Guten Tag,
Ich habe eine Frage zur Wohlverhaltensphase. Der letzte Beschluss des Amtsgerichts wirft bei mir mehr Fragen als das er mir Antworten gibt.
Ich befinde mich seit dem 29.02.2024 in der Privatinsolvenz, seitdem habe ich schon mehrere Beschlüsse vom Amtsgericht erhalten in denen der Insolvenzverwalter namentlich genannt wurde. Der pfändbare Teil meines Einkommens wird auch seit über einem Jahr an ihn überwiesen seitens meines Arbeitgebers. Den vorletzten Beschluss bekam ich am 17.03.2025, darin stand das die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet wird, was auch immer das heißen mag. Die Beteiligten hatten bis zum 15.05.2025 Gelegenheit eine Versagung der Restschuldbefreiung zu beantragen, was nicht geschehen ist. Am 16.03.2025 erhielt ich dann erneut einen Beschluss vom Amtgericht, in denen erneut der Treuhänder genannt wird weitere diverse Infomationen die mir schon bekannt waren. Es steht aber nirgends schriftlich drin dass das eigentlich Insolvenzverfahren nun beendet ist. Nach meinen Informationen kann ich nach dem Insolvenzverfahren wieder voll über mein Konto verfügen und auch wieder Geld einzahlen und sparen ohne das es gepfändet wird. Ich muss nur weitere zwei Jahre beim pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgeben. Die Bank kann mir telefonisch aber keine Informationen geben ob der Insolvenzbschlag auf meinem Konto nun wieder aufgehoben wurde, die Insolvenzabteilung kann man angeblich nur schriftlich kontaktieren. Auch den Insolvenzverwalter kann ich telefonisch nicht erreichen, die Assistentin meint Insolvenzfragen werden nur schriftlich beantwortet, ich habe aber bisher keine Antwort erhalten. Mit welchem Schreiben erkenne ich nun ob mein Insolvenzverfahren nun erfolgreich war? Ich meinte immer das wird explizit erwähnt.
Beginn der Wohlverhaltensphase
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Re: Beginn der Wohlverhaltensphase
Das was Du meinst ist der Aufhebungsbeschluss. Da steht in der Regel sehr schmucklos in meist nicht mehr als einem Satz sowas wie:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von
XXX
wird heute, am XXX, um XXX Uhr XXXggf. mangels Masse o.ä.XXX aufgehoben (§ 200 InsO).
gefolgt von den üblichen Masse Rechtsmittelbelehrungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von
XXX
wird heute, am XXX, um XXX Uhr XXXggf. mangels Masse o.ä.XXX aufgehoben (§ 200 InsO).
gefolgt von den üblichen Masse Rechtsmittelbelehrungen.
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Re: Beginn der Wohlverhaltensphase
Hi Toni schau mal bei insolvenzbekanntmachungen da steht das auch.
Itak65
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Re: Beginn der Wohlverhaltensphase
Also im Normalfall (ja ich weiß, was ist schon normal
) erhältst du Post vom zuständigen Amtsgericht, dass das Insolvenzverfahren (und ich zitiere):
A U F G E H O B E N
wird.
Danach wird dich dein zukünftiger Treuhänder anschreiben, dass er vom Gericht als Treuhänder festgelegt wurde. Meistens ist es die gleiche Person, die auch schon dein Insolvenzverwalter war. Der ist ja schließlich bereits mit deinem Fall vertraut.
Du kriegst vom Gericht jedenfalls kein Schreiben, dass du dich bis Termin XY in der Wohlverhaltensphase befindest, es wird eben das Insolvenzverfahren aufgehoben und dir der Treuhänder genannt und dir ebenfalls mitgeteilt, auf welches Konto die Abtretungsbeträge gehen. Denn zu diesem Zeitpunkt trittst du nur noch den pfändbaren Teil deines Einkommens laut Tabelle ab. Falls du in der Zeit erben solltest, musst du die Hälfte an den Treuhänder auszahlen, Gewinne aus Glücksspiel darfst du in voller Höhe behalten (habe zumindest nichts Gegenteiliges gelesen).
Und schau dir bitte den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens an, taggenau 3 Jahre später (bei eröffneten Insolvenzverfahren ab Oktober 2020) endet dann auch die Abtretungsfrist. Du solltest deinen Arbeitgeber schriftlich darüber informieren, dass er ab diesem Tag dann deinen Lohn nicht mehr abtreten muss. Das machen Arbeitgeber normalerweise nicht von selbst, da musst du selbst tätig werden.

A U F G E H O B E N
wird.
Danach wird dich dein zukünftiger Treuhänder anschreiben, dass er vom Gericht als Treuhänder festgelegt wurde. Meistens ist es die gleiche Person, die auch schon dein Insolvenzverwalter war. Der ist ja schließlich bereits mit deinem Fall vertraut.
Du kriegst vom Gericht jedenfalls kein Schreiben, dass du dich bis Termin XY in der Wohlverhaltensphase befindest, es wird eben das Insolvenzverfahren aufgehoben und dir der Treuhänder genannt und dir ebenfalls mitgeteilt, auf welches Konto die Abtretungsbeträge gehen. Denn zu diesem Zeitpunkt trittst du nur noch den pfändbaren Teil deines Einkommens laut Tabelle ab. Falls du in der Zeit erben solltest, musst du die Hälfte an den Treuhänder auszahlen, Gewinne aus Glücksspiel darfst du in voller Höhe behalten (habe zumindest nichts Gegenteiliges gelesen).
Und schau dir bitte den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens an, taggenau 3 Jahre später (bei eröffneten Insolvenzverfahren ab Oktober 2020) endet dann auch die Abtretungsfrist. Du solltest deinen Arbeitgeber schriftlich darüber informieren, dass er ab diesem Tag dann deinen Lohn nicht mehr abtreten muss. Das machen Arbeitgeber normalerweise nicht von selbst, da musst du selbst tätig werden.
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Re: Beginn der Wohlverhaltensphase
Also nachdem ich den Insolvenzverwalter endlich mal erreicht habe und dieser mir keine zufriedenstellende Antwort geben konnte und mich nur an meine Bank verwiesen hat, und diese wiederum meint der Insolvenzverwalter wäre dafür zuständig, habe ich mal 10 EUR aufs Konto eingezahlt. Die waren auch direkt verfügbar, anscheinend ist der Insolvenzbeschlag auf meinem Konto wirklich aufgehoben worden. Zuvor war jeder Betrag den auf mein Konto ging, abgesehen vom Gehalt, gesperrt. Ich hab auch nochmal alle Schreiben von Amtsgericht durchgeschaut und finde nirgends ein Schreiben auf dem steht dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, nur wer als Treuhänder festgelegt wurde. Auch auf Insolvenzbekanntmachung steht nichts neues. Jedenfalls bin ich erstmal beruhigt das ich nun wieder den vollen Zugriff auf mein Konto habe und auch wieder etwas ansparen darf, jetzt noch die nächsten zwei Jahre durchstehen und ne wieder in so eine Lage geraten.
Vielen Dank für eure Hilfe!
*Edit: Heute morgen wurde ein neuer Eintrag in der Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht:
"Das Insolvenzverfahren wird nach Ankündigung der Restschuldbefreiung und Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren aufgehoben, § 200 Absatz 1 InsO."
Wahrscheinlich folgt dann bald Post vom Gericht mit diesem Beschluss.

Vielen Dank für eure Hilfe!
*Edit: Heute morgen wurde ein neuer Eintrag in der Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht:
"Das Insolvenzverfahren wird nach Ankündigung der Restschuldbefreiung und Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren aufgehoben, § 200 Absatz 1 InsO."
Wahrscheinlich folgt dann bald Post vom Gericht mit diesem Beschluss.
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- Wissender
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- Registriert: 17. Jan 2024, 12:23
Re: Beginn der Wohlverhaltensphase
Sauber, freut mich für dich 
Jetzt dann noch die letzten Monate bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung abwarten und dann kannst du endlich wieder durchstarten. Es ist ein ganz anderes Gefühl, wenn man wieder sein volles Gehalt bekommt und auch Bonuszahlungen vom Arbeitgeber in voller Höhe bekommt.
An deiner Stelle würde ich mir jetzt dann auch Gedanken um ein Tagesgeldkonto machen und jeden Monat einen kleinen Betrag drauftun. 50 -100 Euro reicht ja schon. Wenn du das ein paar Monate machst hast du auch schon ein nettes kleines Polster aufgebaut.
Tagesgeldkonten werden im Übrigen NICHT in die Schufa eingetragen, weil die guthabengeführt sind und du darauf keine Schulden machen kannst.

Jetzt dann noch die letzten Monate bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung abwarten und dann kannst du endlich wieder durchstarten. Es ist ein ganz anderes Gefühl, wenn man wieder sein volles Gehalt bekommt und auch Bonuszahlungen vom Arbeitgeber in voller Höhe bekommt.
An deiner Stelle würde ich mir jetzt dann auch Gedanken um ein Tagesgeldkonto machen und jeden Monat einen kleinen Betrag drauftun. 50 -100 Euro reicht ja schon. Wenn du das ein paar Monate machst hast du auch schon ein nettes kleines Polster aufgebaut.
Tagesgeldkonten werden im Übrigen NICHT in die Schufa eingetragen, weil die guthabengeführt sind und du darauf keine Schulden machen kannst.
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