Hallo TomH, Deine Frage kann Dir niemand zuverlässig beantworten, hier nicht und anderswo auch nicht, kein Anwalt und keine Schuldnerberatung, auch nützt es Dir nichts, wenn Du jemanden findest, der in einer ähnlichen Situation war.
Wenn Du im Insolvenzverfahren bist, dann hast Du die 'Obliegenheiten gem. InsO § 295 zu erfüllen, s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Machst Du das nicht, dann KÖNNTE einer Deiner Gläubiger oder der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. und letztlich würde das Inso-Gericht nach Anhörung des Schuldners entscheiden.
Und auch das wäre dann wieder eine Einzelfallentscheidung und kein Präzedenzfall für andere in ähnlichen Situationen.
Es sind also viele Unsicherheiten:
- Wie ist Dein IV drauf ? Einer "vom Stamme Nimm", der vielleicht glaubt, Du kassierst Bürgergeld UND das Pflegegeld, welches Deine Mutter gem. ihrem Pflegegrad von der Pflegekasse erhält ?
- Wie sind Deine Gläubiger drauf ? Hast Du jemandem persönlich "auf den Schlips getreten", der sich u.U. nun gern revanchieren möchte ?
- Wie ist (im Fall des Falles, wenn es so weit kommen sollte) der Richter / die Richterin drauf ?
So ein Hundertprozentiger ? Oder einer mit Verständnis wie Dein Fallmanager ?
Das kann hier und anderswo niemand wissen.
Vertrau Deiner Überzeugungskraft oder lass es mit dem Inso-Verfahren oder bewirb Dich einfach erfolglos.
Viel Glück !
Was ist, wenn Deine Mutter während Deines Inso-Verfahren sterben sollte ?
Hast Du Dir dafür einen "Plan B" überlegt ?
Würdest Du dich dann erfolgreich um einen Job bewerben können ?
In dem Du tatsächlich pfändbares Einkommen erzielen könntest ?
(Eine Frage des Arbeitsmarktes und Deiner Qualifikation)