negativ belieben wird (Schufa-/Registereintrag).
Dazu habe ich zwei Überlegungen und würde gern eure Einschätzung hören:
1. Mietvorauszahlung:
Ich zahle ein Jahr Miete im Voraus und vereinbare mit dem Vermieter, dass er mir kündigen darf, sobald ich rechnerisch zwei Monatsmieten „im Rückstand“ wäre – faktisch hätte er also nur noch zehn Monate Vorauszahlung als Sicherheit.
Nach dem, was ich gelesen habe, soll diese Variante rechtlich unzulässig sein bzw. wäre eine Kündigung seitens des Vermieters nicht zulässig und damit trägt der Vermieter das Risiko eine mögliche Mietnomade zuzulassen.
2. Erhöhte Kaution:
Stattdessen zahle ich eine sehr hohe Kaution, z. B. in Höhe von zwölf Monatsmieten.
Das Geld ist vorhanden und mein Einkommen ist stabil und gut – allein die Bonität verhindert aktuell Vertragsabschlüsse.
Meine Frage:
Ist Möglichkeit 2 rechtlich zulässig, oder gibt es auch hier klare gesetzliche Grenzen? Und falls beides nicht erlaubt ist: Welche Alternativen (außer eine Bürgschaft oder Abwarten bis die SCHUFA meinen Eintrag löschen muss) gibt es in meiner Situation?
Vielen Dank für hilfreiche Hinweise.
Wohnungssuche trotz negativer Bonität – Vorauszahlung oder hohe Kaution zulässig?
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Re: Wohnungssuche trotz negativer Bonität – Vorauszahlung oder hohe Kaution zulässig?
Hi Hutschnur,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wohnungssuche trotz negativer Bonität – Vorauszahlung oder hohe Kaution zulässig?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wohnungssuche trotz negativer Bonität – Vorauszahlung oder hohe Kaution zulässig?" geschaut?
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Re: Wohnungssuche trotz negativer Bonität – Vorauszahlung oder hohe Kaution zulässig?
Zu 1: Der Vermieter darf dir doch sowieso kündigen, sobald du 2 Monatsmieten im Rückstand bist.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html
Zu 2: Würde ich mich als Vermieter nicht drauf einlassen, da ich maximal 3 Kaltmieten Kaution nehmen darf.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html
Wenn du nicht abwarten kannst oder willst, würde ich offen auf den Vermieter zugehen und das Problem ansprechen. Vermutlich wirst du bei privaten Vermietern mehr Glück haben. Ich vermiete selbst und eine Schufa-Auskunft habe ich mir noch nie zeigen lassen
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html
Zu 2: Würde ich mich als Vermieter nicht drauf einlassen, da ich maximal 3 Kaltmieten Kaution nehmen darf.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html
Wenn du nicht abwarten kannst oder willst, würde ich offen auf den Vermieter zugehen und das Problem ansprechen. Vermutlich wirst du bei privaten Vermietern mehr Glück haben. Ich vermiete selbst und eine Schufa-Auskunft habe ich mir noch nie zeigen lassen
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