Restschuldbefreiung, danach Forderungsverkauf

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robo
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Re: Restschuldbefreiung, danach Forderungsverkauf

Beitrag von robo »

TomH hat geschrieben: 17. Dez 2025, 16:19 Ganz im ernst: welcher beteiligter Gläubiger einer Insolvenz verkauft seine Forderung aus dem Verfahren wem anderen. [...]

...
Falsche Frage *kopfschüttel*,
vermutlich würde JEDER Gläubiger gern eine uneinbringliche Forderung verkaufen
und sei es nur für einen Bruchteil des Nennwertes.

Richtige Frage: Wer kauft solche Forderungen ?
Antwort: Inkassounternehmen, Banken, Finanzinvestoren usw
Und die kaufen idR eben keine einzelnen Forderungen, sondern Pakete von Forderungen, ohne genau zu wissen, welcher Schuldner mit welchem Betrag tatsächlich darin ist, "Wundertüten" eben.
Solche Pakete werden idR eben zu einem Bruchteil des Nennwertes verkauft, ca. 2 - 20 %.

Wenn Ihr dazu mehr wissen wollt, fragt doch die Bankfachfrau hier, die hat das doch gelernt - oder ?
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