Hallo Zusammen,
Meinen Antrag hatte mein Anwalt letzte Woche für die Insolvenz eingereicht. Gestern wurde bereits das Verfahren eröffnet. Eine Frage hätte ich in der Community, wie ist es mit den Gläubigern. Bin ich verpflichtet beispielsweise verkaufte Forderungen mit den korrekten Aktenzeichen weiterzugeben oder Reicht es vollkommen aus wenn der Gläubiger genannt wird.
Ich hatte als Gläubiger schon das Bundesverwaltungsamt (Bafög) daneben hatte ich noch die KfW Bank ( Studienkredit und Bildungskredit) reicht es nun aus, dass ich beim Bafög das BVA gennant habe? Die KfW wird nun demnächst für die Forderung die Bundesgarantie nehmen somit wäre der neue Gläubiger das BVA. Bin ich weiterhin dazu verpflichtet dem Insoverwalter das mitzuteilen?
Fragen Insolvenzeröffnung
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Re: Fragen Insolvenzeröffnung
Bei mir stand im ersten Schreiben der IV sowas in der Art drin wie “die Gläubiger, die ich im Antrag angegeben habe werden von ihr angeschrieben. Sollte sich da was ändern, Gläubiger dazu kommen etc. soll ich sie informieren und das dazugehörige Schreiben an sie schicken”.
Also generell informiere ich bei sowas lieber einmal zu viel als zu wenig. Zwischen Insolvenzantrag und -Eröffnung wurde bei mir auch eine Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben. Hab den Beschluss vom Gericht einfach an das Inkassounternehmen geschickt per Mail und eine Kopie des Inkassoschreibens an meine IV und nie wieder was gehört
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Also generell informiere ich bei sowas lieber einmal zu viel als zu wenig. Zwischen Insolvenzantrag und -Eröffnung wurde bei mir auch eine Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben. Hab den Beschluss vom Gericht einfach an das Inkassounternehmen geschickt per Mail und eine Kopie des Inkassoschreibens an meine IV und nie wieder was gehört
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Re: Fragen Insolvenzeröffnung
Jede erdenkliche und nützliche Information würde ich auf jeden Fall weitergeben. Da würde ich gar keine Risiken eingehen.
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Re: Fragen Insolvenzeröffnung
Ich verstehe deine Frage nicht.Mamnheimer2024 hat geschrieben: ↑4. Jun 2025, 21:00 Hallo Zusammen,
Meinen Antrag hatte mein Anwalt letzte Woche für die Insolvenz eingereicht. Gestern wurde bereits das Verfahren eröffnet. Eine Frage hätte ich in der Community, wie ist es mit den Gläubigern. Bin ich verpflichtet beispielsweise verkaufte Forderungen mit den korrekten Aktenzeichen weiterzugeben oder Reicht es vollkommen aus wenn der Gläubiger genannt wird.
Ich hatte als Gläubiger schon das Bundesverwaltungsamt (Bafög) daneben hatte ich noch die KfW Bank ( Studienkredit und Bildungskredit) reicht es nun aus, dass ich beim Bafög das BVA gennant habe? Die KfW wird nun demnächst für die Forderung die Bundesgarantie nehmen somit wäre der neue Gläubiger das BVA. Bin ich weiterhin dazu verpflichtet dem Insoverwalter das mitzuteilen?
Die Insolvenz ist gerade eröffnet, und du fragst schon o ob du etwas dem Insolvenzverwalter mitteilen sollst oder nicht. Das fängt ja schon gut an.
Natürlich mitteilen. Wenn man nichts zu verbergen hat lieber alles mitteilen, als einmal zu wenig.
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Re: Fragen Insolvenzeröffnung
er hat mich ja noch nicht kontaktiert… Ich habe auch noch keinen Eröffnungsbeschluss erhalten. Sobald er mich kontaktiert würde ich ihm das ja schon mitteilen.
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