Unerlaubte Handlung

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Naomi
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Unerlaubte Handlung

Beitrag von Naomi »

Hallöchen UGV Inkasso hat eine Unerlaubte Handlung Angemeldet 20,Jahre alte Forderung.ich habe direkt Wiederspruch gegen den die unerlaubte Handlung gemacht.5, Tage Bekomme ich Post von Insolvenzverwalter .der hat nun die kompletten Forderung Widersprochen

Ist das Normal wird die Forderung auch von der Restschuldbefreiung erfasst
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Re: Unerlaubte Handlung

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Hi Naomi,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Unerlaubte Handlung" geschaut?
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imker
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Re: Unerlaubte Handlung

Beitrag von imker »

wenn Du "nur" gegen die vbuH Widerspruch erhoben hast und der IV später einal sein Bestreiten ändert, kann vollstreckt werden. Was Du gemacht hast, würde ich meiner Schwester, wenn es die denn gäbe, nie empfehlen oder machen lassen.
Wenn der IV das Bestreiten aufgibt, musst Du eine Feststellungsklage lostreten.
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Naomi
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Re: Unerlaubte Handlung

Beitrag von Naomi »

Danke den Brief habe ich vom Gericht erhalten
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Graf Wadula
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Re: Unerlaubte Handlung

Beitrag von Graf Wadula »

Schon das Gericht und der Insolvenzverwalter haben das Attribut gar nicht in die Tabelle aufgenommen. Wenn weiter nichts mehr kommt, sind die Forderungen von der RSB erfasst.
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INTI
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Re: Unerlaubte Handlung

Beitrag von INTI »

Ob es in die Tabelle aufgenommen worden ist oder nicht ergibt sich aus dem Protokoll nicht. Es wurde nur nicht mitgeprüft.
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Naomi
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Re: Unerlaubte Handlung

Beitrag von Naomi »

Danke habe seit dem nichts Mehr gehört der Brief war vom 15.5.2025
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caffery
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Re: Unerlaubte Handlung

Beitrag von caffery »

Es ist schön zu lesen, dass Gerichte mittlerweile nicht mehr jede vbuh Anmeldung einfach so durchwinken sondern einen schlüssigen Tatsachenvortrag voraussetzen.

Dabei kann aus meiner Sicht der hinlänglich bekannte Ruf des gegenständigen Gläubigers und deren berüchtigten Vorgehensweisen der Sache nur hilfreich sein.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Unerlaubte Handlung

Beitrag von imker »

Naomi hat geschrieben: 25. Jul 2025, 12:26 Danke habe seit dem nichts Mehr gehört der Brief war vom 15.5.2025
das wäre noch Ungewöhnlicher als die Hilfe durch Gericht und Insolvenzverwalter, die Du schon erhalten hast.
Also selbst aktiv werden.

Ruf beim IV an oder schreib eine Mail mit der Bitte, Dir eine Forderungstabelle mit den 8 oder 9 Gläubigern zu senden, sonst geh mal zum Gericht und mach ein Foto von dem Prüfungsergebnis für die beiden Forderungen, die die Gläubigerin angemeldet hat.

Es geht ein wenig um die Frage, ob entweder eine Kaufpreisforderung, eine Dienstleistung oder was auch immer oder aber ein Schadensersatzanspruch von der Gläubigerin angemeldet wurde.

Mit dem Ergebnis so einer Recherche bist Du klüger und man kann weitere Fragen verlässlicher beantworten.
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Naomi
Mitglied
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Re: Unerlaubte Handlung

Beitrag von Naomi »

Das hier noch
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imker
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Re: Unerlaubte Handlung

Beitrag von imker »

Das sieht mE blendend aus.
Der Vollstreckungsbescheid tituliert eine vertragliche Forderung und keine Schadensersatzforderung.
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