Hallo zusammen,
meine PI wurde Mitte Mai eröffnet und ich habe ein paar Fragen wie ich mit meinem unpfändbaren Teil meines Gehalts „umgehen“ soll.
Meine Ehefrau bezahlt aktuell die gemeinsame Miete von ihrem eigenen Konto und auch einen Großteil der laufenden Kosten - haben aufgrund der PI kein Gemeinschaftskonto mehr. Entsprechend überweise ich aktuell meinen „Anteil“ der Miete + Anschaffungen monatlich an meine Frau aus dem unpfändbaren Anteil meines Gehalts.
Kann das irgendwann zu einem Problem führen? Ich habe zwar gelesen, dass ich mit dem unpfändbaren Anteil meines Gehalts machen kann was ich will, aber andererseits auch wieder gelesen, dass ich auf Überweisungen verzichten soll. Was ist nun das richtige Vorgehen? Bargeld abheben? Ich kann das „übrige Geld“ ja offenkundig nicht auf dem Konto lassen, da ich noch nicht in der Wohlverhaltensperiode bin und es dann spätestens nach 3 Monaten „weg“ wäre. Mal abgesehen davon möchte ich mich trotz der Insolvenz an den gemeinsamen Lebenskosten beteiligen.
Mein Insolvenzverwalter wollte (noch?) nicht aktuelle Kontoauszüge seit Beginn der Insolvenz sehen. Er hat aber die üblichen(?) Kontoauszüge für die 6 Monate vor dem Insolvenzantrag gefordert und scheint seinen Job sehr genau zu nehmen...
Anhand dieser hat er nämlich von meiner Ehefrau die Rückgewähr zweier Überweisungen aus dem Januar (also 4 Monate vor PI-Antrag) gefordert - mit der Begründung §§ 129 Abs. 1, 133 Abs. 1, Abs. 2 InsO i. V. m. § 143 Abs. 1 S. 1 InsO.
Meine Ehefrau hat selber ein hohes Nettoeinkommen, was laut Argumentation des IV gegen einen Zahlungsanspruch wegen Ehegattenunterhalt spricht. Auch wenn aus den Kontoauszügen ersichtlich ist, dass die Miete o.ä. nicht von meinem Konto abgebucht wird und diese Überweisungen auch damals der Begleichung unserer gemeinsamen Lebenskosten galten.
Bin aufgrund dieser Erfahrungen gerade unsicher, ob ich die Überweisungen in der aktuellen Phase so weiter fortführen soll. Meine Schuldenberatung hat mich leider im ganzen Prozess - was ich leider erst gemerkt habe als es zu spät war - auch nicht sonderlich kompetent beraten. Daher stelle ich die Frage hier, da ich nun keine weiteren „Fehler“ mehr machen möchte.
Was darf ich mit meinem unpfändbaren Gehaltsanteil während der PI „machen“?
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Re: Was darf ich mit meinem unpfändbaren Gehaltsanteil während der PI „machen“?
Hi cawabunga,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Was darf ich mit meinem unpfändbaren Gehaltsanteil während der PI „machen“?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Was darf ich mit meinem unpfändbaren Gehaltsanteil während der PI „machen“?" geschaut?
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Re: Was darf ich mit meinem unpfändbaren Gehaltsanteil während der PI „machen“?
... und es gab für die Zahlungen vor Insolvenzeröffnung keine Vereinbarung/keinen Grund? Und es wurde n i c h t aus dem unpfändbaren Einkommen bezahlt und dadurch ausgeschlossen, dass andere Gläubiger benachteiligt wurden`???
Mach Dir mal aus den fraglichen Monaten eine Aufstellung, wieviel Geld der Arbeitgebeber netto zahlte und wohin Du was überwiesen hat und was Dir bar ausgezahlt wurde.
Dann schreib das Ergebnis ....
Mach Dir mal aus den fraglichen Monaten eine Aufstellung, wieviel Geld der Arbeitgebeber netto zahlte und wohin Du was überwiesen hat und was Dir bar ausgezahlt wurde.
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Re: Was darf ich mit meinem unpfändbaren Gehaltsanteil während der PI „machen“?
Maßgeblich ist also § 133 Abs. 1 InsO.
Ich kenne mich zwar mit der InsO nicht aus, verstehe aber den (Kon)Text. Ich könnte mir vorstellen, dass einerseits das geschützte Vermögen - in welcher Konstellation auch immer (P-Konto, Pfändungsfreigrenze usw.) - nicht unbedingt insbesondere unter Satz 2 zu subsumieren ist. Andererseits denke ich mir, dass der Umgang mit dem Insolvenzverwalter immer sachlich, freundlich und auf gleicher Augenhöhe stattfinden sollte. Also einerseits kein Bitten und auch keine Unterwürfigkeit, anderseits auch keine Überheblichkeit.
Womöglich könnte da eine Erstberatung mit einem Anwalt helfen der einem zumindest die Sachlage bestätigt, oder ggf. entkräftet. Jeder Mensch macht immer mal Fehler.
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