Zahlungen an Insolvenzverwalter vorschüssig?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Jepp das
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Registriert: 30. Dez 2024, 09:04

Zahlungen an Insolvenzverwalter vorschüssig?

Beitrag von Jepp das »

Hallo
Nun hatte ich mein Erstgespräch und bekam nun eine Mitteilung was ich bzw. Mein Arbeitgeber monatlich auf das Insolvenzkonto zahlen muss. Jedoch verstehe ich die Zahlungszeitraume nicht .
Kurz zu Erklärung:
Da mein Arbeitgeber nicht so schnell mit der Abführung war soll ich nun auf das Insolvenzkonto den anteiligen Betrag für den Monat Mai zahlen + für Juni .
Für Mai kann ich es nachvollziehen da meine Insolvenz am 26.05 begann und ich dementsprechend bis Monatsende zahlen muss.
Aber warum soll ich für Juni auch bezahlen obwohl der Monat derzeit noch läuft und ich auch erst zum Monatsende mein Gehalt bekomme ergo mein Arbeitgeber dann auch entsprechend abführt
Oder verstehe ich was falsch ich bzw. Mein Arbeitgeber zahlt doch nicht im vorraus den Pfändbaren Betrag .
Freue mich auf eure Antworten. Eventuell hat der Verwalter auch was falsch gemacht.
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Re: Zahlungen an Insolvenzverwalter vorschüssig?

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Hi Jepp das,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zahlungen an Insolvenzverwalter vorschüssig?" geschaut?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 584
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Re: Zahlungen an Insolvenzverwalter vorschüssig?

Beitrag von Graf Wadula »

Da würde ich (auch) eher von einem Gedankenfehler des Insolvenzverwalterbüros ausgehen.
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Itak65
Wissender
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Re: Zahlungen an Insolvenzverwalter vorschüssig?

Beitrag von Itak65 »

Guten morgen auch wenn das Thema nicht hier her passt hätte ich mal eine Frage. Im April hätte die Sachbearbeiterin den Bericht an daß Gericht schreiben müssen.sie rief mich ja noch an wegen des lohnnachweises für April.
Nun ist bei Gericht noch immer kein Bericht eingegangen. Man ließt ja viel im Netz. Da steht das mitunter die RSB versagt werden kann weil man seinen obliegenheiten nicht nach kommt.hm das verstehe wer will oder sich die Erteilung der RSB dadurch ewig in die länge ziehen kann. Ende der abtretungsfrist 22.11.2025.Ich werde sie heute mal anrufen wie kann ich es formulieren das sie sicht nicht angegriffen fühlt?
Danke schon mal für Tipps
Itak65
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tidus82
Admin
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Re: Zahlungen an Insolvenzverwalter vorschüssig?

Beitrag von tidus82 »

Ich würde gar nichts machen - das muss das Gericht mit der Verwalterin klären, wenn sie ihren Bericht nicht fristgerecht abgibt.
Für dich zählt nur das Gesetz, du bist deinen Obliegenheiten nachgekommen und hast ihr die Sachen zur Verfügung gestellt.
Du bist aber nicht dafür zuständig, dass sie ihre Aufgabe richtig und pünktlich macht.
Also, ich würd die Füße stillhalten.
Bis November ist noch ein bisschen Zeit - ich würde wahrscheinlich erst unruhig würden, wenn du im Februar noch immer keine RSB hast :)
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Itak65
Wissender
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Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: Zahlungen an Insolvenzverwalter vorschüssig?

Beitrag von Itak65 »

Lieben dank Tidus für die Antwort. Ja ich habe jeglichen E Mail Verkehr aufgehoben. Da hat mich die KI von Google mal wieder grübeln lassen.
Lg itak65
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