Was ist an "keine Raten" und "für keinen der Kredite" nicht zu verstehen ?
Schulden
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Stefan1988
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Re: Schulden
Der Stiefsohn gilt nicht als unterhaltsberechtigt, es sei denn, du hättest ihn adoptiert.
Hat deine Frau Unterhaltsvorschuss beantragt?
Wenn du einen Kredit aufnimmst in dem Wissen, dass du ihn nicht zurückzahlen kannst, ist das schwierig. Das kratzt dann schon am Betrug, ja.
Und ein "Sorry" ist nicht notwendig. Zahlungen einzustellen kann einem Angst einjagen, das verstehen hier alle.
Hat deine Frau Unterhaltsvorschuss beantragt?
Wenn du einen Kredit aufnimmst in dem Wissen, dass du ihn nicht zurückzahlen kannst, ist das schwierig. Das kratzt dann schon am Betrug, ja.
Und ein "Sorry" ist nicht notwendig. Zahlungen einzustellen kann einem Angst einjagen, das verstehen hier alle.
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Stefan1988
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Re: Schulden
Hallo danke für die schnelle Antwort.
Sie hat Unterhaltsvorschuss schon mal beantragt aber wir wurden direkt abgeleht weil wir verheiratet sind und ich scheinbar genug habe , was eigentlich nicht der fall ist und zudem ist Sie ja auch noch gesundheitlich eingeschränkt.
Der Vater hat 10 jahre kein Kontakt , zahlt nur 40€ *Rentner -unterhalt und das wars.
Vielen dank , die antworten helfen sehr.
Ich werd morgen einfach mal zur Spakasse donnern und da ein neues Konto eröffnen.
Mfg stefan
Sie hat Unterhaltsvorschuss schon mal beantragt aber wir wurden direkt abgeleht weil wir verheiratet sind und ich scheinbar genug habe , was eigentlich nicht der fall ist und zudem ist Sie ja auch noch gesundheitlich eingeschränkt.
Der Vater hat 10 jahre kein Kontakt , zahlt nur 40€ *Rentner -unterhalt und das wars.
Vielen dank , die antworten helfen sehr.
Ich werd morgen einfach mal zur Spakasse donnern und da ein neues Konto eröffnen.
Mfg stefan
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Stefan1988
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Re: Schulden
Alles Geld was ich bis jetzt über den pfändbetrag verdiene bis zur insolvenz oder einer außergerichtlichen Einigung - muss ich nicht abdrücken?
Mfg
Mfg
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Re: Schulden
Ach, stimmt. Sorry, das war mein Fehler. Wenn die Mutter neu verheiratet ist, gibt's ja nichts mehr.
Was du jetzt übrig hast, musst du nicht sparen o.Ä. Vielleicht braucht es noch eine neue Waschmaschine oder mal einen netten Kinobesuch mit den Kids. So Dinge, die man sich bis jetzt verkniffen hat ...
Falls ein Gläubiger pfändet (das dauert aber ein Weilchen, erstmal werden die dich mit Mahnungen bombardieren, dann die Abgabe ans Inkasso ... usw.), richtest du ein P-Konto mit erhöhtem Pfändungsschutz aufgrund der Unterhaltsberechtigten ein.
Sag der Sparkasse nicht, dass das Konto mal ein P-Konto wird. Einfach nur ein Girokonto eröffnen. Kein Basiskonto, kein P-Konto, einfach nur ein Girokonto. Ansonsten könnte die Eröffnung verweigert werden, weil du schon ein Konto hast.
Was du jetzt übrig hast, musst du nicht sparen o.Ä. Vielleicht braucht es noch eine neue Waschmaschine oder mal einen netten Kinobesuch mit den Kids. So Dinge, die man sich bis jetzt verkniffen hat ...
Falls ein Gläubiger pfändet (das dauert aber ein Weilchen, erstmal werden die dich mit Mahnungen bombardieren, dann die Abgabe ans Inkasso ... usw.), richtest du ein P-Konto mit erhöhtem Pfändungsschutz aufgrund der Unterhaltsberechtigten ein.
Sag der Sparkasse nicht, dass das Konto mal ein P-Konto wird. Einfach nur ein Girokonto eröffnen. Kein Basiskonto, kein P-Konto, einfach nur ein Girokonto. Ansonsten könnte die Eröffnung verweigert werden, weil du schon ein Konto hast.
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Re: Schulden
Ich stimme shopgirl zu:
Bis überhaupt jemand ernst macht mit Pfändungen ist es noch ein langer Weg!
Die Bank(en) wird sich bei dir melden, wenn du mit 2 Raten im Rückstand bist und wenn du dann nicht zahlst (was du auch bitte bleiben lässt!) den gesamten Kreditbetrag fällig stellen und bei Nichtzahlung wiederum anmahnen.
Irgendwann bekommst du dann einen Mahnbescheid, danach einen Vollstreckungsbescheid und erst mit diesem kann frühestens 14 Tage nach Zustellung vollstreckt werden.
Du siehst also, dass das ganze Prozedere wirklich noch etliche Monate dauern wird.
In dieser Zeit sicherst du durch Einstellung aller Raten euren Lebensunterhalt und machst nötige Anschaffungen, die bisher einfach nicht drin waren. Zu diesen Anschaffungen würde ich auch eine "Keksdose" zählen - die braucht man nämlich im Insolvenzverfahren.
Und um einen Termin bei der Schuldnerberatung kümmerst du dich am besten auch jetzt sofort, denn auch dieser kann leider mit monatelanger Wartezeit verbunden sein.
Bis überhaupt jemand ernst macht mit Pfändungen ist es noch ein langer Weg!
Die Bank(en) wird sich bei dir melden, wenn du mit 2 Raten im Rückstand bist und wenn du dann nicht zahlst (was du auch bitte bleiben lässt!) den gesamten Kreditbetrag fällig stellen und bei Nichtzahlung wiederum anmahnen.
Irgendwann bekommst du dann einen Mahnbescheid, danach einen Vollstreckungsbescheid und erst mit diesem kann frühestens 14 Tage nach Zustellung vollstreckt werden.
Du siehst also, dass das ganze Prozedere wirklich noch etliche Monate dauern wird.
In dieser Zeit sicherst du durch Einstellung aller Raten euren Lebensunterhalt und machst nötige Anschaffungen, die bisher einfach nicht drin waren. Zu diesen Anschaffungen würde ich auch eine "Keksdose" zählen - die braucht man nämlich im Insolvenzverfahren.
Und um einen Termin bei der Schuldnerberatung kümmerst du dich am besten auch jetzt sofort, denn auch dieser kann leider mit monatelanger Wartezeit verbunden sein.
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Re: Schulden
Dass die Mutter dann keinen Unterhalt mehr bekommt - völlig einleuchtend!
Aber für das Kind muss der neue Ehepartner doch dann nicht automatisch aufkommen, denn es ist ja nicht seins?
Ist das wirklich so rechtens, dass der Unterhaltsvorschuss mit dieser Begründung abgelehnt wird?
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Re: Schulden
Das ist leider tatsächlich so, weil dadurch das Merkmal "alleinerziehend" entfällt.
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG
Dass das absurd ist, darüber brauchen wir nicht diskutieren.Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer
1.das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2.im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und
3.nicht oder nicht regelmäßig
a)Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,
b)wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge
mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.
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