SIGMA, Jobwechsel, Führerschein

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TomH
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Re: SIGMA, Jobwechsel, Führerschein

Beitrag von TomH »

Mit den 1000 Euro im Monat scheinst du grundlegend ein Problem zu besitzen. Mir reichen da 600 für 2 Personen (incl. Tabak und Bier).

Womömglich besitzt du da einen ungeahnten Ansatz um die vermeintlich anderen Gläubiger dennoch zu befriedigen, bevor es zu weitern Problemen kommt.

Alleine Nahrung kann maßgeblich dazu beiführen: ein Bekannter holt sich trotz "lauer Verkehrslage" (Einkommen) nahezu jeden Tag 2 -3 Frikadellen Brötchen vom Metzger (etwa 12 Euro), und abends haut er sich Fertigkartoffeln in die Pfanne. Am Wochenende geht es dann noch auf Konzerte incl. Döner und einer Vinyl vom Stand.

Man sollte das nicht unterschätzen, nicht zuletzt den Nährwerten was selbst zu bereitetes Essen für einen gesundheitlich zuführt. Auch wenn das einen eher unbedeutenden Zeitfaktor vorhält [...].
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Drake
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Re: SIGMA, Jobwechsel, Führerschein

Beitrag von Drake »

Danke Itak65. Da bin ich gespannt wie es bei dir abläuft, dann weiß ich was auf mich zukommt.
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AdiDana
Wissender
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Re: SIGMA, Jobwechsel, Führerschein

Beitrag von AdiDana »

Hallo,
zum Kredit der Sigma wurde ja einiges gesagt.

Was ich allerdings als unwahrscheinlicher empfinde als den Jobwechsel, ist den Führerschein in der Insolvenz zu machen. Wovon willst du den bezahlen? Zurück legen darfst du dir nichts, das wäre bei Eröffnung des Verfahrens anzugeben und weg, im eröffneten Verfahren ist "Sparen" auf das Ziel ebenfalls nicht möglich. Erst in der WVP könntest du wieder ein Sparbuch, Tagesgeldkonto o.ä. eröffnen um dort Geld für den Führerschein zurück zu legen.
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Drake
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Re: SIGMA, Jobwechsel, Führerschein

Beitrag von Drake »

Hallo AdiDana,

ja das wird erstmal nichts. Ich kann ja auch nicht abschätzen wann überhaupt die Inso eröffnet wird. Also muß ich abwarten.
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TomH
Wissender
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Re: SIGMA, Jobwechsel, Führerschein

Beitrag von TomH »

Itak65 hat geschrieben: 29. Okt 2025, 19:45 ... Bei mir steht in der Tabelle auch die vbuh.

...

Ich werde berichten eie es bei mir nach Erteilung der RSB weiter geht ...
Sollte (müsste) man da nicht bereits während der Insolvenz eine Klage gegen die Feststellung der unerlaubten Handlung erheben, um nicht nach Abschluss mit Vollstreckungsmöglichkeiten des Gläubigers rechnen zu müssen?
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