Unsere Lohnabrechnungen werden immer sehr früh erstellt. Was passiert eigentlich wenn zwischen Abrechnung und Auszahlung eine Gehaltspfändung eingeht? Muss der Arbeitgeber das dann trotzdem noch abführen?
Ich frage nur weil es um meinen Großgläubiger mit Titel verdächtig ruhig ist zurzeit.
Pfändung zwischen Abrechnung und Auszahlung
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Re: Pfändung zwischen Abrechnung und Auszahlung
Hi Der_H,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändung zwischen Abrechnung und Auszahlung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändung zwischen Abrechnung und Auszahlung" geschaut?
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Re: Pfändung zwischen Abrechnung und Auszahlung
Ok danke. Also kann ich mir erst am Monatsletzten sicher sein...
Naja das auch nicht wirklich, weil bei meinem Arbeitgeber wird alles nach dem 20. immer im nächsten Monat nachverrechnet.
Naja das auch nicht wirklich, weil bei meinem Arbeitgeber wird alles nach dem 20. immer im nächsten Monat nachverrechnet.
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Re: Pfändung zwischen Abrechnung und Auszahlung
Ich will dafür jetzt nicht extra einen neuen Thread aufmachen...
Ich habe diesen Monatwechsel 800€ auf dem Konto.
Am 20. habe ich dann noch 200€ auf dem Konto und lasse das Konto in ein P-Konto umwandeln (1869€ Freibetrag).
Am 23. geht eine Pfändung ein (Kontostand 150€).
Am 28. bekomme ich 2000€ Gehalt.
Über welchen Betrag kann ich am 29.verfügen?
1069€, 1669€ oder 1719€
Ich habe diesen Monatwechsel 800€ auf dem Konto.
Am 20. habe ich dann noch 200€ auf dem Konto und lasse das Konto in ein P-Konto umwandeln (1869€ Freibetrag).
Am 23. geht eine Pfändung ein (Kontostand 150€).
Am 28. bekomme ich 2000€ Gehalt.
Über welchen Betrag kann ich am 29.verfügen?
1069€, 1669€ oder 1719€
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Re: Pfändung zwischen Abrechnung und Auszahlung
Ich würde mal sagen, dass alle drei Antwortmöglichkeiten falsch sind und würde auf D: 1869 Euro tippen.
Abgesehen davon sind die 1869 Euro ja offensichtlich der Grundfreibetrag + zwei Unterhaltsverpflichtungen. Du solltest Dir einen Gerichtsbeschluss besorgen um den Differenzbetrag zur Pfändungstabelle zu schützen. Das wären dann zusätzlich 61,43 Euro. (113,72-52,29=61,43) Solltest Du unpfändbare Lohnanteile haben sogar u.U. noch mehr.
Abgesehen davon sind die 1869 Euro ja offensichtlich der Grundfreibetrag + zwei Unterhaltsverpflichtungen. Du solltest Dir einen Gerichtsbeschluss besorgen um den Differenzbetrag zur Pfändungstabelle zu schützen. Das wären dann zusätzlich 61,43 Euro. (113,72-52,29=61,43) Solltest Du unpfändbare Lohnanteile haben sogar u.U. noch mehr.
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Re: Pfändung zwischen Abrechnung und Auszahlung
Ich glaube ich hatte einen Denkfehler! Also zählt der Freibetrag ab dem Moment des Pfändungseingangs?
Egal wieviel man vorher den Monat schon ausgegeben hat?
Ja den Gerichtsbeschluss hol ich mir dann auf jedem Fall!
Es sind nicht nur 61,43€...
Hatte mir nur erstmal den normalen Freibetrag bescheinigen lassen.
Egal wieviel man vorher den Monat schon ausgegeben hat?
Ja den Gerichtsbeschluss hol ich mir dann auf jedem Fall!
Es sind nicht nur 61,43€...
Hatte mir nur erstmal den normalen Freibetrag bescheinigen lassen.
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Re: Pfändung zwischen Abrechnung und Auszahlung
Genau. Was vorher in dem Monat gelaufen ist, interessiert nicht.
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