Wie erhalten Gläubiger Meldedaten?

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Schuldine
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Re: Wie erhalten Gläubiger Meldedaten?

Beitrag von Schuldine »

Banane hat geschrieben: 24. Jun 2025, 17:56
Na das wär ja was. Bei dieser einen Forderung, zu der die mir E-Mails schicken, steht schonmal eine Adresse, die ich vor langer Zeit hatte. Zwischen der und der letzten Adresse zog ich bestimmt mehr als fünf Mal um.

Das sind alles nur so Ideen, mehr wird man dann nach meinem Umzug wissen.
Wenn du dich bei jedem dieser Umzüge ordnungsgemäß umgemeldet hast, dann hatten die einfach nur uralte Daten und recherchiert/aktualisiert haben die garnichts! Und wenn der Anspruch niemals tituliert wurde, dann dürfte der längst verjährt sein.
An dieser veralteten Adresse hätte ja dann rechtmäßig garnicht zugestellt werden können und vollstreckt dann logischerweise auch nicht!

Kommen die Mails von einem Inkasso?
Und die uralte Wohnadresse benutzen die aktuell immer noch in ihren Anschreiben?
Magst du uns vielleicht verraten, welches (falls) Inkasso das ist?
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Banane
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Re: Wie erhalten Gläubiger Meldedaten?

Beitrag von Banane »

Schuldine hat geschrieben: 24. Jun 2025, 18:45 Wenn du dich bei jedem dieser Umzüge ordnungsgemäß umgemeldet hast, dann hatten die einfach nur uralte Daten und recherchiert/aktualisiert haben die garnichts!
aha, aha! ja, jedesmal ordentlich umgemeldet! Vielleicht kommen die Daten dann auch aus einem dieser ominösen internen Datensammlungen und garnicht von der Meldebehörde.
Schuldine hat geschrieben: 24. Jun 2025, 18:45 Kommen die Mails von einem Inkasso?
Und die uralte Wohnadresse benutzen die aktuell immer noch in ihren Anschreiben?
Magst du uns vielleicht verraten, welches (falls) Inkasso das ist?
Ja, das ist ein Inkassounternehmen. Ich schaute gerade nochmal in die E-Mail und da steht nun im Briefkopf statt der Adresse "per E-Mail". Vielleicht war das in einer früheren E-Mail mit der alten Adresse? Oder verwechsel ich da was? Ich bin mir aber recht sicher, dass ich die alte Anschrift in diesem Zusammenhang las, andere Sachen bekomm ich ja nicht.
Den Namen des Inkassounternehmens würde ich ungern veröffentlichen.

Ich fand gerade auch eine Forderungsaufstellung:

Hauptforderung: mittelniedriger dreistelliger Betrag (waren wohl doch nicht nur unter 100 €, eventuell ließ das Telekommunikationsunternehmen meinen Vertrag einige Monate weiter laufen, bevor die den kündigten)
[...]
Inkassovergütung: höherer zweistelliger Betrag
[...]
Anwaltsgebühren / Verfahrensvergütung: niedriger dreistelliger Betrag
Gerichts- / Vollstreckungskosten: knapp über 100 €
[...]

Also für 100 € bekommen die bestimmt keinen Vollstreckungsbescheid, jedenfalls nach meiner Vorstellung.
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Schuldine
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Re: Wie erhalten Gläubiger Meldedaten?

Beitrag von Schuldine »

Die uralten Daten haben sie vermutlich vom Ursprungsgläubiger bekommen, wenn du den Vertrag damals unter dieser Adresse abgeschlossen hast.

Manche Inkassounternehmen sind halt berühmt dafür Phantasiegebühren zu fordern, auch solche, die garnicht angefallen sind!

Bezieht sich das Inkasso denn auf eine titulierte Forderung (mit AZ des Gerichts) und legt den Titel vor?
Und die machen keine (verjährten) Zinsen geltend? Würde mich extrem wundern!

Ich denke am besten wäre es jetzt erstmal zurück nach Deutschland zu kommen und dich dann intensiver damit zu befassen.
Wobei - die Vorlage des evtl. Titels und die Bevollmächtigung durch den Gläubiger könntest du natürlich auch jetzt schon per mail anfordern.
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Banane
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Re: Wie erhalten Gläubiger Meldedaten?

Beitrag von Banane »

Schuldine hat geschrieben: 24. Jun 2025, 20:26 Bezieht sich das Inkasso denn auf eine titulierte Forderung (mit AZ des Gerichts) und legt den Titel vor?
Ne, da steht
"Forderung [Name Telekommunikationsfirma] GmbH"
Schuldine hat geschrieben: 24. Jun 2025, 20:26 Und die machen keine (verjährten) Zinsen geltend? Würde mich extrem wundern!
Ich führte nicht alle Forderungspunkte auf ([...])
Es gibt Zinsen in der Liste
Zinsen bis [Datum etwa drei Jahre nach Datum der ursprünglichen Forderung]: mittlerer zweistelliger Betrag
Schuldine hat geschrieben: 24. Jun 2025, 20:26 Ich denke am besten wäre es jetzt erstmal zurück nach Deutschland zu kommen und dich dann intensiver damit zu befassen.
Richtig, ich habe keine belastbaren Daten, das ist derzeit nur so informeller Zeitvertreib. Dank deiner Antworten und der anderer konnte ich aber schon einiges gedanklich einordnen.

Schuldine hat geschrieben: 24. Jun 2025, 20:26 Wobei - die Vorlage des evtl. Titels und die Bevollmächtigung durch den Gläubiger könntest du natürlich auch jetzt schon per mail anfordern.
Also mit meinem Wissensstand jetzt werde ich da ganz sicher nichts anfragen. sollen sie von sich aus was machen, ich stehe im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Verfügung

Das Hauptproblem sind ja die beiden Hauptforderungen, zu denen ich bisher garnichts weiß.

also erstmal in Deutschland anmelden nach dem Umzug und dann sieht man weiter
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Schuldine
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Re: Wie erhalten Gläubiger Meldedaten?

Beitrag von Schuldine »

Banane hat geschrieben: 24. Jun 2025, 20:41
Das Hauptproblem sind ja die beiden Hauptforderungen, zu denen ich bisher garnichts weiß.

also erstmal in Deutschland anmelden nach dem Umzug und dann sieht man weiter
Vielleicht gibt es auch gar kein Problem, je nachdem von wann die (untitulierte) Hauptforderung ist! 8-) ;)

Komm erst mal zurück nach Deutschland. Dann kannst du dich ja nochmal melden wie du da weiter vorgehen könntest!
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