Wie erhalten Gläubiger Meldedaten?

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Schuldine
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Re: Wie erhalten Gläubiger Meldedaten?

Beitrag von Schuldine »

Banane hat geschrieben: 23. Jun 2025, 19:35 Wir reden von ein bis zwei Monaten. Anmelden sollte innerhalb von ein bis zwei Tagen erledigt sein.
Wenn du unbedingt innerhalb dieser Zeit eine Vermögensauskunft abgeben willst, dann müsstest du dich schon selbst (am besten gestern) bei deinen Gläubigern melden und darum betteln, dass diese den GV beauftragen (was sie schließlich auch bezahlen müssen).

Und einen Vorteil hättest du daraus definitv nicht!

Sobald du aufgrund der VA im Schuldnerregister stehst wird das Leben und besonders der Neustart in Deutschland erheblich schwieriger! Deine Bonität bei der Schufa (und anderen Auskunfteien) ist sofort im Keller und du kannst dir jeglichen Vertragsabschluss (Wohnung, Strom,Telefon,etc.) aus dem Kopf schlagen!

Aus diesem Grund versuchen die meisten Schuldner die VA so lange wie möglich zu vermeiden!

So lange niemand nach dir sucht, dich auch findet und den GV beauftragt, kannst du ein ganz normales Leben führen. Dir vielleicht auch Geld vom Konto in die Keksdose packen und wenn ein Gläubiger pfänden will mit diesem evtl. einen Vergleich aushandeln.

Bis dahin kann es aber durchaus Monate oder Jahre dauern, Zinsen können in dieser Zeit verjährt sein, manche haben es vielleicht inzwischen auch längst aufgegeben und die Forderung ausgebucht.
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Banane
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Re: Wie erhalten Gläubiger Meldedaten?

Beitrag von Banane »

Ja gut dann werde ich mal die Strategie Herauszögerung machen. Ich hatte mir das einfach in etwa so vorgestellt, seit Jahren warten die Gläubiger auf ein Lebenszeichen von Banane und wenn sie endlich mal irgendwo adresslich auftaucht, gehen in den Firmenzentralen rote Lampen an und ein Alarmton ertönt, und schon strömt ein Trupp von Gerichtsvollziehern los, um Banane ausfindig zu machen.
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Banane
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Re: Wie erhalten Gläubiger Meldedaten?

Beitrag von Banane »

Schuldine hat geschrieben: 23. Jun 2025, 16:59 Ich halte das für mehr als unwahrscheinlich, denn dann müssten sie ja regelmäßig von sämtlichen Meldeämtern in Deutschland eine Aufkunft anfordern. Und die sind nicht gratis!
Keine Ahnung, wie die ihre Daten bekommen und ob die überhaupt die ganzen Daten horten dürfen, aber jedenfalls gibt es solche Angebote
https://www.supercheck.de/produkt/monit ... erwachung/#
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robo
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Re: Wie erhalten Gläubiger Meldedaten?

Beitrag von robo »

Welcher Gläubiger wirft seinem guten Geld noch schlechtes hinterher ?

Da muss es wohl schon um richtig viel Geld gehen ... oder Du hast einen (privaten ?) Gläubiger richtig böse verärgert.
Hast Du ?
Dann nimm Dich in Acht, Gläubiger können kreativ sein.
Hast Du nicht ?
Dann mach Dir keinen Kopp, wenn es keinen Haftbefehl gegen Dich gibt, dann wird Dich am Flughaufen niemand einkassieren, wenn Du Deinen Fuss wieder auf deutschen Boden setzt.

Aber auch dann, wenn ein Gläubiger oder eine Inkasso-Firma Dich wirklich noch auf dem Schirm hat, dann dauert es nun mal bei der deutschen Bürokratie, bis ein Vollstreckungsbescheid erlassen und rechtskräftig ist, damit der Gläubiger damit den GV beauftragen kann und eine Lohn- oder Kontopfändung oder beides betreiben kann.
Das kann Wochen, Monate, sogar Jahre dauern.
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Banane
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Re: Wie erhalten Gläubiger Meldedaten?

Beitrag von Banane »

Vollstreckungsbescheide haben die bestimmt in meiner Abwesenheit erlassen.
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Schuldine
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Re: Wie erhalten Gläubiger Meldedaten?

Beitrag von Schuldine »

Banane hat geschrieben: 24. Jun 2025, 12:31 Vollstreckungsbescheide haben die bestimmt in meiner Abwesenheit erlassen.
Dann gehe ich jetzt davon aus, dass es vor deinem Auslandsaufenthalt noch keine VBs gab, richtig?
Gab es denn damals überhaupt schon Mahnbescheide, die ja Grundlage für Vollstreckungsbescheide sind?
Oder lagen irgendwelche Klageverfahren bei Gericht?

Mahn- und darauf folgende Vollstreckungsbescheide und vollstreckbare Urteile müssen ja auch erst einmal nachweislich zugestellt sein, bevor überhaupt zwangsvollstreckt werden könnte.

Wenn du damals beim Einwohnermeldeamt "von Amts wegen nach unbekanntem Aufenthaltsort abgemeldet" wurdest (weißt du das genau?), dann wurde das mit der Zustellung quasi unmöglich und müsste dann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt sein.

Und soviel ich weiß können MBs nicht öffentlich zugestellt werden, VBs unter gewissen Voraussetzungen aber schon.
Ohne Gewähr!
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Itak65
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Re: Wie erhalten Gläubiger Meldedaten?

Beitrag von Itak65 »

Hi Banane du kannst auch auf dem einwohner meldeAmt nachfragen wer sich alles nach dir erkundigt hat.diese Möglichkeit gibt es.
Itak65
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Banane
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Re: Wie erhalten Gläubiger Meldedaten?

Beitrag von Banane »

Schuldine hat geschrieben: 24. Jun 2025, 16:21 Dann gehe ich jetzt davon aus, dass es vor deinem Auslandsaufenthalt noch keine VBs gab, richtig?
Ich bin ziemlich sicher, dass es keine gab.
Schuldine hat geschrieben: 24. Jun 2025, 16:21 Gab es denn damals überhaupt schon Mahnbescheide, die ja Grundlage für Vollstreckungsbescheide sind?
Es gab einen Mahnbescheid, gegen den ich kurz vor dem Umzug Widerspruch eingelegt hatte. Danach hörte ich nie wieder was davon (Umzug).
Schuldine hat geschrieben: 24. Jun 2025, 16:21 dann wurde das mit der Zustellung quasi unmöglich und müsste dann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt sein.
So hatte ich mir das vorgestellt, im Amtsgericht wird ein Wisch ausgehängt und öffentlich zugestellt/bekannt gemacht. Aber keine Ahnung ob die das wirklich machten.

Schuldine hat geschrieben: 24. Jun 2025, 16:21 Und soviel ich weiß können MBs nicht öffentlich zugestellt werden, VBs unter gewissen Voraussetzungen aber schon.
Ohne Gewähr!
Es wird denke ich einen Prozes geben, Vollstreckungsbescheide zu erlassen, wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist, auch ohne Mahnbescheide zustellen zu können. Aber das ist nur meine Vorstellung.
Itak65 hat geschrieben: 24. Jun 2025, 16:41 Hi Banane du kannst auch auf dem einwohner meldeAmt nachfragen wer sich alles nach dir erkundigt hat.diese Möglichkeit gibt es.
Itak65
He, das ist eine Superidee! Stimmt, ich hatte mir gestern mal das Meldegesetz angeschaut und mir war da auch dieses Informationstecht aufgefallen. Ich war übrigens überrascht, dass jeder, ohne ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen, die Adresse von Leuten abfragen kann - sofern keine Auskunftsperre vorliegt. Die Adressen aller Mitglieder der alten Schulklasse zur Einladung zu einem Klassentreffen abzufragen scheint ganz einfach möglich zu sein.
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Schuldine
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Re: Wie erhalten Gläubiger Meldedaten?

Beitrag von Schuldine »

Manchmal führen Gläubiger auch Postanfragen durch um jemanden zu finden.
Es könnte ja sein, dass der Schuldner sich zwar nicht umgemeldet hat, dafür aber einen Nachsendeauftrag eingerichtet hat.

Also könntest du dorthin auch noch ein Auskunftsersuchen schicken.

Nach EMA und Post weisst du jedenfalls, wer sich wirklich ins Zeug gelegt hat dich zu finden.
Bei den anderen dürften die Ansprüche inzwischen ggfls. verjährt sein.
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Banane
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Re: Wie erhalten Gläubiger Meldedaten?

Beitrag von Banane »

Schuldine hat geschrieben: 24. Jun 2025, 17:28 Bei den anderen dürften die Ansprüche inzwischen ggfls. verjährt sein.
Na das wär ja was. Bei dieser einen Forderung, zu der die mir E-Mails schicken, steht schonmal eine Adresse, die ich vor langer Zeit hatte. Zwischen der und der letzten Adresse zog ich bestimmt mehr als fünf Mal um. Die stellten bestimmt eine Anfrage zu Meldedaten und entschieden sich dann wieso auch immer für diese alte Adresse. Vielleicht weil die Gerichte an diesem Ort erfahrungsgemäß vorteilhaft für die urteilen.
Gerade fällt mir ein, dass das Haus da ziemlich liberal organisiert war und da vielleicht ein Briefkasten ohne Namensbeschriftungen existiert, aus der dann die Post mit Namen verteilt wird. Eventuell schickten die Briefe an alle alten Adressen und bei der konnte was zugestellt werden - weil der Postbote das einfach irgendwo reinkloppte. hmhmhm, interessant, vielleicht war da ja auch der Gerichtsvollziehertrupp

Das sind alles nur so Ideen, mehr wird man dann nach meinem Umzug wissen.
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