Marc11 hat geschrieben: ↑27. Jun 2025, 21:38
...
Also verstehe ich den Sinn einer Doppelpfändung nicht, Es sei denn , man hat kein P Konto , dann würde das greifen.
Also ... dann will ich zu später Stunde mal so nett sein und hier ein bisschen der Fortbildung dienen ...
Ich habe es so verstanden:
1. Den "Grundfreibetrag" auf einem P-Konto (ab 1.7.25 = 1.560,- €, glaube ich) bekommt jeder.
2. Wer "Unterhaltsberechtigte" (Ehepartner, Kind-er usw) hat, bekommt zusätzliche Fixbeträge, je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten (wie hier Marc11 für, vermutlich, Ehefrau und ein Kind).
3. Wer nun aber noch mehr netto verdient, dem soll auch mehr von seinem höheren Einkommen verbleiben, meinte der Gesetzgeber, damit der Schuldner diesen guten Job nicht einfach hinschmeisst (und womöglich Bürgergeldempfänger wird, früher "Hartzie" ...) - und hat dafür die
Pfändungstabelle "erfunden".
Wenn Du, Marc11, also 2.750,- € netto im Monat verdienst, dann überweist Dir Dein Arbeitgeber davon etwa 2.600,-€ auf Dein Konto und den Rest (etwa 150,- €) an Deinen IV (wenn Du im Inso-Verfahren bist).
Und die Bank lässt Dich über den
ganzen Betrag (2.600,-) verfügen, wenn ihr Deine Bescheinigung über zwei Unterhaltsberechtigte vorgelegt hast.
Wenn Du nun aber doppelt so viel verdienen würdest, also 5.500,- €/Monat netto, dann nimmt Dein Arbeitgeber die Pfändungstabelle oder eine Pfändungsrechner wie z.B. den hier von der AOK:
https://www.aok.de/fk/tools/rechner/pfa ... hner-2024/
und würde Dir von Deinen 5.500,- € dann ca. 3.690,- € auf Dein P-Konto überweisen.
Also über 1.000,- € mehr !
ABER ... Deine Bank würde Dich trotzdem nur über Deinen persönlichen Freibetrag (mit zwei Unterhaltsberechtigten = 2.600,- €) verfügen lassen (voll korrekt) ... ES SEI DENN, Du kannst der Bank den Beschluss vom Gericht zur "Quellenfreigabe" vorlegen (also über ALLES, was von diesem Arbeitgeber kommt, darf "Marc11" verfügen).
Deswegen macht so ein Antrag ans Gericht Sinn, z.B. nach diesem Muster hier:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... l.-gfb.pdf
Und für Gläubiger macht eine Doppelpfändung deswegen Sinn, weil Du ja Deinen Arbeitgeber wechseln könntest und weil auf Deinem Konto ja noch der kleine Zuschuss vom Schwiegerpapa in Höhe von 10.000,- € liegen könnte ... oder der Lottogewinn von letzter Woche ... oder ...
... da bezahlt man doch gern zweimal die Gebühren für einen PFÜB (das Geld kann man sich vom Schuldner dann ggf. ja erstatten lassen ...).
Das ist m.W. der Sinn von "Quellenfreigabe" und "Doppelpfändungen" - alles klar soweit ?