Ich habe heute einen Brief vom Gericht bekommen, das ich meine Wirtschaftlichen Verhältnisse darlege um zu entscheiden ob die Stundungskosten verlängert werden ?
Ich dachte meine TH hat das getan? Am 18.07 war der Tag c seit dem ist meine Insolvenz vorbei, ich warte jetzt nur noch auf den Beschluss für die Restschuldvefreiung.
In den Schreiben steht auch, “Dir Angabe einer Stellungnahme ist nicht erforderlich,,,”
Was denn jetzt?
Was heißt das für mich ? Soll ich lieber eine Stellungnahme machen ?
Welche Lohnabrechnung schicke ich dann die während der InsO oder die jetzt danach?
Bin verwirrt
Ich danke euch für euren Rat!