Restschuldbefreiung, danach Forderungsverkauf

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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planlos
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Restschuldbefreiung, danach Forderungsverkauf

Beitrag von planlos »

Hallo zusammen.

Meine WVP endete am 1.11.25, seit gestern den 10.12.25 steht in den Insolvenzbekanntmachungen dass ich die RSB bekommen habe. Der Treuhänder hat mir auch noch eine E-Mail geschrieben und mir alles gute gewünscht.

Heute sehe ich in meiner schufa dass mein Gläubiger am 20.11.2025 seine Forderung verkauft hat. Was soll denn das bedeuten?
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Re: Restschuldbefreiung, danach Forderungsverkauf

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Hi planlos,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Restschuldbefreiung, danach Forderungsverkauf" geschaut?
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robo
Guru
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Re: Restschuldbefreiung, danach Forderungsverkauf

Beitrag von robo »

Na, das bedeutet wohl, dass Dein Gläubiger einen Deppen gefunden hat, der diese wertlose Forderung gekauft hat. Vermutlich in einem Paket mit vielen anderen Forderungen ... sozusagen eine "Wundertüte" ... vielleicht probiert es der neue Inhaber noch einmal bei Dir, dann würde ich ihm kommentarlos eine Kopie der RSB schicken und fertig.
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planlos
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Re: Restschuldbefreiung, danach Forderungsverkauf

Beitrag von planlos »

robo hat geschrieben: 12. Dez 2025, 15:11 Na, das bedeutet wohl, dass Dein Gläubiger einen Deppen gefunden hat, der diese wertlose Forderung gekauft hat. Vermutlich in einem Paket mit vielen anderen Forderungen ... sozusagen eine "Wundertüte" ... vielleicht probiert es der neue Inhaber noch einmal bei Dir, dann würde ich ihm kommentarlos eine Kopie der RSB schicken und fertig.
Okay, danke dir. Aber die Speicherfrist bei der Schufa beträgt trotzdem 6 Monate?
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TomH
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Re: Restschuldbefreiung, danach Forderungsverkauf

Beitrag von TomH »

Das denke ich nicht was @robo meint. Aber ich weiß es nicht.
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Neuling2025
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Re: Restschuldbefreiung, danach Forderungsverkauf

Beitrag von Neuling2025 »

TomH hat geschrieben: 12. Dez 2025, 19:59 Das denke ich nicht was @robo meint. Aber ich weiß es nicht.
Das hat mit denken nichts zu tun.
Das was robo geschrieben hat, ist ganz einfach gesagt, RICHTIG!
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