Guthabenpfändung Insolvenz
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Re: Guthabenpfändung Insolvenz
Wenn Dein Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist, dann liegt auf Deinem Konto jetzt der "Insolvenzbeschlag" (das weiß Deine Bank "von alleine", da braucht sich der IV nicht erst bei ihr zu melden).
Insolvenzbeschlag bedeutet, dass Du nicht mehr über Dein Konto verfügen darfst, nur noch Dein IV.
Es sei denn, Du hast ein P-Konto, dann darfst Du über den 'Grundfreibetrag' (1.500 €/Monat) verfügen.
Es sei denn, Du weisst Deiner Bank nach, dass Du 'Unterhaltsberechtigte' nach, dann ist Dein Freibetrag höher.
Und wenn Dein Lohn/Gehalt vom Arbeitgeber immer noch höher ist (als 'Freibetrag mit Unterhaltsberechtigten'), dann kannst Du beim Gericht einen 'Antrag auf Quellenfreigabe' stellen, damit die Bank Dir alles Geld freigeben muss, was von Deinem Arbeitgeber (="Quelle") überwiesen wird.
Hier ist z.B. ein Formular für den Antrag:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Nein, die Bank wird den übersteigenden Betrag vermutlich nicht sofort an den IV überweisen (sie hat ja auch noch gar keine Nachricht von ihm, schreibst Du), aber sie wird es vermutlich erst einmal auf einem 'Auskehrungskonto' festhalten und Dich nicht darüber verfügen lassen (bis Du ihr Deine 'Unterhaltsberechtigten' und Deine 'Quellenfreigabe' nachgewiesen hast).
Viel Glück !
Insolvenzbeschlag bedeutet, dass Du nicht mehr über Dein Konto verfügen darfst, nur noch Dein IV.
Es sei denn, Du hast ein P-Konto, dann darfst Du über den 'Grundfreibetrag' (1.500 €/Monat) verfügen.
Es sei denn, Du weisst Deiner Bank nach, dass Du 'Unterhaltsberechtigte' nach, dann ist Dein Freibetrag höher.
Und wenn Dein Lohn/Gehalt vom Arbeitgeber immer noch höher ist (als 'Freibetrag mit Unterhaltsberechtigten'), dann kannst Du beim Gericht einen 'Antrag auf Quellenfreigabe' stellen, damit die Bank Dir alles Geld freigeben muss, was von Deinem Arbeitgeber (="Quelle") überwiesen wird.
Hier ist z.B. ein Formular für den Antrag:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Nein, die Bank wird den übersteigenden Betrag vermutlich nicht sofort an den IV überweisen (sie hat ja auch noch gar keine Nachricht von ihm, schreibst Du), aber sie wird es vermutlich erst einmal auf einem 'Auskehrungskonto' festhalten und Dich nicht darüber verfügen lassen (bis Du ihr Deine 'Unterhaltsberechtigten' und Deine 'Quellenfreigabe' nachgewiesen hast).
Viel Glück !
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Re: Guthabenpfändung Insolvenz
und dann beschaff Dir den HÖHEREN Freibetrag ab Juli 2025... und sonst stell den Antrag - wie robo- ... und der Kontakt durch den IV ist nicht abzuwarten, die Bank weiß von der Insolvenzeröffnung durch die Veröffentlichung im Internet auf der Seite Insolven.....Mamnheimer2024 hat geschrieben: ↑26. Jun 2025, 09:50 1. sind laut Bescheinigung 2374,21€
2. Ja der ist höher. Das mit der Quellenfreigabe weiß ich. Allerdings habe ich Angst, dass das Geld in der Zwischenzeit beim IV landet... Da der IV ja demnächst die Bank kontaktiert...
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Re: Guthabenpfändung Insolvenz
ich hab nun alle Unterlagen an meinem Anwalt geschickt, damit er die Quellenfreigabe beantragen kann.
Heute hatte ich auch das Erstgespräch mit der Insolvenzverwalterin. Alles sehr entspannt und ist super Nett. Parallel versucht noch die Insolvenzverwalterin die Differenz für diesen Monat freizugeben bei der Bank. Ich weiß sie ist nicht meine Beraterin sondern möchte mein Geld
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Heute hatte ich auch das Erstgespräch mit der Insolvenzverwalterin. Alles sehr entspannt und ist super Nett. Parallel versucht noch die Insolvenzverwalterin die Differenz für diesen Monat freizugeben bei der Bank. Ich weiß sie ist nicht meine Beraterin sondern möchte mein Geld

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Re: Guthabenpfändung Insolvenz
Leider eben die Info vom Anwalt erhalten, dass die Quellenfreigabe erst für den folgenden Monat gilt und nicht Rückwirkend. Schade, dann wird mir das Einkommen für diesen Monat Doppelt gepfändet....
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Re: Guthabenpfändung Insolvenz
Ich musste die Quellenfreigabe selbst bei Gericht beantragen, IV sieht sich bei mir für sowas nicht zuständig.
Die Tage kam der Beschluss der Quellenfreigabe für mein Gehalt. Im Bescheid steht auch ein rückwirkendes Datum zu Eröffnung der Insolvenz. Vllt hast du ja Glück.
Die Tage kam der Beschluss der Quellenfreigabe für mein Gehalt. Im Bescheid steht auch ein rückwirkendes Datum zu Eröffnung der Insolvenz. Vllt hast du ja Glück.
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Re: Guthabenpfändung Insolvenz
Danke Nordwind für deine Nachricht. Mit Anwalt ist nicht der IV gemeint.
Ich hab mit ihm nochmal telefoniert und ich habe vorgeschlagen, dass wir einen separaten Antrag für die einmalige Freigabe des Lohns beantragen was heute eingegangen ist. Er meinte nur wir bekommen den Beschluss ohnehin nicht mehr in diesem Monat und durch den regulären Antrag ( dauerhafte Freigabe vom Lohn ) kann ich dann voraussichtlich Mitte Juli die Differenz noch verfügen…
Aktuell ist der Betrag einfach nur gesperrt und ich hoffe, dass er bis dahin nicht in die Insolvenzmasse geht… Wie sehen die Experten hier das? Ich möchte eben nicht dass ich über den Differenzbetrag nicht mehr verfügen kann. Außerdem stellt sich die Frage wenn ich denn nun nächsten Monat den Differenzbetrag abhebe 1. ist das überhaupt möglich und zweitens hätte ich das Problem erneut zum Ende des monats…
Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
Ich hab mit ihm nochmal telefoniert und ich habe vorgeschlagen, dass wir einen separaten Antrag für die einmalige Freigabe des Lohns beantragen was heute eingegangen ist. Er meinte nur wir bekommen den Beschluss ohnehin nicht mehr in diesem Monat und durch den regulären Antrag ( dauerhafte Freigabe vom Lohn ) kann ich dann voraussichtlich Mitte Juli die Differenz noch verfügen…
Aktuell ist der Betrag einfach nur gesperrt und ich hoffe, dass er bis dahin nicht in die Insolvenzmasse geht… Wie sehen die Experten hier das? Ich möchte eben nicht dass ich über den Differenzbetrag nicht mehr verfügen kann. Außerdem stellt sich die Frage wenn ich denn nun nächsten Monat den Differenzbetrag abhebe 1. ist das überhaupt möglich und zweitens hätte ich das Problem erneut zum Ende des monats…
Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
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Re: Guthabenpfändung Insolvenz
der spätere Antrag kann nur für das verfügbare Guthaben ab Antragseingang wirksam werden. Wenn jetzt etwas auf dem Auskehrungskonto gelandet ist, ist das im Zeitpunkt des späteren Antrags nicht verfügbar und nicht mehr zu retten.
Wechsel doch den Anwalt, wenn ich und nicht er recht haben sollte.
Wechsel doch den Anwalt, wenn ich und nicht er recht haben sollte.
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Re: Guthabenpfändung Insolvenz
Wie erfahre ich denn ob das Geld auf dem Auskehrungskonto gelandet ist? Mir wird in Online Banking ein Höhere Betrag angezeigt allerdings bei online verfügbar steht ein niedriger Betrag… Ist dann der Betrag schon ausgekehrt worden oder wie kann ich das verstehen?
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Re: Guthabenpfändung Insolvenz
ich erinnere dunkel, dass ich das innerhalb der letzten 2 Wochen bei einem anderen Thema zu beschreiben versucht habe - besser kann ich das nicht - daher bitte selbst suchen
und vielleicht hilft es Dir auch, die Bank mal anzurufen oder anzuschreiben oder den Anwalt zu fragen, was die Ursache für eine Differenz von Guthaben und verfübarem Guthaben in dem konkreten Fall ist
und vielleicht hilft es Dir auch, die Bank mal anzurufen oder anzuschreiben oder den Anwalt zu fragen, was die Ursache für eine Differenz von Guthaben und verfübarem Guthaben in dem konkreten Fall ist
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Re: Guthabenpfändung Insolvenz
Man braucht keinen Anwalt für den Antrag auf Quellenfreigabe.
Man braucht einen Drucker und einen Kuli und ein bisschen Zeit und geordnete Unterlagen.
Dann sucht man sich eine Mustervorlage, wie z.B. diese hier:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... l.-gfb.pdf
füllt das aus und bringt es zum Gericht.
Am besten persönlich noch jetzt am Wochenende, so dass am Montag der Eingangsstempel vom Gericht darauf gestempelt wird: EINGANG 30.06.2025.
Wenn man Glück hat (und auf einen vernünftigen Rechtspfleger trifft), dann könnte der Antrag ab Inso-Eröffnung bewilligt werden oder wenigstens zum 1. des Monats des Antragseingangs.
Man kann auch am Montag selbst zum Gericht gehen und ganz lieb "bitte, bitte" machen.
Aber wer trotz Inso noch zuviel Geld hat, der warte, bis der Anwalt Zeit und Lust hat, den Antrag auszufüllen (und mit der Schneckenpost zum Gericht zu schicken) - und bezahle den Anwalt dann auch noch für seine "Dienstleistung" ...
Ein jeder nach seiner Fasson.
Man braucht einen Drucker und einen Kuli und ein bisschen Zeit und geordnete Unterlagen.
Dann sucht man sich eine Mustervorlage, wie z.B. diese hier:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... l.-gfb.pdf
füllt das aus und bringt es zum Gericht.
Am besten persönlich noch jetzt am Wochenende, so dass am Montag der Eingangsstempel vom Gericht darauf gestempelt wird: EINGANG 30.06.2025.
Wenn man Glück hat (und auf einen vernünftigen Rechtspfleger trifft), dann könnte der Antrag ab Inso-Eröffnung bewilligt werden oder wenigstens zum 1. des Monats des Antragseingangs.
Man kann auch am Montag selbst zum Gericht gehen und ganz lieb "bitte, bitte" machen.
Aber wer trotz Inso noch zuviel Geld hat, der warte, bis der Anwalt Zeit und Lust hat, den Antrag auszufüllen (und mit der Schneckenpost zum Gericht zu schicken) - und bezahle den Anwalt dann auch noch für seine "Dienstleistung" ...
Ein jeder nach seiner Fasson.
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