Hallo,
mittlerweile ist ja einige Zeit vergangen und heute kam die erste E Mail von einem Inkasso Unternehmen ( Pro Cash Collection ).
Da mein Termin bei der Schuldnerberatung immer noch nicht stattfand, wollte ich hier nachfragen, wie ich auf das Schreiben reagieren soll.
Man soll ausfüllen und es zurück schicken.
Arbeitgeber, Bankverbindung und Ratenzahlung usw viele Sachen , ihr kennt es vielleicht.
Meine Frage soll ich reagieren und alles ausfüllen zurück schicken oder auf meinen Termin warten ( Schuldnerberatung im Februar ).
Gar nicht reagieren ist bestimmt ganz schlecht.
Danke schonmal und lg
Neu hier und Schuldenprobleme
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
Nie_mehr_Schulden
- Wissender
- Reaktionen: 69
- Beiträge: 476
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Neu hier und Schuldenprobleme
In diesem Fall das Schreiben mit zum nächsten Termin zur Schuldnerberatung nehmen und nicht darauf antworten.
1
1
Re: Neu hier und Schuldenprobleme
Gar nicht reagieren ist nicht schlecht, sondern gut!Selina hat geschrieben: ↑16. Jan 2025, 10:13 Hallo,
mittlerweile ist ja einige Zeit vergangen und heute kam die erste E Mail von einem Inkasso Unternehmen ( Pro Cash Collection ).
Da mein Termin bei der Schuldnerberatung immer noch nicht stattfand, wollte ich hier nachfragen, wie ich auf das Schreiben reagieren soll.
Man soll ausfüllen und es zurück schicken.
Arbeitgeber, Bankverbindung und Ratenzahlung usw viele Sachen , ihr kennt es vielleicht.
Meine Frage soll ich reagieren und alles ausfüllen zurück schicken oder auf meinen Termin warten ( Schuldnerberatung im Februar ).
Gar nicht reagieren ist bestimmt ganz schlecht.
Danke schonmal und lg
Wie schon erwähnt, Schreiben aufheben und zur Schuldnerberatung mitnehmen.
Bloß keinen Antrag ausfüllen, oder bei dem Inkasso anrufen!
LG
1
1
Re: Neu hier und Schuldenprobleme
Guten Abend,
es ist ja einige Zeit vergangen und ich hätte jetzt noch eine Frage an euch wenn das ok wäre.
Ich hatte den Insolvenzantrag vor ca 2 bis 3 Wochen erst versendet.
Heute wollte ich einkaufen und mit Karte bezahlen, es kam Vorgang abgebrochen, 2 mal.
Dachte mir , es könnte ja am Gerät liegen.
Zu Hause wollte ich eine Überweisung tätigen, ebenfalls Vorgang abgebrochen.
Kam mir komisch vor , also rief ich bei der Bank an , die sagten mir es hätte was mit der Insolvenz zu tun , es wäre eingegangen und Konto gesperrt.
Ich selbst habe aber noch kein Bescheid bekommen, fand mich aber dann in den öffentlichen Bekanntmachungen.
Als ich dann wieder ein Rückruf von der Bank bekam, meinten die nur das wäre so , sie kann nix machen,es wäre wegen der Insolvenz.
Ich habe ein P Konto und der Freibetrag ist auch nicht überschritten. Ich kann über das Geld nicht verfügen .
Meine Frage wäre was ich jetzt tun kann , die Bank hatte mir nicht wirklich weitergeholfen, und behauptete noch, ich hätte nichts abgegeben wegen dem Freibetrag, den Schein habe ich aber persönlich abgegeben.
Wie lange bleibt ca das Konto gesperrt und wie bekomme ich es wieder freigeschaltet.
Danke
LG Selina
es ist ja einige Zeit vergangen und ich hätte jetzt noch eine Frage an euch wenn das ok wäre.
Ich hatte den Insolvenzantrag vor ca 2 bis 3 Wochen erst versendet.
Heute wollte ich einkaufen und mit Karte bezahlen, es kam Vorgang abgebrochen, 2 mal.
Dachte mir , es könnte ja am Gerät liegen.
Zu Hause wollte ich eine Überweisung tätigen, ebenfalls Vorgang abgebrochen.
Kam mir komisch vor , also rief ich bei der Bank an , die sagten mir es hätte was mit der Insolvenz zu tun , es wäre eingegangen und Konto gesperrt.
Ich selbst habe aber noch kein Bescheid bekommen, fand mich aber dann in den öffentlichen Bekanntmachungen.
Als ich dann wieder ein Rückruf von der Bank bekam, meinten die nur das wäre so , sie kann nix machen,es wäre wegen der Insolvenz.
Ich habe ein P Konto und der Freibetrag ist auch nicht überschritten. Ich kann über das Geld nicht verfügen .
Meine Frage wäre was ich jetzt tun kann , die Bank hatte mir nicht wirklich weitergeholfen, und behauptete noch, ich hätte nichts abgegeben wegen dem Freibetrag, den Schein habe ich aber persönlich abgegeben.
Wie lange bleibt ca das Konto gesperrt und wie bekomme ich es wieder freigeschaltet.
Danke
LG Selina
0
-
caffery
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 475
- Beiträge: 2806
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Neu hier und Schuldenprobleme
Wenn es ein P-Konto ist dürfte es innerhalb des persönlichen Freibetrags überhaupt nicht gesperrt sein.
Die Bank möge sofort § 36 Abs. 1 Satz 3 InsO lesen und danach handeln. Ansonsten würde ich an Deiner Stelle Ombudsmann und Bafin einschalten und zudem Geltendmachung von Schadenersatz in Betracht ziehen.
§ 36 Abs. 1 Satz 3 InsO
Verfügungen des Schuldners über Guthaben, das nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Wirkungen des Pfändungsschutzkontos nicht von der Pfändung erfasst wird, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht der Freigabe dieses Kontoguthabens durch den Insolvenzverwalter.
Es kommt dann nicht selten vor, dass Bänker die Bescheinigung einfach schreddern - ein paar Tage danach kommt eine Pfändung oder die Insolvenzeröffnung und schwubs - der Schuldner muss eine neue Bescheinigung vorlegen. Vielleicht ist es bei Dir ja auch so gelaufen.
Innerhalb des Grundfreibetrags von 1560 Euro dürfen die aber auf einem P-Konto wegen der InsO-Eröffnung auf keinen Fall irgendwas sperren.
Die Bank möge sofort § 36 Abs. 1 Satz 3 InsO lesen und danach handeln. Ansonsten würde ich an Deiner Stelle Ombudsmann und Bafin einschalten und zudem Geltendmachung von Schadenersatz in Betracht ziehen.
§ 36 Abs. 1 Satz 3 InsO
Verfügungen des Schuldners über Guthaben, das nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Wirkungen des Pfändungsschutzkontos nicht von der Pfändung erfasst wird, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht der Freigabe dieses Kontoguthabens durch den Insolvenzverwalter.
Allerdings orakel ich hier ein Problem. Die meisten Banken bearbeiten eine Erhöhungsbescheinigung nicht wenn das Konto zum Zeitpunkt des Einreichens noch nicht belastet ist. Vielleicht hast Du sie ja vor Insolvenzeröffnung abgegeben als das Konto noch nicht belastet war?
Es kommt dann nicht selten vor, dass Bänker die Bescheinigung einfach schreddern - ein paar Tage danach kommt eine Pfändung oder die Insolvenzeröffnung und schwubs - der Schuldner muss eine neue Bescheinigung vorlegen. Vielleicht ist es bei Dir ja auch so gelaufen.
Innerhalb des Grundfreibetrags von 1560 Euro dürfen die aber auf einem P-Konto wegen der InsO-Eröffnung auf keinen Fall irgendwas sperren.
0
Re: Neu hier und Schuldenprobleme
Hallo,
danke für die Antwort.
Heute gehe ich persönlich bei der Bank vorbei und versuche es zu klären.
Lg
danke für die Antwort.
Heute gehe ich persönlich bei der Bank vorbei und versuche es zu klären.
Lg
0