P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
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Re: P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
OK vielen Dank für eure antworten, ich habe kein schreiben bekommen mit dem Vermerk das die Bescheinigung ausläuft oder ähnlich. Bin bei der Commerzbank, wo sieht man denn das diese Bescheinigung ausläuft? Dann werde ich keine neue Bescheinigung holen, weil ich hab ja nichts von Commerzbank erhalten das ich eine neue Bescheinigung brauche. Ist noch jemand bei der Commerzbank und hat Erfahrung gemacht?
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Re: P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
Wie lange die Bescheinigung gültig ist, sieht man in der Regel nirgendwo. Eventuell hat die Commerzbank das auf ihrer Webseite stehen. Ansonsten kannst du auch schlicht bei der Bank nachfragen, wie sie das handhabt.
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Re: P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
§ 903 Abs. 2 ZPO
Das Kreditinstitut hat Bescheinigungen nach Absatz 1 Satz 2 für die Dauer zu beachten, für die sie ausgestellt sind. Unbefristete Bescheinigungen hat das Kreditinstitut für die Dauer von zwei Jahren zu beachten. Nach Ablauf des in Satz 2 genannten Zeitraums kann das Kreditinstitut von dem Kontoinhaber, der eine Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 vorgelegt hat, die Vorlage einer neuen Bescheinigung verlangen. Vor Ablauf des in Satz 2 genannten Zeitraums kann das Kreditinstitut eine neue Bescheinigung verlangen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Angaben in der Bescheinigung unrichtig sind oder nicht mehr zutreffen.
Die Banken gehen damit unterschiedlich um. Die Commerzbank allerdings macht es meines Wissens grundsätzlich so, dass nach genau zwei Jahren sämtliche Erhöhungsbeträge aus P-Kontobescheinigungen (mitunter auch ohne Vorwarnung) gelöscht werden. Dann muss eine neue Bescheinigung her.
Das Kreditinstitut hat Bescheinigungen nach Absatz 1 Satz 2 für die Dauer zu beachten, für die sie ausgestellt sind. Unbefristete Bescheinigungen hat das Kreditinstitut für die Dauer von zwei Jahren zu beachten. Nach Ablauf des in Satz 2 genannten Zeitraums kann das Kreditinstitut von dem Kontoinhaber, der eine Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 vorgelegt hat, die Vorlage einer neuen Bescheinigung verlangen. Vor Ablauf des in Satz 2 genannten Zeitraums kann das Kreditinstitut eine neue Bescheinigung verlangen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Angaben in der Bescheinigung unrichtig sind oder nicht mehr zutreffen.
Die Banken gehen damit unterschiedlich um. Die Commerzbank allerdings macht es meines Wissens grundsätzlich so, dass nach genau zwei Jahren sämtliche Erhöhungsbeträge aus P-Kontobescheinigungen (mitunter auch ohne Vorwarnung) gelöscht werden. Dann muss eine neue Bescheinigung her.
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Re: P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
Die P-konto Bescheinigung mit 1500€ + 561€ 1 Person Unterhaltspflichtig=2061€ hat die Schuldnerberatung mir am 24.09.2024 ausgestellt also vor rund 10 Monaten die ich bei Commerzbank abgegeben habe. Da dürfte doch dann die Commerzbank wenn eine Konto Pfändung jetzt erscheinen würde dann automatisch auf 2145€ erhöhen ist das richtig?caffery hat geschrieben: ↑10. Jul 2025, 17:35 § 903 Abs. 2 ZPO
Das Kreditinstitut hat Bescheinigungen nach Absatz 1 Satz 2 für die Dauer zu beachten, für die sie ausgestellt sind. Unbefristete Bescheinigungen hat das Kreditinstitut für die Dauer von zwei Jahren zu beachten. Nach Ablauf des in Satz 2 genannten Zeitraums kann das Kreditinstitut von dem Kontoinhaber, der eine Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 vorgelegt hat, die Vorlage einer neuen Bescheinigung verlangen. Vor Ablauf des in Satz 2 genannten Zeitraums kann das Kreditinstitut eine neue Bescheinigung verlangen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Angaben in der Bescheinigung unrichtig sind oder nicht mehr zutreffen.
Die Banken gehen damit unterschiedlich um. Die Commerzbank allerdings macht es meines Wissens grundsätzlich so, dass nach genau zwei Jahren sämtliche Erhöhungsbeträge aus P-Kontobescheinigungen (mitunter auch ohne Vorwarnung) gelöscht werden. Dann muss eine neue Bescheinigung her.
Hatte gestern die Schuldnerberatung Mal angeschrieben ob die mir eine neue Bescheinigung ausstellen, hatte denen das auch erklärt wie hier. Bekam heute folgende Antwort...
Sehr geehrter xxxxx, die Pfändungsfreigrenzen ändern sich jährlich zum 01.07. eines Jahres, auch in diesem Jahr hat sich der Schutz erhöht. Die Änderungen werden bei Vorlage einer P-Kontobescheinigung durch Kreditinstitute automatisch angepasst, auch durch die Commerzbank. Eine neue P-Kontobescheinigung ist nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
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Re: P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
iceage0969 hat geschrieben: ↑10. Jul 2025, 20:44 Die P-konto Bescheinigung mit 1500€ + 561€ 1 Person Unterhaltspflichtig=2061€ hat die Schuldnerberatung mir am 24.09.2024 ausgestellt also vor rund 10 Monaten die ich bei Commerzbank abgegeben habe. Da dürfte doch dann die Commerzbank wenn eine Konto Pfändung jetzt erscheinen würde dann automatisch auf 2145€ erhöhen ist das richtig?
Hatte gestern die Schuldnerberatung Mal angeschrieben ob die mir eine neue Bescheinigung ausstellen, hatte denen das auch erklärt wie hier. Bekam heute folgende Antwort...
Sehr geehrter xxxxx, die Pfändungsfreigrenzen ändern sich jährlich zum 01.07. eines Jahres, auch in diesem Jahr hat sich der Schutz erhöht. Die Änderungen werden bei Vorlage einer P-Kontobescheinigung durch Kreditinstitute automatisch angepasst, auch durch die Commerzbank. Eine neue P-Kontobescheinigung ist nicht erforderlich.
Jetzt hast Dus von zwei verschiedenen Stellen.
Was brauchst Du noch um Dich sicher mit der Auskunft zu fühlen?
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Re: P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
Ohne Info würden sie gegen PKoFog § 908 Absatz 3. verstoßen.
"(3) Das Kreditinstitut hat dem Kontoinhaber die Absicht, eine neue Bescheinigung nach § 903 Absatz 2 Satz 3 zu verlangen, mindestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt, ab dem es die ihm vorliegende Bescheinigung nicht mehr berücksichtigen will, mitzuteilen."
Der Deutsche Bank Verbund akzeptiert daher die Bescheinigungen zum Beispiel unbefristet damit sie kein Arbeitsaufwand haben, und drücken die Informationspflicht auf den Kunden.

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Re: P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
Wenn sich bei dir bei den Unterhaltspflichten nichts geändert hat und es nur darum geht, ob die Bank die gesetzliche Erhöhung zum 1.7. berücksichtigt, dann muss du nichts tun.iceage0969 hat geschrieben: ↑9. Jul 2025, 20:21 https://www.gegen-hartz.de/news/schulde ... laeuft-aus
Hier steht aber das man die Bescheinigung Aktualisieren muss....Ist das so? Wenn ja kann ich es auch vom Arbeitgeber stempeln /bescheinigen lassen?
Was auf der Internetseite steht ist Unsinn. Da läuft nichts aus. Die Bank kann von dir eine neue P-Kontobescheinigung verlangen - regulär nach 2 Jahren, es sei denn sie vermuten, dass sich bei dir was geändert hat. Dann müssen sie dir Bescheid sagen und dir 2 Monate Zeit lassen, um eine neue Bescheinigung vorzulegen.
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