Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

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Schuldine
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Re: Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

Beitrag von Schuldine »

Marc11 hat geschrieben: 27. Jun 2025, 21:38 Also verstehe ich den Sinn einer Doppelpfändung nicht, Es sei denn , man hat kein P Konto , dann würde das greifen.
Mit dem P-Konto hast du natürlich recht!

Aber wenn du das von der Seite des Gläubigers aus betrachtest, dann machen diese nicht ohne Grund gerne diesen Rundumschlag.

Üblicherweise erfahren sie ja durch die VA sowohl den Arbeitgeber als auch das Konto.
Diese Daten waren am Tag der Abgabe der VA aktuell, müssen aber nicht mehr stimmen, wenn sie pfänden. Schließlich geht einige Zeit für die Bürokratie ins Land.

Vielleicht hast du zwischenzeitlich den Arbeitgeber gewechsel oder ein anderer Gläubiger pfändet dort schon.
Dann gibt es dort erstmal nichts zu holen und der Gläubiger muss warten bis er an der Reihe ist.

Ob du dein Konto noch dort führst und ob du es als P-Konto führst, das weiss der Gläubiger ja auch nicht. Und auch nicht, ob du dort vielleicht 5-stellige Beträge hortest, die seine Ansprüche sofort befriedigen würden. Ebenso weiss er auch nicht, ob auf dem Konto schon andere Pfändungen liegen. Dann müsste er sich wiederum in der Reihe hinten anstellen.

Der Gläubiger versucht also durch so einen Rundumschlag so viel seiner Forderung wie möglich sofort zu realisieren.
Das muss wohl häufig erfolgreich sein, denn sonst hätte man dieses Vorgehen längst aufgegeben.
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robo
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Re: Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

Beitrag von robo »

Marc11 hat geschrieben: 27. Jun 2025, 21:38 ...
Also verstehe ich den Sinn einer Doppelpfändung nicht, Es sei denn , man hat kein P Konto , dann würde das greifen.
Also ... dann will ich zu später Stunde mal so nett sein und hier ein bisschen der Fortbildung dienen ...

Ich habe es so verstanden:
1. Den "Grundfreibetrag" auf einem P-Konto (ab 1.7.25 = 1.560,- €, glaube ich) bekommt jeder.
2. Wer "Unterhaltsberechtigte" (Ehepartner, Kind-er usw) hat, bekommt zusätzliche Fixbeträge, je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten (wie hier Marc11 für, vermutlich, Ehefrau und ein Kind).
3. Wer nun aber noch mehr netto verdient, dem soll auch mehr von seinem höheren Einkommen verbleiben, meinte der Gesetzgeber, damit der Schuldner diesen guten Job nicht einfach hinschmeisst (und womöglich Bürgergeldempfänger wird, früher "Hartzie" ...) - und hat dafür die Pfändungstabelle "erfunden".

Wenn Du, Marc11, also 2.750,- € netto im Monat verdienst, dann überweist Dir Dein Arbeitgeber davon etwa 2.600,-€ auf Dein Konto und den Rest (etwa 150,- €) an Deinen IV (wenn Du im Inso-Verfahren bist).
Und die Bank lässt Dich über den ganzen Betrag (2.600,-) verfügen, wenn ihr Deine Bescheinigung über zwei Unterhaltsberechtigte vorgelegt hast.

Wenn Du nun aber doppelt so viel verdienen würdest, also 5.500,- €/Monat netto, dann nimmt Dein Arbeitgeber die Pfändungstabelle oder eine Pfändungsrechner wie z.B. den hier von der AOK:
https://www.aok.de/fk/tools/rechner/pfa ... hner-2024/
und würde Dir von Deinen 5.500,- € dann ca. 3.690,- € auf Dein P-Konto überweisen.

Also über 1.000,- € mehr !

ABER ... Deine Bank würde Dich trotzdem nur über Deinen persönlichen Freibetrag (mit zwei Unterhaltsberechtigten = 2.600,- €) verfügen lassen (voll korrekt) ... ES SEI DENN, Du kannst der Bank den Beschluss vom Gericht zur "Quellenfreigabe" vorlegen (also über ALLES, was von diesem Arbeitgeber kommt, darf "Marc11" verfügen).

Deswegen macht so ein Antrag ans Gericht Sinn, z.B. nach diesem Muster hier:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... l.-gfb.pdf

Und für Gläubiger macht eine Doppelpfändung deswegen Sinn, weil Du ja Deinen Arbeitgeber wechseln könntest und weil auf Deinem Konto ja noch der kleine Zuschuss vom Schwiegerpapa in Höhe von 10.000,- € liegen könnte ... oder der Lottogewinn von letzter Woche ... oder ...
... da bezahlt man doch gern zweimal die Gebühren für einen PFÜB (das Geld kann man sich vom Schuldner dann ggf. ja erstatten lassen ...).

Das ist m.W. der Sinn von "Quellenfreigabe" und "Doppelpfändungen" - alles klar soweit ?
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Marc11
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Re: Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

Beitrag von Marc11 »

robo hat geschrieben: 27. Jun 2025, 23:32
Marc11 hat geschrieben: 27. Jun 2025, 21:38 ...
Also verstehe ich den Sinn einer Doppelpfändung nicht, Es sei denn , man hat kein P Konto , dann würde das greifen.
Also ... dann will ich zu später Stunde mal so nett sein und hier ein bisschen der Fortbildung dienen ...

Ich habe es so verstanden:
1. Den "Grundfreibetrag" auf einem P-Konto (ab 1.7.25 = 1.560,- €, glaube ich) bekommt jeder.
2. Wer "Unterhaltsberechtigte" (Ehepartner, Kind-er usw) hat, bekommt zusätzliche Fixbeträge, je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten (wie hier Marc11 für, vermutlich, Ehefrau und ein Kind).
3. Wer nun aber noch mehr netto verdient, dem soll auch mehr von seinem höheren Einkommen verbleiben, meinte der Gesetzgeber, damit der Schuldner diesen guten Job nicht einfach hinschmeisst (und womöglich Bürgergeldempfänger wird, früher "Hartzie" ...) - und hat dafür die Pfändungstabelle "erfunden".

Wenn Du, Marc11, also 2.750,- € netto im Monat verdienst, dann überweist Dir Dein Arbeitgeber davon etwa 2.600,-€ auf Dein Konto und den Rest (etwa 150,- €) an Deinen IV (wenn Du im Inso-Verfahren bist).
Und die Bank lässt Dich über den ganzen Betrag (2.600,-) verfügen, wenn ihr Deine Bescheinigung über zwei Unterhaltsberechtigte vorgelegt hast.

Wenn Du nun aber doppelt so viel verdienen würdest, also 5.500,- €/Monat netto, dann nimmt Dein Arbeitgeber die Pfändungstabelle oder eine Pfändungsrechner wie z.B. den hier von der AOK:
https://www.aok.de/fk/tools/rechner/pfa ... hner-2024/
und würde Dir von Deinen 5.500,- € dann ca. 3.690,- € auf Dein P-Konto überweisen.

Also über 1.000,- € mehr !

ABER ... Deine Bank würde Dich trotzdem nur über Deinen persönlichen Freibetrag (mit zwei Unterhaltsberechtigten = 2.600,- €) verfügen lassen (voll korrekt) ... ES SEI DENN, Du kannst der Bank den Beschluss vom Gericht zur "Quellenfreigabe" vorlegen (also über ALLES, was von diesem Arbeitgeber kommt, darf "Marc11" verfügen).

Deswegen macht so ein Antrag ans Gericht Sinn, z.B. nach diesem Muster hier:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... l.-gfb.pdf

Und für Gläubiger macht eine Doppelpfändung deswegen Sinn, weil Du ja Deinen Arbeitgeber wechseln könntest und weil auf Deinem Konto ja noch der kleine Zuschuss vom Schwiegerpapa in Höhe von 10.000,- € liegen könnte ... oder der Lottogewinn von letzter Woche ... oder ...
... da bezahlt man doch gern zweimal die Gebühren für einen PFÜB (das Geld kann man sich vom Schuldner dann ggf. ja erstatten lassen ...).

Das ist m.W. der Sinn von "Quellenfreigabe" und "Doppelpfändungen" - alles klar soweit ?
Danke Robo für die ausführlichen Erklärung!
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Banane
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Re: Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

Beitrag von Banane »

robo hat geschrieben: 27. Jun 2025, 23:32 h mehr netto verdient, dem soll auch mehr von seinem höheren Einkommen verbleiben, meinte der Gesetzgeber, damit der Schuldner diesen guten Job nicht einfach hinschmeisst (und womöglich Bürgergeldempfänger wird, früher "Hartzie" ...) - und hat dafür die Pfändungstabelle "erfunden".
Diese Erfindung macht aber wenig Sinn wenn sich die Kontogrenze nicht auf gleicher Höhe befindet.
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Icke26
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Re: Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

Beitrag von Icke26 »

Banane schreibt wieder in Rätsel
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robo
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Re: Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

Beitrag von robo »

Banane hat geschrieben: 28. Jun 2025, 18:26 ...
Diese Erfindung macht aber wenig Sinn wenn sich die Kontogrenze nicht auf gleicher Höhe befindet.
Doch, auf dem Konto gelten die gleichen Grenzen,
dazu braucht es allerdings einen Beschluss vom Gericht, s. oben, "Quellenfreigabe".

Eigentlich könnte es ja reichen, wenn der Schuldner/Insolaner der Bank seine Lohn-/Gehaltsabrechnung vorlegt, denn der Arbeitgeber muss sich ja an die Pfändungstabelle halten.
Das weiß ich allerdings auch nicht, warum der Gesetzgeber noch diese bürokratische Hürde mit dem Extra-Antrag auf Quellenfreigabe festgelegt hat. Ist nun mal so. Muss man nur wissen. Und machen.

Ich würde mal vermuten, die Banken-Lobby wollte sich das vom Hals halten ...
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robo
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Re: Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

Beitrag von robo »

... andererseits aber eigentlich auch logisch, denn die Bank kann ja nicht wissen, ob dem AG überhaupt eine Lohnpfändung vorliegt ...
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Banane
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Re: Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

Beitrag von Banane »

robo hat geschrieben: 28. Jun 2025, 20:17 Doch, auf dem Konto gelten die gleichen Grenzen,
dazu braucht es allerdings einen Beschluss vom Gericht, s. oben, "Quellenfreigabe".
Achsooo, ich stellte mir das ganz anders vor, jetzt kapiere ich auch den Begriff Quellenfreigabe.
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