Was darf ich mit meinem unpfändbaren Gehaltsanteil während der PI „machen“?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
cawabunga
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 2
Registriert: 17. Sep 2025, 09:53

Was darf ich mit meinem unpfändbaren Gehaltsanteil während der PI „machen“?

Beitrag von cawabunga »

Hallo zusammen,

meine PI wurde Mitte Mai eröffnet und ich habe ein paar Fragen wie ich mit meinem unpfändbaren Teil meines Gehalts „umgehen“ soll.

Meine Ehefrau bezahlt aktuell die gemeinsame Miete von ihrem eigenen Konto und auch einen Großteil der laufenden Kosten - haben aufgrund der PI kein Gemeinschaftskonto mehr. Entsprechend überweise ich aktuell meinen „Anteil“ der Miete + Anschaffungen monatlich an meine Frau aus dem unpfändbaren Anteil meines Gehalts.

Kann das irgendwann zu einem Problem führen? Ich habe zwar gelesen, dass ich mit dem unpfändbaren Anteil meines Gehalts machen kann was ich will, aber andererseits auch wieder gelesen, dass ich auf Überweisungen verzichten soll. Was ist nun das richtige Vorgehen? Bargeld abheben? Ich kann das „übrige Geld“ ja offenkundig nicht auf dem Konto lassen, da ich noch nicht in der Wohlverhaltensperiode bin und es dann spätestens nach 3 Monaten „weg“ wäre. Mal abgesehen davon möchte ich mich trotz der Insolvenz an den gemeinsamen Lebenskosten beteiligen.

Mein Insolvenzverwalter wollte (noch?) nicht aktuelle Kontoauszüge seit Beginn der Insolvenz sehen. Er hat aber die üblichen(?) Kontoauszüge für die 6 Monate vor dem Insolvenzantrag gefordert und scheint seinen Job sehr genau zu nehmen...
Anhand dieser hat er nämlich von meiner Ehefrau die Rückgewähr zweier Überweisungen aus dem Januar (also 4 Monate vor PI-Antrag) gefordert - mit der Begründung §§ 129 Abs. 1, 133 Abs. 1, Abs. 2 InsO i. V. m. § 143 Abs. 1 S. 1 InsO.
Meine Ehefrau hat selber ein hohes Nettoeinkommen, was laut Argumentation des IV gegen einen Zahlungsanspruch wegen Ehegattenunterhalt spricht. Auch wenn aus den Kontoauszügen ersichtlich ist, dass die Miete o.ä. nicht von meinem Konto abgebucht wird und diese Überweisungen auch damals der Begleichung unserer gemeinsamen Lebenskosten galten.

Bin aufgrund dieser Erfahrungen gerade unsicher, ob ich die Überweisungen in der aktuellen Phase so weiter fortführen soll. Meine Schuldenberatung hat mich leider im ganzen Prozess - was ich leider erst gemerkt habe als es zu spät war - auch nicht sonderlich kompetent beraten. Daher stelle ich die Frage hier, da ich nun keine weiteren „Fehler“ mehr machen möchte.
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Was darf ich mit meinem unpfändbaren Gehaltsanteil während der PI „machen“?

Werbung

Hi cawabunga,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Was darf ich mit meinem unpfändbaren Gehaltsanteil während der PI „machen“?" geschaut?
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 112
Beiträge: 1417
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Was darf ich mit meinem unpfändbaren Gehaltsanteil während der PI „machen“?

Beitrag von imker »

... und es gab für die Zahlungen vor Insolvenzeröffnung keine Vereinbarung/keinen Grund? Und es wurde n i c h t aus dem unpfändbaren Einkommen bezahlt und dadurch ausgeschlossen, dass andere Gläubiger benachteiligt wurden`???

Mach Dir mal aus den fraglichen Monaten eine Aufstellung, wieviel Geld der Arbeitgebeber netto zahlte und wohin Du was überwiesen hat und was Dir bar ausgezahlt wurde.

Dann schreib das Ergebnis ....
0
TomH
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 65
Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: Was darf ich mit meinem unpfändbaren Gehaltsanteil während der PI „machen“?

Beitrag von TomH »

cawabunga hat geschrieben: 17. Sep 2025, 10:05 ... die Rückgewähr zweier Überweisungen ... gefordert - mit der Begründung §§ 129 Abs. 1, 133 Abs. 1, Abs. 2 InsO i. V. m. § 143 Abs. 1 S. 1 InsO.
Maßgeblich ist also § 133 Abs. 1 InsO.

Ich kenne mich zwar mit der InsO nicht aus, verstehe aber den (Kon)Text. Ich könnte mir vorstellen, dass einerseits das geschützte Vermögen - in welcher Konstellation auch immer (P-Konto, Pfändungsfreigrenze usw.) - nicht unbedingt insbesondere unter Satz 2 zu subsumieren ist. Andererseits denke ich mir, dass der Umgang mit dem Insolvenzverwalter immer sachlich, freundlich und auf gleicher Augenhöhe stattfinden sollte. Also einerseits kein Bitten und auch keine Unterwürfigkeit, anderseits auch keine Überheblichkeit.

Womöglich könnte da eine Erstberatung mit einem Anwalt helfen der einem zumindest die Sachlage bestätigt, oder ggf. entkräftet. Jeder Mensch macht immer mal Fehler.
0
TomH
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 65
Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: Was darf ich mit meinem unpfändbaren Gehaltsanteil während der PI „machen“?

Beitrag von TomH »

cawabunga hat geschrieben: 17. Sep 2025, 10:05 ... Er ... scheint seinen Job sehr genau zu nehmen.
Anhand dieser hat er nämlich von meiner Ehefrau die Rückgewähr zweier Überweisungen aus dem Januar (also 4 Monate vor PI-Antrag) gefordert ...

Bin aufgrund dieser Erfahrungen gerade unsicher, ob ich die Überweisungen in der aktuellen Phase so weiter fortführen soll ...
Was ich mich frage, ob es zunächst eine Erkenntnis gibt, aber auch, wenn solche Beträge regelmäßig (anzunehmen) erfolgt sind, was mit den anderen Beträgen aus den anderen 5 Monaten ist.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 112
Beiträge: 1417
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Was darf ich mit meinem unpfändbaren Gehaltsanteil während der PI „machen“?

Beitrag von imker »

cawabunga hat geschrieben: 17. Sep 2025, 10:05 Hallo zusammen,

...
Anhand dieser hat er nämlich von meiner Ehefrau die Rückgewähr zweier Überweisungen aus dem Januar (also 4 Monate vor PI-Antrag) gefordert - mit der Begründung §§ 129 Abs. 1, 133 Abs. 1, Abs. 2 InsO i. V. m. § 143 Abs. 1 S. 1 InsO.
...


Du bist ja nun seit dem 17. auf "Tauchstation" und hast das Thema irgendwie erledigt. Geht es bei den beiden Zahlungen und jeweils 10 EUR oder um jeweisl 500 EUR und seit wann machst Du das und machst Du das jeden Monat und kommt überhaupt Geld auf das Konto, was z.B. bei dem Arbeitgeber auch schon pfändbar gewesen wäre??
0
TomH
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 65
Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: Was darf ich mit meinem unpfändbaren Gehaltsanteil während der PI „machen“?

Beitrag von TomH »

Ich empfinde es als mehr als unzufriedenstellend aller Akteure, dass offenbar Überweisungen während der Insolvenz bis zu ihrem Freibetrag gestattet sind, hingegen Zahlungen vor der Insolvenz - wie im vorliegenden Fall - einer Anfechtung unterliegen.

Wo genau - und wenn warum genau - wird dort weiter unterschieden, als eine Klärung herbeizuführen?
0
cawabunga
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 2
Registriert: 17. Sep 2025, 09:53

Re: Was darf ich mit meinem unpfändbaren Gehaltsanteil während der PI „machen“?

Beitrag von cawabunga »

Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Mich interessiert aber viel mehr eine Antwort zu meiner ursprünglichen Frage: Was ist während(!) der Insolvenz erlaubt? Können regelmäßige Überweisungen (aus meinem Freibetrag) an meine Ehefrau zu einem Problem führen?
0
AktiverRentner
Fortgeschrittener
Reaktionen: 15
Beiträge: 81
Registriert: 7. Jun 2023, 17:29

Re: Was darf ich mit meinem unpfändbaren Gehaltsanteil während der PI „machen“?

Beitrag von AktiverRentner »

Man muss sich doch nur den Sinn des Unpfändbaren klarmachen:
Es dient der einfachen Lebensführung. Und in die kann der IV oder der Gläubiger nicht hereinreden. Ob du damit Essen oder Bier kaufst, die Klassenfahrt deiner Tochter bezahlst, ein Zeitungs-, Handy oder anderes Abo hast, ist deine Entscheidung, deine Lebensführung. Dazu gehört auch, dass du deinem Sohn oder deiner Frau (Taschen)geld überweist.
Du darfst sogar Geld ansparen, aber das nimmt dann der IV, weil du während des Verfahrens kein Vermögen aufbauen kannst.
Sinnvollerweise achte also darauf, dass du dein Unpfändbares auch regelmäßig nutzt und verbrauchst.
0
robo
Guru
Reaktionen: 135
Beiträge: 1017
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Was darf ich mit meinem unpfändbaren Gehaltsanteil während der PI „machen“?

Beitrag von robo »

In Deiner Eingangsfrage nennst Du verschiedene Sachverhalte:
Zahlungen an Deine Ehefrau zu Zeiten VOR Eröffnung Deines Insolvenzverfahrens, Du schreibst dazu: 'Dein Anteil an den gemeinsamen Lebenshaltungskosten', der IV schreibt dazu 'Ehegattenunterhalt'.

Es ist ja nun mal Aufgabe des IV, so viel wie möglich von Deinem Einkommen und Vermögen 'zur Masse zu ziehen', um (nachdem er sich seine 40% davon genommen hat) es an Deine Gläubiger zu verteilen.

Ich würde das so nicht fortsetzen - warum willst Du den IV in Versuchung bringen ?
Mach Dein Konto jeden Monat leer und gib Deiner Frau Deinen Anteil in bar. Fertig.
Warum Probleme und Begehrlichkeiten provozieren, wenn man ihnen aus dem Weg gehen kann ?
0
Antworten