Privatinsolvenz und P-Konto

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Mylt
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Privatinsolvenz und P-Konto

Beitrag von Mylt »

Hallo Liebe Leute,

am 30.09 wurde mein Privatinsolvenzverfahren eröffnet und ich habe nun einige Fragen vor allem speziell zum Thema P-Konto und hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.

1. Ist es zwingend notwendig nachdem das Verfahren eröffnet wurde weiterhin ein P-Konto beizubehalten?
Vom ersten Gang zum Anwalt bis zu der Insolvenzeröffnung ging bei mir alles wirklich ziemlich schnell über die Bühne und ich hatte weder eine Lohnpfändung, Kontopfändung oder Lohnabtretung. Nicht Mal Briefe von Inkasso oder sonstiges.
Meine Bank (C24) hat mich nun schon informiert das mein IV sie informiert hat und ich weiterhin über Geld innerhalb meiner Freigrenzen verfügen kann.
Ich habe aktuell noch eine Unterhaltspflicht und somit eine Freigrenze von 2145€.
Dieser Freibetrag wird sich in den nächsten Tagen noch um eine weitere Unterhaltspflicht erhöhen da ich die Tage wieder Vater werde.
Die Bank meinte auch das ich eine Quellenfreigabe benötige damit keine Doppelpfändung entsteht.
Heißt ich werde am Montag zum Anwalt gehen und erstmal eine Quellenfreigabe in Auftrag geben.

Die Frage die sich mir allerdings stellt ist ob ich nun weiterhin das P Konto nach Insolvenzeröffnung brauche ?
Ich möchte unbedingt vermeiden das Doppelpfändungen vorkommen, was ja selbst mit Quellenfreigabe durchaus passieren kann was ich hier schon gelesen habe.

2. Wie verhält sich das P Konto und dem Freibetrag.
Wie ich das verstehe kann ich aktuell nur mit diesen 2145€ vom 1ten des Monats bis zum letzten Bankarbeitstag des Monats arbeiten ?
Was passiert nun wie wenn zb diesen Monat Ende November mein Gehalt am 28ten eingeht ?
Geht das Geld was über den 2145€ dann in den nächsten Monat über oder was passiert damit ?
Ich rede davon was passieren würde angenommen ich hätte keine Quellenfreigabe.

3. Setzt eine Quellenfreigabe quasi den P-Konto Freibetrag außer Kraft und ich kann beliebig über mein Gehalt verfügen welches bereits beim Arbeitgeber gepfändet wurde ?
Im Dezember wären das nach Lohnpfändung immer noch weit über 3000€ netto oder kann ich mich dann trotzdem nur innerhalb der Freigrenzen des P-Kontos bewegen

Viele Fragen, viel zum lesen, freu mich dennoch über eure Hilfe :)
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto

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Hi Mylt,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz und P-Konto" geschaut?
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imker
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto

Beitrag von imker »

hier wird das gut und verständlich erläutert:
https://infodienst-schuldnerberatung.de ... um-umgang/
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Mylt
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto

Beitrag von Mylt »

Danke für den Link.
Das macht es nun etwas klarer. Das heißt im Grunde ohne Quellenfreigabe kann ich bspw mit einem Freibetrag von 2100€ nur damit pro Monat arbeiten. Und der Rest ist gesperrt solange ich keine Quellenfreigabe habe.

Was ist nun aber mit dem P-Konto an sich ? Kann ich das nicht nun kündigen und wieder in ein normales Girokonto umwandeln ?
Pfändungen sind ja nun nicht mehr zu erwarten und mit einem Girokonto wird es ja doch in vielerlei Hinsicht wieder einfacher.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto

Beitrag von imker »

..aber bist Du in der Insolvenz und im eröffneten Verfahren? Warum glaubst Du, dass das P-Konto jetzt nicht mehr notwendig ist? Dir wird Vermögen "abgenommen" und ohne P-Konto-Schutz ist das Bank-Guthaben Vermögen.

Und klar kannst Du das P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln - dann ist das Guthaben beim Insolvenzverwalter. Und nach der Insolvenz bei den alten Pfändungsgläubigern - das mag ich aber heute nicht mehr erklären, warum das so ist - suchdas mal bei den Beiträge von robo zum Thema Verstrickung.

Und mit 2.100 EUR kannst Du pro Monat "arbeiten" und wenn Du es nicht "verarbeitest", dann wird es im Folgemonat zusätzlich zum Geldeingang (bis zur Höhe des Freibetrages) zur Verfügung stehen - sonst google mal zum Moratoriums-Betrag und zum Übertragungs-Betrag iVm P-Konto -

der link hat nicht so recht geholfen - ist mein Eindruck - lass es Dir von geduldigeren Teilnehmern mal ausführlich erklären.
Und die Schlußfrage noch: wer hat Dir bei der Stellung des Antrages geholfen?
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Mylt
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto

Beitrag von Mylt »

Ja bin ich seit 30.09. Hab ich ja auch alles geschrieben.
Der Insolvenzverwalter hat schon versucht auf mein Konto zuzugreifen und hat festgestellt das ich ein P Konto habe.
Und auf Vermögen auf meinem Konto kann er auch gar nicht zugreifen weil keins vorhanden ist....

Also ganz ehrlich wieso sollten nach der Privatinsolvenz noch Gläubiger auf mein Konto zugreifen wollen ?
Das ist wohl eher die Ausnahme als die Regel.
Ich hab ja auch geschrieben gehabt das in dem ganzen Prozess nie jemand versucht hat zu pfänden oder sonstiges von daher gibt es auch keine Verstrickungen.

Bei der Antragstellung hat mir bislang noch niemand geholfen, das wollte ich morgen bei meinem Anwalt ansprechen
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Dieter1981
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto

Beitrag von Dieter1981 »

Wozu willst Du überhaupt das Risiko eingehen? Im Insolvenzverfahren wird nicht umsonst immer ein P-Konto empfohlen, es können Fehler passieren und dein ganzes Guthaben wäre unwiderruflich weg, davor schützt dich nur ein P-Konto.
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Shopgirl
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto

Beitrag von Shopgirl »

https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... konto-5959

"P-Konto und Insolvenz" und dann direkt der erste Abschnitt.
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robo
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto

Beitrag von robo »

Mylt hat geschrieben: 9. Nov 2025, 12:42 ...
Was ist nun aber mit dem P-Konto an sich ? Kann ich das nicht nun kündigen und wieder in ein normales Girokonto umwandeln ?
...
Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht unterliegt Dein Konto dem 'Insolvenzbeschlag', d.h., nur Dein Insolvenzverwalter darf darüber verfügen, Du selbst (als 'Insolaner') nicht mehr - ES SEI DENN, Du hast ein P-Konto, dann darfst Du über Deinen Freibetrag verfügen.
Das gilt, bis das Gericht die Aufhebung des Verfahrens gem. § 200 InsO beschließt.

Deswegen empfiehlt es sich, während der Zeit im Status "eröffnetes Verfahren" das Konto im Zustand "P-Konto" zu belassen - ES SEI DENN, Dein Insolvenzverwalter gibt Dein Konto frei und bestätigt Dir, dass dies Konto nicht mehr 'Massebestandteil' ist.

Mir persönlich ist das aber nur bei Selbständigen bekannt, dass ein IV das Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit gem. InsO § 35 (2) 'freigibt' (dann haftet der IV ggf. auch nicht mehr dafür).

Aber warum sollte er das bei Angestellten machen ? Ggf. quasi auf zufliessendes Vermögen verzichten ? Es ist per Gesetz sein Job, alles 'zur Masse' zu ziehen - und er profitiert ja auch selbst davon (40% bekommt er).

Wenn Du unbedingt auf den Schutz des P-Kontos verzichten willst, dann frag Deinen IV, ob er Dein Konto vom Insolvenzbeschlag 'freigibt' und frag die Bank, ob ihr diese Freigabe genügt - und zwar BEVOR Du die Bank beauftragst, das P-Konto gem. ZPO § 850k Abs. 7 wieder in ein normales Girokonto umzuwandeln.

Ohne Not würde ich das nicht tun.
Was spricht dagegen, die Aufhebung des Insolvenzverfahrens vom Gericht abzuwarten?
Dann ist Dein Konto wieder deins, nix mehr mit Insolvenzbeschlag.
Dann ist der P-Konto-Schutz nicht mehr nötig, WENN keine Altpfändungen vorliegen !

Alles klar ?
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Mylt
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto

Beitrag von Mylt »

Danke robo, dann ist jetzt klar das ich das P-Konto behalte.

Bzgl. der Quellenfreigabe.
Brauche ich für Monate wie zb dem kommenden wo es Weihnachtsgeld gibt eine gesonderte quellenfreigabe weil ich dort ja wesentlich mehr Gehalt bekomme?

Überhaupt habe ich teils durch Schichtzulagen ein stark schwankendes Gehalt.
Gilt die quellenfreigabe dann für alle Zahlungen die von meinem Arbeitgeber kommen oder brauche ich ich wie beschrieben für Monate wo mehr Geld reinkommt (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) eine gesonderte Quellenfreigabe.
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Neuling2025
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto

Beitrag von Neuling2025 »

robo hat geschrieben: 10. Nov 2025, 00:57
Mylt hat geschrieben: 9. Nov 2025, 12:42 ...
Was ist nun aber mit dem P-Konto an sich ? Kann ich das nicht nun kündigen und wieder in ein normales Girokonto umwandeln ?
...
Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht unterliegt Dein Konto dem 'Insolvenzbeschlag', d.h., nur Dein Insolvenzverwalter darf darüber verfügen, Du selbst (als 'Insolaner') nicht mehr - ES SEI DENN, Du hast ein P-Konto, dann darfst Du über Deinen Freibetrag verfügen.
Das gilt, bis das Gericht die Aufhebung des Verfahrens gem. § 200 InsO beschließt.

Deswegen empfiehlt es sich, während der Zeit im Status "eröffnetes Verfahren" das Konto im Zustand "P-Konto" zu belassen - ES SEI DENN, Dein Insolvenzverwalter gibt Dein Konto frei und bestätigt Dir, dass dies Konto nicht mehr 'Massebestandteil' ist.

Mir persönlich ist das aber nur bei Selbständigen bekannt, dass ein IV das Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit gem. InsO § 35 (2) 'freigibt' (dann haftet der IV ggf. auch nicht mehr dafür).

Aber warum sollte er das bei Angestellten machen ? Ggf. quasi auf zufliessendes Vermögen verzichten ? Es ist per Gesetz sein Job, alles 'zur Masse' zu ziehen - und er profitiert ja auch selbst davon (40% bekommt er).

Wenn Du unbedingt auf den Schutz des P-Kontos verzichten willst, dann frag Deinen IV, ob er Dein Konto vom Insolvenzbeschlag 'freigibt' und frag die Bank, ob ihr diese Freigabe genügt - und zwar BEVOR Du die Bank beauftragst, das P-Konto gem. ZPO § 850k Abs. 7 wieder in ein normales Girokonto umzuwandeln.

Ohne Not würde ich das nicht tun.
Was spricht dagegen, die Aufhebung des Insolvenzverfahrens vom Gericht abzuwarten?
Dann ist Dein Konto wieder deins, nix mehr mit Insolvenzbeschlag.
Dann ist der P-Konto-Schutz nicht mehr nötig, WENN keine Altpfändungen vorliegen !

Alles klar ?
Mega gute Erklärung, Hut ab.
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