Stellungnahme Gericht RSB Stundung?!

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Lilly35
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Registriert: 17. Apr 2024, 07:33

Stellungnahme Gericht RSB Stundung?!

Beitrag von Lilly35 »

Hallo meine Lieben

Ich habe heute einen Brief vom Gericht bekommen, das ich meine Wirtschaftlichen Verhältnisse darlege um zu entscheiden ob die Stundungskosten verlängert werden ?

Ich dachte meine TH hat das getan? Am 18.07 war der Tag c seit dem ist meine Insolvenz vorbei, ich warte jetzt nur noch auf den Beschluss für die Restschuldvefreiung.

In den Schreiben steht auch, “Dir Angabe einer Stellungnahme ist nicht erforderlich,,,”

Was denn jetzt?

Was heißt das für mich ? Soll ich lieber eine Stellungnahme machen ?
Welche Lohnabrechnung schicke ich dann die während der InsO oder die jetzt danach?

Bin verwirrt 😖

Ich danke euch für euren Rat!
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Re: Stellungnahme Gericht RSB Stundung?!

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Hi Lilly35,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Stellungnahme Gericht RSB Stundung?!" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Stellungnahme Gericht RSB Stundung?!

Beitrag von caffery »

Die Verfahrenskostenstundung endet mit Erteilung der Restschuldbefreiung. Diese muss dann erneuert werden - oder eben gezahlt. Der ehemalige Treuhänder hat damit nichts zu tun.
Es geht dabei um Deine aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Stellungnahme Gericht RSB Stundung?!

Beitrag von Graf Wadula »

Wie Caffery schreibt. Vielleicht noch ergänzend: bis zur RSB sind die Kosten des Verfahrens gestundet und man muss nicht einmal Raten zahlen. Ab RSB wird dann aber nach den Regeln der PKH gespielt. Sprich, es können Ratenzahlungen angeordnet werden etc. Und da geht es dann deutlich "härter" zu als bei den Pfändungstabellen. Sie können Ihre Werte mal in einen PKH-Rechner im Internet eingeben. Da sieht man meist schon deutlich welche Raten da zustande kommen.
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Knibbels79
Mitglied
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Re: Stellungnahme Gericht RSB Stundung?!

Beitrag von Knibbels79 »

Hallo,

mir wurde das damals von der Schuldnerberatung so erklärt, dass erst die Verfahrenskosten bezahlt werden müssen und danach alles andere.
Bekomme ich also mit der Erteilung der RSB wieder neue Schulden für die Verfahrenskosten ?

Gruß

Olli
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Stellungnahme Gericht RSB Stundung?!

Beitrag von caffery »

Knibbels79 hat geschrieben: 22. Aug 2025, 18:25
mir wurde das damals von der Schuldnerberatung so erklärt, dass erst die Verfahrenskosten bezahlt werden müssen und danach alles andere.
Die Kosten werden vorrangig aus der Insolvenzmasse bedient. Erst wenn die voll bezahlt wurden, fangen die Gläubiger an Geld zu kriegen.
Knibbels79 hat geschrieben: 22. Aug 2025, 18:25 Bekomme ich also mit der Erteilung der RSB wieder neue Schulden für die Verfahrenskosten ?
Die Frage verstehe ich nicht wirklich - versuche es aber dennoch:

Wenn noch Kosten offen sind - dann sind noch welche da.
Wenn keine mehr da sind - sind sie weg.
"Neue" Kosten gibt es nach RSB Erteilung aber nicht.
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Paula
Mitglied
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Registriert: 4. Jul 2025, 10:21

Re: Stellungnahme Gericht RSB Stundung?!

Beitrag von Paula »

Lilly35 hat geschrieben: 12. Aug 2025, 20:34 Hallo meine Lieben

Ich habe heute einen Brief vom Gericht bekommen, das ich meine Wirtschaftlichen Verhältnisse darlege um zu entscheiden ob die Stundungskosten verlängert werden ?

Ich dachte meine TH hat das getan? Am 18.07 war der Tag c seit dem ist meine Insolvenz vorbei, ich warte jetzt nur noch auf den Beschluss für die Restschuldvefreiung.

In den Schreiben steht auch, “Dir Angabe einer Stellungnahme ist nicht erforderlich,,,”

Was denn jetzt?

Was heißt das für mich ? Soll ich lieber eine Stellungnahme machen ?
Welche Lohnabrechnung schicke ich dann die während der InsO oder die jetzt danach?

Bin verwirrt 😖

Ich danke euch für euren Rat!
Wenn die Verfahrenskosten noch nicht gedeckt werden konnten, dadurch dass in den drei Jahren etwas pfändbares entstanden ist, dann sind sie nach dem Verfahren noch da. Unbedingt einen weiteren Stundungsantrag stellen, ansonsten wird der gesamte Betrag auf einmal fällig. Nach einem Stundungsantrag entscheidet das Gericht, ob Raten gezahlt werden müssen oder nicht. Wie oft du die Stunden verlängern musst, hängt von deinem zuständigen Gericht ab. Bei uns werden die einmal im Jahr verschickt. Vier Mal, also vier Jahre lang, nach der Restschuldbefreiung muss der Antrag noch gestellt werden, ist dann immer noch nicht alles bezahlt, ist die Forderung auch so erledigt. Fall z.B. jemand die ganze Zeit im Bürgergeld ist oder sehr wenig verdient, wird er auch nichts zahlen. Aber trotzdem unbedingt den Stundungsantrag stellen!
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