Ende der Privatinsolvenz

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Ferroan
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Ende der Privatinsolvenz

Beitrag von Ferroan »

Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Meine Privatinsolvenz wurde am 24.09.2020 eröffnet. Ich bin mir unsicher, wie lange das Verfahren noch läuft bzw. wann ich mit der Restschuldbefreiung rechnen kann.

Damals galt meines Wissens nach noch die alte Regelung, also eine Laufzeit von 6 Jahren.

Außerdem habe ich eine weitere Frage:
Ich habe damals beim Amtsgericht einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt, der auch genehmigt wurde.
Muss ich jetzt noch einen gesonderten Antrag stellen, um die Restschuldbefreiung zu bekommen, oder läuft das automatisch? Gibt es bei der Stundung etwas, was ich zum Ende der Insolvenz beachten muss?

Ich bin für jede Hilfe und Hinweise sehr dankbar.

Viele Grüße
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Re: Ende der Privatinsolvenz

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Hi Ferroan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ende der Privatinsolvenz" geschaut?
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caffery
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Re: Ende der Privatinsolvenz

Beitrag von caffery »

Ferroan hat geschrieben: 6. Aug 2025, 14:16
Meine Privatinsolvenz wurde am 24.09.2020 eröffnet. Ich bin mir unsicher, wie lange das Verfahren noch läuft bzw. wann ich mit der Restschuldbefreiung rechnen kann.
Am 24.07.2025
Ferroan hat geschrieben: 6. Aug 2025, 14:16 Muss ich jetzt noch einen gesonderten Antrag stellen, um die Restschuldbefreiung zu bekommen, oder läuft das automatisch?
Automatisch
Ferroan hat geschrieben: 6. Aug 2025, 14:16 Gibt es bei der Stundung etwas, was ich zum Ende der Insolvenz beachten muss?
Die Stundung läuft mit der Restschuldbefreiung aus - du musst diese also erneuern oder die Restkosten zahlen.

PS: Wie erklärst du dir diesen Unterschied:
Ferroan hat geschrieben: 6. Aug 2025, 14:16
Meine Privatinsolvenz wurde am 24.09.2020 eröffnet.
Ferroan hat geschrieben: 14. Apr 2023, 06:16
meine Insolvenz wurde am 05.05.2020 eröffnet
Zeitreisen?
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Ferroan
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Re: Ende der Privatinsolvenz

Beitrag von Ferroan »

Ne einmal meine Frau und einmal ich.
Danke
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Ferroan
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Re: Ende der Privatinsolvenz

Beitrag von Ferroan »

Wie erneuer ich die Stundung …
Per Antrag ans Gericht??

Danke im Voraus
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