Beginn der Wohlverhaltensphase

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
ToniD
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 11
Registriert: 4. Okt 2022, 14:51

Beginn der Wohlverhaltensphase

Beitrag von ToniD »

Guten Tag,

Ich habe eine Frage zur Wohlverhaltensphase. Der letzte Beschluss des Amtsgerichts wirft bei mir mehr Fragen als das er mir Antworten gibt.

Ich befinde mich seit dem 29.02.2024 in der Privatinsolvenz, seitdem habe ich schon mehrere Beschlüsse vom Amtsgericht erhalten in denen der Insolvenzverwalter namentlich genannt wurde. Der pfändbare Teil meines Einkommens wird auch seit über einem Jahr an ihn überwiesen seitens meines Arbeitgebers. Den vorletzten Beschluss bekam ich am 17.03.2025, darin stand das die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet wird, was auch immer das heißen mag. Die Beteiligten hatten bis zum 15.05.2025 Gelegenheit eine Versagung der Restschuldbefreiung zu beantragen, was nicht geschehen ist. Am 16.03.2025 erhielt ich dann erneut einen Beschluss vom Amtgericht, in denen erneut der Treuhänder genannt wird weitere diverse Infomationen die mir schon bekannt waren. Es steht aber nirgends schriftlich drin dass das eigentlich Insolvenzverfahren nun beendet ist. Nach meinen Informationen kann ich nach dem Insolvenzverfahren wieder voll über mein Konto verfügen und auch wieder Geld einzahlen und sparen ohne das es gepfändet wird. Ich muss nur weitere zwei Jahre beim pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgeben. Die Bank kann mir telefonisch aber keine Informationen geben ob der Insolvenzbschlag auf meinem Konto nun wieder aufgehoben wurde, die Insolvenzabteilung kann man angeblich nur schriftlich kontaktieren. Auch den Insolvenzverwalter kann ich telefonisch nicht erreichen, die Assistentin meint Insolvenzfragen werden nur schriftlich beantwortet, ich habe aber bisher keine Antwort erhalten. Mit welchem Schreiben erkenne ich nun ob mein Insolvenzverfahren nun erfolgreich war? Ich meinte immer das wird explizit erwähnt.
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Beginn der Wohlverhaltensphase

Werbung

Hi ToniD,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Beginn der Wohlverhaltensphase" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 453
Beiträge: 2682
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Beginn der Wohlverhaltensphase

Beitrag von caffery »

Das was Du meinst ist der Aufhebungsbeschluss. Da steht in der Regel sehr schmucklos in meist nicht mehr als einem Satz sowas wie:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von

XXX

wird heute, am XXX, um XXX Uhr XXXggf. mangels Masse o.ä.XXX aufgehoben (§ 200 InsO).


gefolgt von den üblichen Masse Rechtsmittelbelehrungen.
0
Itak65
Wissender
Reaktionen: 29
Beiträge: 403
Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: Beginn der Wohlverhaltensphase

Beitrag von Itak65 »

Hi Toni schau mal bei insolvenzbekanntmachungen da steht das auch.
Itak65
0
mischa1981
Wissender
Reaktionen: 61
Beiträge: 428
Registriert: 17. Jan 2024, 12:23

Re: Beginn der Wohlverhaltensphase

Beitrag von mischa1981 »

Also im Normalfall (ja ich weiß, was ist schon normal :) ) erhältst du Post vom zuständigen Amtsgericht, dass das Insolvenzverfahren (und ich zitiere):
A U F G E H O B E N
wird.
Danach wird dich dein zukünftiger Treuhänder anschreiben, dass er vom Gericht als Treuhänder festgelegt wurde. Meistens ist es die gleiche Person, die auch schon dein Insolvenzverwalter war. Der ist ja schließlich bereits mit deinem Fall vertraut.

Du kriegst vom Gericht jedenfalls kein Schreiben, dass du dich bis Termin XY in der Wohlverhaltensphase befindest, es wird eben das Insolvenzverfahren aufgehoben und dir der Treuhänder genannt und dir ebenfalls mitgeteilt, auf welches Konto die Abtretungsbeträge gehen. Denn zu diesem Zeitpunkt trittst du nur noch den pfändbaren Teil deines Einkommens laut Tabelle ab. Falls du in der Zeit erben solltest, musst du die Hälfte an den Treuhänder auszahlen, Gewinne aus Glücksspiel darfst du in voller Höhe behalten (habe zumindest nichts Gegenteiliges gelesen).

Und schau dir bitte den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens an, taggenau 3 Jahre später (bei eröffneten Insolvenzverfahren ab Oktober 2020) endet dann auch die Abtretungsfrist. Du solltest deinen Arbeitgeber schriftlich darüber informieren, dass er ab diesem Tag dann deinen Lohn nicht mehr abtreten muss. Das machen Arbeitgeber normalerweise nicht von selbst, da musst du selbst tätig werden.
0
Antworten