ich habe die letzten Jahre immer mal wieder im Forum gelesen und es war in vielen Dingen schon mal ein guter Weg um Info's zu erhalten.
Meine Frage konkret: Kann mir jemand eine Schuldnerberatung empfehlen, die sich im Bereich Selbständigkeit auskennt (UG Gründung?) > am besten auch hinsichtlich Umgang mit Sozialämtern.
Entschuldigt, falls es da schon sowas wie eine Liste gibt - die habe ich bis jetzt übersehen.
Zum besseren Verständnis versuche ich einmal meinen Fall zu umreißen:
Ich habe 2021 durch eine Mitarbeiterin einen Schaden von 60 - 80000€ erlitten - damals habe ich keine Insolvenz angemeldet, weil ich noch genügend Substanz in der Firma gesehen habe, um das mit entsprechendem "Gürtel enger schnallen" abzuarbeiten. Gürtel enger schnallen sah so aus, dass ich Bürgergeld beantragt habe. Das hat 1 Jahr gut funktioniert und ich habe wieder genug Gewinn ausweisen können, um zum Wohngeld zu wechseln. Nun haben bei uns die Wohngeldämter kaum Personal und die Wartezeiten bis zum Bescheid dauern Monate bis Jahre. Das führt wiederum zu einem Antrag auf Bürgergeld (zur Überbrückung). Dort dauert die Bearbeitung bis zum Bescheid ebenfalls Monate. Die unkundigen Eingriffe und Vorschriften in die Firma seitens des Sachbearbeiters mal nicht näher beleuchtet.
Dieses Hin und Her habe ich jetzt ununterbrochen durch seit 21. Das führt dazu, dass meine Entnahmen aus der Firma zu groß sind, weil die Ämter verspätet zahlen Das wiederum führt zu Mahnungen und das dann Bescheiden/Pfädungen. Obwohl die Ämter irgendwann positiv bescheiden, ist der Schaden in der Firma (z.B. sinkende Umsätz) durch die übermäßigen Entnahmen ja schon angerichtet. Und das hat zur Folge, dass ich immer mehr Probleme habe mit der Firma auf die Beine zu kommen.
Ich habe jetzt verschiedenen Überlegungen ->
- Gründung UG (alleiniger Gesellschafter oder + Ehefrau) damit Geschäftskonten nicht gepfändet werden können?
- Pfändungsschutz auf privatem Konto, damit erst mal Ruhe ist
- Privatinsolvenz oder Vergleich um einen Strich zu machen?
- An Schulden habe ich überwiegend einen Mix aus Krediten und Familiendarlehen. Letztere haben einen höheren Anteil - da gibt es keine konkreten Verträge oder Rückzahlungsverpflichtungen. Müssen diese als Schuldner angegeben werden? Bis auf entsprechende Überweisungen aus der Vergangenheit gibt es nichts schriftliches. Aber natürlich die Absicht meinerseits das zurück zu zahlen. Grundsätzlich würde ich gerne jedem alles zurückzahlen - aber wenn eine Pfändung kommt, kann ich nicht mehr wirtschaften.
- Wenn ich in meiner Situation eine UG gründe, Firma weiterführe und irgendwann später Insolvenz anmelde > gib das dann Ärgder von seitens des IV oder kann mir in irgendeiner Form da Gläubigerbevorteiligung vorgeworfen werden?
Danke schon mal für Eure Antworten.