Fragen Insolvenzeröffnung

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Mamnheimer2024
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Fragen Insolvenzeröffnung

Beitrag von Mamnheimer2024 »

Hallo Zusammen,

Meinen Antrag hatte mein Anwalt letzte Woche für die Insolvenz eingereicht. Gestern wurde bereits das Verfahren eröffnet. Eine Frage hätte ich in der Community, wie ist es mit den Gläubigern. Bin ich verpflichtet beispielsweise verkaufte Forderungen mit den korrekten Aktenzeichen weiterzugeben oder Reicht es vollkommen aus wenn der Gläubiger genannt wird.

Ich hatte als Gläubiger schon das Bundesverwaltungsamt (Bafög) daneben hatte ich noch die KfW Bank ( Studienkredit und Bildungskredit) reicht es nun aus, dass ich beim Bafög das BVA gennant habe? Die KfW wird nun demnächst für die Forderung die Bundesgarantie nehmen somit wäre der neue Gläubiger das BVA. Bin ich weiterhin dazu verpflichtet dem Insoverwalter das mitzuteilen?
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Re: Fragen Insolvenzeröffnung

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Hi Mamnheimer2024,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Fragen Insolvenzeröffnung" geschaut?
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closer
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Re: Fragen Insolvenzeröffnung

Beitrag von closer »

Bei mir stand im ersten Schreiben der IV sowas in der Art drin wie “die Gläubiger, die ich im Antrag angegeben habe werden von ihr angeschrieben. Sollte sich da was ändern, Gläubiger dazu kommen etc. soll ich sie informieren und das dazugehörige Schreiben an sie schicken”.

Also generell informiere ich bei sowas lieber einmal zu viel als zu wenig. Zwischen Insolvenzantrag und -Eröffnung wurde bei mir auch eine Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben. Hab den Beschluss vom Gericht einfach an das Inkassounternehmen geschickt per Mail und eine Kopie des Inkassoschreibens an meine IV und nie wieder was gehört 🙂.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Fragen Insolvenzeröffnung

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Jede erdenkliche und nützliche Information würde ich auf jeden Fall weitergeben. Da würde ich gar keine Risiken eingehen.
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Icke26
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Re: Fragen Insolvenzeröffnung

Beitrag von Icke26 »

Mamnheimer2024 hat geschrieben: 4. Jun 2025, 21:00 Hallo Zusammen,

Meinen Antrag hatte mein Anwalt letzte Woche für die Insolvenz eingereicht. Gestern wurde bereits das Verfahren eröffnet. Eine Frage hätte ich in der Community, wie ist es mit den Gläubigern. Bin ich verpflichtet beispielsweise verkaufte Forderungen mit den korrekten Aktenzeichen weiterzugeben oder Reicht es vollkommen aus wenn der Gläubiger genannt wird.

Ich hatte als Gläubiger schon das Bundesverwaltungsamt (Bafög) daneben hatte ich noch die KfW Bank ( Studienkredit und Bildungskredit) reicht es nun aus, dass ich beim Bafög das BVA gennant habe? Die KfW wird nun demnächst für die Forderung die Bundesgarantie nehmen somit wäre der neue Gläubiger das BVA. Bin ich weiterhin dazu verpflichtet dem Insoverwalter das mitzuteilen?
Ich verstehe deine Frage nicht.
Die Insolvenz ist gerade eröffnet, und du fragst schon o ob du etwas dem Insolvenzverwalter mitteilen sollst oder nicht. Das fängt ja schon gut an.
Natürlich mitteilen. Wenn man nichts zu verbergen hat lieber alles mitteilen, als einmal zu wenig.
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Mamnheimer2024
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Registriert: 2. Okt 2024, 11:53

Re: Fragen Insolvenzeröffnung

Beitrag von Mamnheimer2024 »

er hat mich ja noch nicht kontaktiert… Ich habe auch noch keinen Eröffnungsbeschluss erhalten. Sobald er mich kontaktiert würde ich ihm das ja schon mitteilen.
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Mamnheimer2024
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Re: Fragen Insolvenzeröffnung

Beitrag von Mamnheimer2024 »

Hallo Zusammen,

heute habe ich den Brief vom Insolvenzverwalter erhalten hierzu habe ich nochmal ein paar Fragen und würde mich über paar Antworten sehr freuen.

- Der Insolvenzverwalter schreibt er benötigt die Kontoauszüge der letzten 6 Monate vom jeden Bankkonto. Wird hier der Zeitraum genannt oder wirklich die letzten 6 Auszüge. Einige Konten gibt es nicht mehr und deshalb die Frage.
- Insolvenzverwalter möchte wissen ob ich einen Steuerberater habe und die Anschrift… Leider ist das so, dass meine letzten Einkommensteuererklärung eine Person aus meinem Familienkreis erstellt hat. Sie ist für einen Lohnsteuerverein tätig und ich möchte nun nicht wirklich, dass die Person über meine Insolvenz informiert wird. In Prinzip ist die Person ja wirklich nicht mein Steuerberater denn ich zahle ja nichts dafür und ob ich Sie zukünftig bei ihm mache steht ja auch nicht fest. Er darf offiziell für nahe Angehörige diese erstellen. Was empfiehlt ihr mir hier?
- Desweiteren taucht eine Frage auf ob irgendwelche Abtretungen bestehen oder Vorhanden sind oder aus einem Einsicherubgsübertragsvertag hervorgehen können. Muss ich hier die Kredite aufzählen, die als Gläubiger in die Tabelle mitaufgenommen wurden?

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen
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Mamnheimer2024
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Re: Fragen Insolvenzeröffnung

Beitrag von Mamnheimer2024 »

Eine Frage hatte ich vergessen. Er fragt außerdem ob ich gegen jemanden geklagt oder jemand gegen mich geklagt hat. Ich hatte mal vor zwei Jahren eine Online Anzeige wegen Betrug gegen Unbekannt gestellt. Ich hatte etwas gekauft und der Typ hat es nie versendet. Geld hat mir Paypal allerdings schon erstattet ich soll in zwei Wochen nur eine Aussage vor Gericht machen da diese Person viele weitere Straftaten begangen hat. Muss ich das angeben?
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