P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
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P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
Hallo ich habe ein p-konto und hatte mir vor 1 Jahr eine Erhöhung von Schuldnerberatung geholt da ich 1 unterhaltspflichtige Person im Haushalt Habe. Ich ich habe die Freigrenze auf 2080€ ca. Jetzt ab 01.07 kam ja eine Erhöhung der Freigrenze und das wären ja ca 2140€. Muss ich da noch Mal zum Schuldnerberatung und neu ausfüllen lassen oder geht das Automatisch das von 2080 auf 2140 ca erhöht wird von der Bank so wie bei der normalen Freigrenze ohne Unterhalt?
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Re: P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
Hi iceage0969,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07" geschaut?
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Re: P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
Nein, die Erhöhung zum 1. Juli machen die Banken automatisch.
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Re: P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
Das wenn man nicht Unterhaltspflichtig ist also diese 1555€ aufjedenfall ja das Weiß ich, du meinst also ich brauche keinen Antrag bei der Schuldnerberatung stellen auf 2140€ ca? Da die Bank den Antrag von letztes Jahr noch haben mit 2080€ 1 unterhaltspflichtige person
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Re: P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
die banken berücksichtigen die gestiegenen beträge für die komplette bescheinigung automatisch. wenn du bereits eine bescheinigung eingereicht hast und diese noch beachtet wird, wurden die beträge automatisch erhöht auch der der weiteren person. du müsstest nun auf 2.145,23 euro sein (1.560,00 + 585,23).
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Re: P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
Ja hatte letztes Jahr eine eingereicht und wo ich eine Pfändung auf Konto hatte wurde 2080€ pfändungsfreigrenze eingehalten. Hab stand jetzt noch keine weitere Pfändung auf Konto, könnte aber die Tagen/Wochen wieder erscheinen, dann müssten also 2145€ berücksichtigt werden von der Bank, danke für die Info.node143 hat geschrieben: ↑9. Jul 2025, 14:04 die banken berücksichtigen die gestiegenen beträge für die komplette bescheinigung automatisch. wenn du bereits eine bescheinigung eingereicht hast und diese noch beachtet wird, wurden die beträge automatisch erhöht auch der der weiteren person. du müsstest nun auf 2.145,23 euro sein (1.560,00 + 585,23).
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Re: P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
https://www.gegen-hartz.de/news/schulde ... laeuft-aus
Hier steht aber das man die Bescheinigung Aktualisieren muss....Ist das so? Wenn ja kann ich es auch vom Arbeitgeber stempeln /bescheinigen lassen?
Hier steht aber das man die Bescheinigung Aktualisieren muss....Ist das so? Wenn ja kann ich es auch vom Arbeitgeber stempeln /bescheinigen lassen?
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Re: P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
Hab mich ganz oben im ersten Post vertan, es sind 2061€ pfändungsfreigrenze mit 1 Person Unterhalt bis 30.06.25 gewesen, jetzt sind es ja 2145€. Habe gegoogelt das man es aktualisieren muss? Die Banken machen es nicht automatisch richtig?
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Re: P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
Wie wäre es denn mit der einfachsten Lösung, nämlich einfach bei der Bank nachfragen?
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Re: P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
der neue betrag ist gesetzlich geregelt die würden sich strafbar machen wenn sie es nicht erhöhen würden. du musst keine neue bescheinigung einreichen.
bei welche bank bist du? hattest du post bekommen wie lange das ding gültig ist? falls da nicht stand wie lange die bescheinigung gilt, gilt sie bist du was andere mitteilst. du musst dich eigentlich nur bei veränderungen melden. die meisten banken verzichten darauf ständig dich aufzufordern das du eine aktuelle bescheinigung einreichst.
außerdem gibt es ein gesetz das banken verpflichtet sind dir schriftlich mitzuteilen falls deine alte bescheinigung ausläuft, weil zb die bank die bescheinigung nur für 2 jahre vormerkt, oder verdacht hat das du keinen anspruch mehr auf den erhöhten betrag hast (in der regel prüft da keiner was). falls die das so machen müssten die dir 2 monate vorher schreiben das die gerne eine neue bescheinigung hätten.
wenns dir frieden bringt hol dir ne neue bescheinigung - ist eigentlich nicht nötigt.
bei welche bank bist du? hattest du post bekommen wie lange das ding gültig ist? falls da nicht stand wie lange die bescheinigung gilt, gilt sie bist du was andere mitteilst. du musst dich eigentlich nur bei veränderungen melden. die meisten banken verzichten darauf ständig dich aufzufordern das du eine aktuelle bescheinigung einreichst.
außerdem gibt es ein gesetz das banken verpflichtet sind dir schriftlich mitzuteilen falls deine alte bescheinigung ausläuft, weil zb die bank die bescheinigung nur für 2 jahre vormerkt, oder verdacht hat das du keinen anspruch mehr auf den erhöhten betrag hast (in der regel prüft da keiner was). falls die das so machen müssten die dir 2 monate vorher schreiben das die gerne eine neue bescheinigung hätten.
wenns dir frieden bringt hol dir ne neue bescheinigung - ist eigentlich nicht nötigt.
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Re: P-konto 1 unterhaltspflichtige Person ab 01.07
Du brauchst keine neue Bescheinigung, die Banken passen automatisch an. Mir wäre keine Bank in Deutschland bekannt, bei der das nicht der Fall ist.
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