Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

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Schuldine
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von Schuldine »

mischa1981 hat geschrieben: 14. Sep 2025, 13:57 Darum ja auch die Frage, ob du ihr offizieller von der Krankenkasse beauftragter Pfleger bist, der dadurch auch sein Gehalt bezieht. Ich hoffe, es ist verständlich geworden, wie das gemeint ist.
Mischa, so etwas gibt es nicht!
Krankenkassen beauftragen nicht offiziell Angehörige mit der Pflege und zahlen diesen auch kein Gehalt.

Wahrscheinlich hast du das Glück, dass du dich noch nie mit dem Thema Pflege näher beschäftigen musstest.
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TomH
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von TomH »

mischa1981 hat geschrieben: 14. Sep 2025, 13:57 Du ruderst hier andauernd um eine klare Antwort herum ...

Ich meine, du musst doch irgendwie deinen Lebensunterhalt finanzieren können? ...
Im Internet scheint es schwer Verständigung aufzubauen [...].

Freilich; leben tue ich von so gen. Bürgergeld. Auch ist der so gen. Fallmanager mit der Pflege meiner Mutter seit Jahren betraut und bemitleidet eher meine Situation als sie mit Auflagen zu beschweren.

Ansonsten bin ich natürlich auch in Hinsicht der Pflegekasse mit der Pflege meiner Mutter bekannt. Halbjährige Kontrollen werden da regelmäßig durchgeführt, also ob die Pflege durch mich weiter gewährleistet ist.
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mischa1981
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von mischa1981 »

Schuldine hat geschrieben: 14. Sep 2025, 14:35
mischa1981 hat geschrieben: 14. Sep 2025, 13:57 Darum ja auch die Frage, ob du ihr offizieller von der Krankenkasse beauftragter Pfleger bist, der dadurch auch sein Gehalt bezieht. Ich hoffe, es ist verständlich geworden, wie das gemeint ist.
Mischa, so etwas gibt es nicht!
Krankenkassen beauftragen nicht offiziell Angehörige mit der Pflege und zahlen diesen auch kein Gehalt.

Wahrscheinlich hast du das Glück, dass du dich noch nie mit dem Thema Pflege näher beschäftigen musstest.
Na siehste, da hat Tom doch seine Antwort. Er pflegt seine Mutter, bezieht Bürgergeld und ist nun angehalten, einer Beschäftigung nachzugehen. Wenn es keine Pflegekraft gibt, die von der Krankenkasse beauftragt wird, ist der Fall doch recht klar.

Naja was heißt Glück. Nachdem meine Großmutter 2017 ins Pflegeheim kam und niemand eine Generalvollmacht hatte, durften wir nichts mitentscheiden. Ich hoffe mal, meine Mutter macht das anders.
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Neuling2025
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von Neuling2025 »

TomH hat geschrieben: 14. Sep 2025, 18:06
mischa1981 hat geschrieben: 14. Sep 2025, 13:57 Du ruderst hier andauernd um eine klare Antwort herum ...

Ich meine, du musst doch irgendwie deinen Lebensunterhalt finanzieren können? ...
Im Internet scheint es schwer Verständigung aufzubauen [...].

Hallo Tom,

ich denke auch das die Pflege deiner Mutter nicht als Vollbeschäftigung anerkannt wird.
Aber Insolvenzverwalter/Treuhänder sind auch Menschen. Ich weiß nicht wie groß deren Spielraum diesbezüglich ist, wenn du deine Lage mitteilst.
Was ich aber glaube zu wissen ist, das man vor Menschen wie dir nur den Hut ziehen kann. Ich weiß wie anstrengend und Belastend das ist wenn man seinen Angehörigen (Mutter) zu Haus pflegt. Meine Frau hat das jahrelang bei ihrer Oma gemacht.
Ich wünsche Dir alles Gute, und viel Kraft für die Zukunft.

LG
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robo
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von robo »

Hallo TomH, Deine Frage kann Dir niemand zuverlässig beantworten, hier nicht und anderswo auch nicht, kein Anwalt und keine Schuldnerberatung, auch nützt es Dir nichts, wenn Du jemanden findest, der in einer ähnlichen Situation war.

Wenn Du im Insolvenzverfahren bist, dann hast Du die 'Obliegenheiten gem. InsO § 295 zu erfüllen, s.https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Machst Du das nicht, dann KÖNNTE einer Deiner Gläubiger oder der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. und letztlich würde das Inso-Gericht nach Anhörung des Schuldners entscheiden.
Und auch das wäre dann wieder eine Einzelfallentscheidung und kein Präzedenzfall für andere in ähnlichen Situationen.

Es sind also viele Unsicherheiten:
- Wie ist Dein IV drauf ? Einer "vom Stamme Nimm", der vielleicht glaubt, Du kassierst Bürgergeld UND das Pflegegeld, welches Deine Mutter gem. ihrem Pflegegrad von der Pflegekasse erhält ?
- Wie sind Deine Gläubiger drauf ? Hast Du jemandem persönlich "auf den Schlips getreten", der sich u.U. nun gern revanchieren möchte ?
- Wie ist (im Fall des Falles, wenn es so weit kommen sollte) der Richter / die Richterin drauf ?
So ein Hundertprozentiger ? Oder einer mit Verständnis wie Dein Fallmanager ?

Das kann hier und anderswo niemand wissen.
Vertrau Deiner Überzeugungskraft oder lass es mit dem Inso-Verfahren oder bewirb Dich einfach erfolglos.

Viel Glück !
Was ist, wenn Deine Mutter während Deines Inso-Verfahren sterben sollte ?
Hast Du Dir dafür einen "Plan B" überlegt ?
Würdest Du dich dann erfolgreich um einen Job bewerben können ?
In dem Du tatsächlich pfändbares Einkommen erzielen könntest ?
(Eine Frage des Arbeitsmarktes und Deiner Qualifikation)
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mischa1981
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von mischa1981 »

Genau so ist es, robo. Vielleicht lässt der IV mit sich reden, dennoch hat man Obliegenheiten, die man erfüllen muss. Und so leid es mir tut wird sich kein Gläubiger drauf einlassen "Oh, der Tom pflegt seine kranke Mutter, wir verzichten daher vollständig auf unsere Ansprüche".
Das ist nun mal eine kapitalistische Welt, du hast allem Anschein nach schlecht gewirtschaftet (weiß keiner, geht nicht wirklich hervor) und wenn du in PI gehst hast du eben deine Pflichten zu erfüllen. Wäre nicht wenigstens halbtags arbeiten eine Option? Man kann doch sicherlich auch bei der Krankenkasse nachfragen, ob die nicht eine Pflegekraft entsenden können. Aber dann haben wir wieder das Problem der Bezahlung.
Egal wie man es dreht, ich denke du wirst nicht umhin kommen, wenigstens nachzuweisen, dass du dich um Beschäftigung gekümmert hast.
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TomH
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von TomH »

Es scheint doch recht komplex, abgesehen der komplexen Erkrankungen meiner Mutter [...]!

robo hat geschrieben: 15. Sep 2025, 16:16 ... auch nützt es Dir nichts, wenn Du jemanden findest, der in einer ähnlichen Situation war.
Wie kannst du da so sicher sein?

robo hat geschrieben: 15. Sep 2025, 16:16 Wenn Du im Insolvenzverfahren bist, dann hast Du die 'Obliegenheiten gem. InsO § 295 zu erfüllen, s.https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Machst Du das nicht, dann KÖNNTE einer Deiner Gläubiger oder der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. und letztlich würde das Inso-Gericht nach Anhörung des Schuldners entscheiden.
Und auch das wäre dann wieder eine Einzelfallentscheidung und kein Präzedenzfall für andere in ähnlichen Situationen.
Inwiefern genau? Auch wenn ich insofern bemerken muss, dass ich in der Vergangeheit nahezu sämtliche Richter am hiesigen AG für befangen erklärt hatte.

robo hat geschrieben: 15. Sep 2025, 16:16 Es sind also viele Unsicherheiten: ...

Was ist, wenn Deine Mutter während Deines Inso-Verfahren sterben sollte ?
Hast Du Dir dafür einen "Plan B" überlegt ?
Würdest Du dich dann erfolgreich um einen Job bewerben können ?
In dem Du tatsächlich pfändbares Einkommen erzielen könntest ?
(Eine Frage des Arbeitsmarktes und Deiner Qualifikation)
Angenommen, auch wenn ich das Ableben meiner Mutter damit keinesfalls in den Vordergrund ziehen will und werde, da mir meine Mutter mehr wert ist als alles erdenkliche.

Sollte dies aber geschehen, nehme ich freilich jede Anstellung an, allein wieder am zwischenmenschlichen Geschehen teilhaben zu können. Also all den Beziehungen die auch ein Arbeitsverhältnis mit sich führen kann. Wer da mal raus ist könnte verstehen was ich damit umschreibe.

Aber es geht hierbei ja auch nicht um eine Prosa des Seins oder was einem fehlt oder nicht.

Aufmerksam wurde ich jedenfalls auf die §§ 10 SGB II i.V.m. 14 SGB XI, wonach sich zumindest "mein" Fallmangaer im hiesigen Verfahren beruft.

Auch werde ich erst ende des Monats erfahren, ob einer "meiner" Gläubiger sich gegen das außergerichtliche Verfahren entschieden hat. Aber ich frage mich natürlich was wäre wenn ...
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Zuletzt geändert von TomH am 15. Sep 2025, 21:34, insgesamt 2-mal geändert.
TomH
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von TomH »

Neuling2025 hat geschrieben: 15. Sep 2025, 13:37 ...ich denke auch das die Pflege deiner Mutter nicht als Vollbeschäftigung anerkannt wird.
Da scheint es bundesrechtliche Regel zu geben.

Vielen Dank auch dir und alles Gute!
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TomH
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Re: Aufnahme einer Beschäftigung während der Pflege eines Angehörigen

Beitrag von TomH »

Ich bin doch recht überwältigt und würde um die Löschung meiner beider letzten Beiträge bitten.
Freilich werde ich hier darauf zu gegebener Zeit entsprechender Beiträge zurückkommen, antworten.

Hintergrund ist einfach der heutige Kenntnisstand um meine Mutter und der morgige Gang mit ihr zur Uni. Ich hätte geduldiger einer Antwort ggü. der Foristen hier sein können.
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