tue ich mich gerade schwer, was da in den Atrag gehört und was nicht.
4 Beispiele:
Ein Kontrabass dem sein Hals gebrochen ist und notwendiger Weise gedübelt wurde aber weiter spannt, während die Zargen auseinander gehen und auch ein Holzwurm darin Platz fand (Wert schlecht einschätzbar, außer dass Zargen und Boden Sperrholz sind).
Eine Couch vor etwa 20 Jahren erworben in recht gutem Zustand; damals zu einem Preis von etwa 2.5 Tsd. Euro. Der Unterboden wurde mehrfach aufgeschlitzt um an eine Schraube zu gelangen und die Nähte im sichtbaren Bereich hinterlassen Gerbrauchsspuren (Farbe gewischen), freilich auch Sitzspiegel vorhanden.
Zum Anderen ein I-MaC aus dem Jahre 2012 - ich meine damals um die 3 Tsd. Euro. AUfrgrund fehlender Updates werden bestimmte Programmen nicht mehr bedient, und zu weilen stürzt er ab. In Kleinanzeigen für mittlerwiele 150 Euro aus erster Hand zu erwerben.
Ein Mountainbike aus 2008; verbogener Rahmen, abgebrochene Zug-Federeinstellung der Federgabel. Damaliger Preis um die 2.8 Tsd.
Sicher gibt es da andere Vgl., aber sind solche Gegenstände im Antrag aufzunehmen und wenn ja, in welcher Hinsicht, also Beschreibung aufgrund von Wert?
Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...
Hi TomH,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ..." geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ..." geschaut?
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...
Sprich, wie bezeichne ich heute solche Ding in ihrem Wert: dem damaligen Kaufpreis, oder was sie heute im Verkehrswert wert zu scheinen sind - und woher ziehe ich solche Werte?
Das bereitet mir am meisten Gedanken, wenn ich solch einen Antrag auf PI stelle.
Das bereitet mir am meisten Gedanken, wenn ich solch einen Antrag auf PI stelle.
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...
Ich formuliere mal absichtlich so drastisch wie es geht:
Das alles gehört vermutlich deutlich eher auf den Sperrmüll als in einen Insolvenzantrag.
Das alles gehört vermutlich deutlich eher auf den Sperrmüll als in einen Insolvenzantrag.
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...
Danke für diese Erheiterung
!
Aber es fällt aufgrund der hinweisfolgenden Tatsachen solchen Antrages doch recht schwer für einen Laien zu entscheiden was er inwiefern einzutragen hat, anstatt sich mit Gedanken zu begnügen, was er im Zweifelsfall nicht angegeben hat.
Für mich herrscht daher immernoch keine Klarheit wann ich was genau warum anzugeben habe. Sicherlich wird das spätestens der IV und.-/oder Gläuber herauszufinden haben. Aber genau davor scheinen die meisten Menschen ja zu Recht Besorgnis zu hegen, dass ein anderer in ihrem Namen ein ihres Namens falsches Zeugnis widerlegen.

Aber es fällt aufgrund der hinweisfolgenden Tatsachen solchen Antrages doch recht schwer für einen Laien zu entscheiden was er inwiefern einzutragen hat, anstatt sich mit Gedanken zu begnügen, was er im Zweifelsfall nicht angegeben hat.
Für mich herrscht daher immernoch keine Klarheit wann ich was genau warum anzugeben habe. Sicherlich wird das spätestens der IV und.-/oder Gläuber herauszufinden haben. Aber genau davor scheinen die meisten Menschen ja zu Recht Besorgnis zu hegen, dass ein anderer in ihrem Namen ein ihres Namens falsches Zeugnis widerlegen.
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...
Jetzt mal ehrlich... Eine 20 Jahre alt Couch, deren Unterboden mehrfach aufgeschlitzt wurde, soll welchen Wert haben?
Ein iMac mit dem stolzen Alter von 13. Wer soll damit noch was anfangen?
Der Treuhänder muss den Kram verkaufen, um damit irgendeinen Gewinn zu erwirtschaften. D.h. Abtransport, Einlagerung, Käufer finden und am Ende muss dabei auch noch etwas Geld übrig bleiben. Wie schätzt du dafür die Chancen bei einer 20 Jahre alten Couch ein?
Man kann für alles einen § suchen wollen oder sich das Leben etwas einfacher machen.
Ein iMac mit dem stolzen Alter von 13. Wer soll damit noch was anfangen?
Der Treuhänder muss den Kram verkaufen, um damit irgendeinen Gewinn zu erwirtschaften. D.h. Abtransport, Einlagerung, Käufer finden und am Ende muss dabei auch noch etwas Geld übrig bleiben. Wie schätzt du dafür die Chancen bei einer 20 Jahre alten Couch ein?
Man kann für alles einen § suchen wollen oder sich das Leben etwas einfacher machen.
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...
Auf dem Antrag steht doch: „ Bescheidene Lebensführung übersteigende Hausratsgegenstände…“
Ich behaupte eine Couch, die von unten aufgeschlitzt ist, die ist noch unterhalb von bescheiden.
Genauso wie der iMac.
Mach dich nicht verrückt, schreib ggf. wirkliche Wertgegenstände auf, falls vorhanden. Ansonsten nix.
Evtl kommt der IV sowieso vorbei und schaut sich das bescheidene Heim an.
Ich behaupte eine Couch, die von unten aufgeschlitzt ist, die ist noch unterhalb von bescheiden.
Genauso wie der iMac.
Mach dich nicht verrückt, schreib ggf. wirkliche Wertgegenstände auf, falls vorhanden. Ansonsten nix.
Evtl kommt der IV sowieso vorbei und schaut sich das bescheidene Heim an.
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...
Ich denke mal es geht um teuren Schmuck Uhren Münzen etc und neuen tv für 1500 Euro und sowas oder das neueste Smartphone.
Itak65
Itak65
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...
Vielen Dank an Sie (euch) alle. Ich ging vom Aussehen aus, und da sehen die Sachen halt noch gut aus (den Unterboden der Couch sieht man ja auch nicht wenn sie auf dem Boden steht), und stammen bis auf den Bass von nahmhaften Herstellern. Damit verband ich dann Luxusartikel gleich wie alt sie sind.
Wenn dann später jemand nachschaut und die Sachen entdeckt - dachte ich, wird er fragen warum ich das nicht aufgelistet habe und womöglich sonst etwas annehmen.
Also der Zeitwert ist demnach jedenfalls auch ursächlich.
(Das Denken ist für mich als Betroffener teils schwerer als Wissen, was zudem oft fehlt.)
Wenn dann später jemand nachschaut und die Sachen entdeckt - dachte ich, wird er fragen warum ich das nicht aufgelistet habe und womöglich sonst etwas annehmen.
Also der Zeitwert ist demnach jedenfalls auch ursächlich.
(Das Denken ist für mich als Betroffener teils schwerer als Wissen, was zudem oft fehlt.)
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Re: Bezüglich wertvollen-, auch luxuriösen Dingen ...
Problem an der Sache ist einfach, dass die Unwissenheit in der Bevölkerung diesbezüglich so groß ist, dass einem gefühlt sogar Omas Schaukelstuhl von vorm Krieg noch unter Hintern weggepfändet wird. Nein, das ist grober Unsinn.
Der Insolvenzverwalter interessiert sich für echte Wertgegenstände. Wenn jetzt der neueste Mercedes CLK vor der Tür steht, wenn man sich nen 55 Zoll Fernseher gekauft hat, wenn man sich erst kürzlich das neueste iPhone Air gekauft hat bla, you know. Wenn du jetzt ein Auto hast, das 10 Jahre auf dem Buckel hat, das interessiert niemanden.
Kurz: Den Insolvenzverwalter interessieren nur Gegenstände, die zum heutigen Zeitpunkt noch echten Wert haben. Da denkt man eher Richtung Wertpapiere, also Aktien. Bargeld, das zu Hause gebunkert wird. Uhren, Schmuck, Gold und Silber.
Wenn ich jetzt nen Ehering habe aus unechtem Gold, das interessiert niemanden.
Man darf Gegenstände haben für eine bescheidene Lebensführung. Auch ein TV kann einem weggenommen werden, WENN er neu und wertvoll ist. Ein TV für ein paar Taler interessiert niemanden.
Sorry für meine langen Ausführungen, aber da braucht sich keiner Gedanken machen, der nicht grad wirklich hochwertige und neue Sachen zu Hause stehen hat.
Der Insolvenzverwalter interessiert sich für echte Wertgegenstände. Wenn jetzt der neueste Mercedes CLK vor der Tür steht, wenn man sich nen 55 Zoll Fernseher gekauft hat, wenn man sich erst kürzlich das neueste iPhone Air gekauft hat bla, you know. Wenn du jetzt ein Auto hast, das 10 Jahre auf dem Buckel hat, das interessiert niemanden.
Kurz: Den Insolvenzverwalter interessieren nur Gegenstände, die zum heutigen Zeitpunkt noch echten Wert haben. Da denkt man eher Richtung Wertpapiere, also Aktien. Bargeld, das zu Hause gebunkert wird. Uhren, Schmuck, Gold und Silber.
Wenn ich jetzt nen Ehering habe aus unechtem Gold, das interessiert niemanden.
Man darf Gegenstände haben für eine bescheidene Lebensführung. Auch ein TV kann einem weggenommen werden, WENN er neu und wertvoll ist. Ein TV für ein paar Taler interessiert niemanden.
Sorry für meine langen Ausführungen, aber da braucht sich keiner Gedanken machen, der nicht grad wirklich hochwertige und neue Sachen zu Hause stehen hat.
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