Private Insolvenz / Finanzamt

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Kernig123
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Private Insolvenz / Finanzamt

Beitrag von Kernig123 »

Sehr geehrte Damen und Herren ,

ich habe eine Frage bezüglich meiner privaten Insolvenz .
Erstmal zur Vorgeschichte :
2015 Steuerklärung durch ein Steuerberater
2015 Steuerbescheid 1600 €+
2015 Gericht ehemaligen Arbeitgeber (Überstundennachweise von ca 300 Überstunden durch EDV Ausfall verloren gegangen, Hotelrechnungen nicht mehr vollzählig usw)
2015 Urteil Gericht gewonnen 1400 Euro Vergleichssumme erhalten
2015 Steuerprüfung bei meinem ehemaligen Arbeitgeber
2015 6 Monate später Brief erhalten das ich 550 € zurückzahlen muss aufgrund der Prüfung obwohl ich nicht ein Stück gelogen habe.

Da ich aber zu dem Zeitpunkt schon in Schwierigkeiten war habe ich mich an einer Schuldnerberatung gewandt.1 Jahr und 6 Monate später immer noch kein Antrag auf privater Insolvenz . Schuldnerberatung hat sich aufgelöst.Musste mir eine neue Suchen und hatte ernsthaftes Glück das die vorige nicht abgerechnet hatte beim Land Niedersachsen .

2017 Anfang Vollstreckungsbescheid Finanzamt 550€ Lohnpfändung
2017 Anfang Forderung Beglichen
2017 März Beginn der privaten Insolvenz
2018 Erfolgreiche Beendigung der Insolvenz und start ist die Wohlverhaltensperiode

2019 Januar Steuererklärung 2017 und 2018 eingereicht
2019 Bescheide bekommen ca 400 €+
2019 Umbuchungsbescheid bekommen das die 400 Euro in Jahr 2015 umgebucht worden sind .

Ich frage mich warum das kann doch nicht sein ich habe keine offenen Forderungen mehr beim Finanzamt. Ich also zum Finanzamt gegangen und die sagten mir 550 Euro seien aus 2015 offen. Ich so nein ich bin mir sicher das die erledigt sind. Dann Insolvenzverwalter angerufen der sagte mir dann das er 2017 die Pfändung zurückgekehrt hat . ich dachte mir warum wird mir das nicht gesagt ...
Dann fragte ich warum das Finanzamt dann nicht bevor die Insolvenz startete Ihre Forderung angemeldet haben . Dann kam nur ein kauderwelsch was ich nicht verstanden habe. Da Schulden beim Finanzamt solange sie nicht aus einem Strafbestand kommen auch unter der RSB unterliegen.

Meine Frage ist jetzt wer verarscht mich jetzt hier .Und warum kann das Finanzamt sich bevorzugen .


MfG
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Re: Private Insolvenz / Finanzamt

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Hi Kernig123,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Private Insolvenz / Finanzamt" geschaut?
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caffery
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Re: Private Insolvenz / Finanzamt

Beitrag von caffery »

Erstmal herzlich Willkommen hier!

Leider muss ich Dich mit einer Antwort begrüßen, die Du sehr wahrscheinlich nicht "hören" wolltest.
Kernig123 hat geschrieben: 17. Aug 2019, 11:30 Meine Frage ist jetzt wer verarscht mich jetzt hier .Und warum kann das Finanzamt sich bevorzugen .
Es verarscht Dich leider niemand. Wenn ich Deine Geschichte richtig verstanden habe, ist das leider alles so rechtens.
Der Insolvenzverwalter hat hier
Kernig123 hat geschrieben: 17. Aug 2019, 11:30 2017 Anfang Forderung Beglichen
2017 März Beginn der privaten Insolvenz
sehr wahrscheinlich die Zahlung gem. § 88 InsO angefochten und vom FA zur Masse gezogen. Damit war die Forderung wieder offen.
Das Finanzamt darf Steuerguthaben mit eigenen (Insolvenz-)Steuerforderungen während der WVP aufrechnen.
Warum sich das Finanzamt bevorzugen kann? Da musst Du die Richter am BGH fragen.
BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

Allerdings gilt der Zusammenhang theoretisch allgemein für alle Gläubiger. Es ist allerdings so, dass man normalerweise keine fortlaufenden Geschäftsbeziehungen mit Insolvenzgläubigern während der WVP führt. Nur kann man sich das Finanzamt als "Geschäftspartner" leider nicht aussuchen.
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Kernig123
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Re: Private Insolvenz / Finanzamt

Beitrag von Kernig123 »

Ich danke dir für deine Antwort.

Das Finanzamt ist nicht mal Gläubiger bei der Insolvenz . Deshalb Frage ich mich ja wieso das Finanzamt als zurückgekehrt worden wurde nicht die Forderung angemeldet hatten. Denn Steuerschulden unterliegen immer noch der RSB solange keine Straftat vorliegt in der ich verurteilt sein muss wenn ich das richtig verstanden habe. D.h sie wussten vorher ja schon das ich in die private Insolvenz gehe da sie mit Sicherheit ein schreiben bekommen habe von meinen Insolvenzberater. Zudem stört es mich das ich keine Informationen bezüglich dieser Sache bekommen habe. Nicht vom Insolvenzberater und auch nicht vom Finanzamt sodass ich evtl entgegenwirken hätte können.
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caffery
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Re: Private Insolvenz / Finanzamt

Beitrag von caffery »

Ich verstehe Deine Irritation und Deinen Ärger sehr gut was den Zusammenhang betrifft. Du bist da mit Deiner Verwirrung nicht allein.

Es ist aber nunmal so, dass Du die Restschuldbefreiung noch nicht hast. Von daher ist bzw. war die Forderung weiterhin im Raum - ob sie nun angemeldet wurde oder nicht spielt in diesem Fall keine Rolle. Durch die Nicht-Anmeldung ist die Forderung rechtlich nicht "weg", sie nimmt nur nicht am Verfahren teil. "Weg" (Ich weiß, dass das Wort formal nicht richtig ist) wäre sie erst mit Erteilung der Restschuldbefreiung.

Der Berater der Dich ins Verfahren brachte, wusste von der Anfechtung mit Sicherheit nichts. Weder der Insolvenzverwalter, noch das FA ist gezwungen gewesen Dich über den Vorgang in Kenntnis zu setzen. Du hättetst ihn allerdings in Deiner Insolvenzakte einsehen können ... Ja, ich weiß. Wer guckt sich die schon an? Die meisten wissen nichtmal, dass es soetwas gibt.
Ich wüsste zudem auch spontan nicht, wie Du dem Vorgang hättest "entgegenwirken" können, wenn Du davon gewusst hättest.
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caffery
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Re: Private Insolvenz / Finanzamt

Beitrag von caffery »

Um das nochmal zu ergänzen, auch wenn es dem TE nicht (mehr) hilft. Hier hätte man das Ganze verhindern können
Kernig123 hat geschrieben: 17. Aug 2019, 11:30 2017 Anfang Vollstreckungsbescheid Finanzamt 550€ Lohnpfändung
2017 Anfang Forderung Beglichen
2017 März Beginn der privaten Insolvenz
indem man zwischen dem Zahlungsfluss und dem Antrag auf Eröffnung länger (mindestens 3 Monate) gewartet hätte.
Zu diesem Zeitpunkt hätte man da aber eine gute Glaskugel gebraucht um extra deswegen die Antragstellung hinauszuzögern. Normalerweise ist so eine Anfechtung ja für den Schuldner nichts Schlechtes da der Betrag ja in die Masse wandert und zunächst auf die Verfahrenskosten verrechnet wird. Zunächst geht die Anfechtung also indirekt in die eigene Tasche, da ja die Summe der rückständigen Verfahrenskosten dadurch sinkt.
Man hätte also damals bereits wissen müssen, dass in den Jahren der WVP Erstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt entstehen werden die dann aufgerechnet werden können.
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insolaner
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Re: Private Insolvenz / Finanzamt

Beitrag von insolaner »

naja, theoretisch stimmt das ja so, praktisch wurde aber, wenn ich das richtig gelesen habe, eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen, die Anfang 2017 erst begonnen hat - ok, ist halt doof, wenn direkt die ersten Raten vom IV zurückgeholt werden, ist aber nunmal so.

Und warten, bis die letzte Rate gezahlt ist, und dann noch mal drei Monate, kann verdammt lang sein...
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caffery
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Re: Private Insolvenz / Finanzamt

Beitrag von caffery »

insolaner hat geschrieben: 18. Aug 2019, 14:55 wenn ich das richtig gelesen habe, eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen, die Anfang 2017 erst begonnen hat -
hmmm... wo hast Du das denn gelesen?*such*
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insolaner
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Re: Private Insolvenz / Finanzamt

Beitrag von insolaner »

zwischen den Zeilen ;) - hatte das "Anfang Forderung beglichen" im Zusammenhang gelesen, wobei das "Anfang" wohl eher mit dem "2017 Anfang" zusammengehört :)
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AdiDana
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Re: Private Insolvenz / Finanzamt

Beitrag von AdiDana »

Mit dem Finanzamt ging es mir mal ähnlich. In 2013 wurde meine Inso eröffnet. Zustande gekommen war das, weil ich in 2012 geschieden wurde und mein Ex(Mann) mir nicht nur zwei Zuckersüße Kinder, sondern auch jede Menge Schulden hinterlassen hat. Der IV forderte mich auf, die noch nicht erfolgten Steuererklärungen von 2011 und 2012 zu machen. Da mein (Ex)Mann lieber mit anderen Dingen anstatt mit der Steuererklärung beschäftigte und er wichtige Unterlagen angeblich nicht mehr finden konnte, konnten wir keine gemeinsame Steuererklärung mehr machen (was theoretisch für 2011 und 2012 möglich gewesen wäre). Bisher hatten wir bei gemeinsamer Veranlagung immer etwas wiederbekommen. Jetzt musste ich eine Einzelveranlagung machen und hatte auf einen Schlag über 2000 Euro Schulden beim Finanzamt. Diese gingen mit in die Insolvenz. Ich machte jedes Jahr brav die Steuererklärung, musste jedes Jahr was ans FA zahlen, was ich vom Unpfändbaren irgendwie in Raten abstotterte. In 2018 war ich endlich sowohl in der WVP, als auch in der glücklichen Situation mal etwas wieder zu bekommen anstatt zahlen zu müssen. Doch weit gefehlt. Es wurde nichts ausgezahlt. Bekam aber auch von niemandem eine Erklärung dafür. Nach drei Telefonaten mit dem FA und immer wieder unterschiedlichen Aussagen habe ich hier im Forum dann erfahren, dass das wohl oft so gehandhabt wird und das Guthaben dann mit den Altschulden verrechnet wird. Meiner Meinung nach wiederspricht das gleich drei Dingen: a) Im Schreiben des Amtsgerichtes zur Eröffnung der WVP steht, dass mir ein Guthaben aus der Steuererklärung nun wieder zusteht (schon seit 2016) b) im Schreiben des Finanzamtes stand, dass ich über die Verwendung des Guthabens einen gesonderten Bescheid erhalte (ist nie geschehen) und c) man darf keinen Gläubiger bevorzugen. Aber genau das hat das FA ja getan.
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caffery
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Re: Private Insolvenz / Finanzamt

Beitrag von caffery »

Ich muss zugeben, dass dies zu den Zusammenhängen gehört die wirklich einigermaßen schwer zu vermittelt sind, da sich die tiefere Logik dahinter mir persönlich auch nicht in Gänze erschließt.
Aber die Weisheit des BGH ist nun eben manchmal unergründlich, weswegen manche Dinge nun einfach so sind wie sie sind.
AdiDana hat geschrieben: 20. Aug 2019, 14:37 a) Im Schreiben des Amtsgerichtes zur Eröffnung der WVP steht, dass mir ein Guthaben aus der Steuererklärung nun wieder zusteht (schon seit 2016) b)
Das stimmt ja auch in Bezug auf das Verfahren. Steuerguthaben fallen in der WVP nicht mehr in die Masse - das tun sie ja auch nicht. Sie werden vom Gläubiger selbst einfach behalten. Mit dem Verfahren selbst hat das praktisch nichts zu tun.
AdiDana hat geschrieben: 20. Aug 2019, 14:37 im Schreiben des Finanzamtes stand, dass ich über die Verwendung des Guthabens einen gesonderten Bescheid erhalte (ist nie geschehen)
Den Bescheid sollte es allerdings immer geben. Warum Du den nicht bekommen hast entzieht sich meiner Kenntnis.
AdiDana hat geschrieben: 20. Aug 2019, 14:37 und c) man darf keinen Gläubiger bevorzugen. Aber genau das hat das FA ja getan.
Die Aufrechnung geschieht wie gesagt nicht im Verfahren selbst. Der BGH hat sich in dem genannten Urteil ganz grundsätzlich mit der Frage beschäftigt ob Aufrechnungen gegen eigene Geldforderungen in der WVP dem (aufgehobenen) Verfahren entgegenstehen und es hat sich dagegen entschieden.
Noch viel gravierdender ist dieser Zusammenhang in Übrigen bei Rentnern die Sozialversicherungsbeiträge schulden. Solche Konstellationen führen u.a. dank dieses Urteils mitunter zu absolut desaströsen Ergebnissen für die Betroffenen. Dagegen ist das hier beschsprochene Problem noch eine Winzigkeit.
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