Steuererklärung
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Steuererklärung
Hallo liebes Forum,
ich brauche mal euer Schwarmwissen. Befinde mich seit kurzen in der Insolvenz.
Ich habe vom Finanzamt einen Brief erhalten, dass ich meine Steuererklärung bis zum 30.05. einreichen muss. Mein IV hat eine Schätzung bereits letzten Monat gemacht. Jetzt habe ich meinem IV geschrieben und gefragt, ob ich die Steuererklärung einreichen soll oder ob er Unterlagen benötigt. Die Zeit ist knapp und leider reagiert er nicht.
Wie war es bei euch? Habt ihr die Steuererklärung selbst eingereicht oder der IV? Wann wurdet ihr aufgefordert Dokumente einzureichen?
Lg
ich brauche mal euer Schwarmwissen. Befinde mich seit kurzen in der Insolvenz.
Ich habe vom Finanzamt einen Brief erhalten, dass ich meine Steuererklärung bis zum 30.05. einreichen muss. Mein IV hat eine Schätzung bereits letzten Monat gemacht. Jetzt habe ich meinem IV geschrieben und gefragt, ob ich die Steuererklärung einreichen soll oder ob er Unterlagen benötigt. Die Zeit ist knapp und leider reagiert er nicht.
Wie war es bei euch? Habt ihr die Steuererklärung selbst eingereicht oder der IV? Wann wurdet ihr aufgefordert Dokumente einzureichen?
Lg
0
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Steuererklärung
Hi Carmen 89
Ich denke es ist unterschiedlich. Bei mir war es so ich wurde vom FA angeschrieben mir wurde eine neue Steuernummer zugewiesen ich soll bitte meine Steuererklärung machen. Der insoverwalter hat sich dafür so gut wie nicht interessiert. Ich habe die Steuererklärung direkt an das FA geschickt ohne das jemand drauf geschaut hat.ich habe dem Verwalter mitgeteilt das ich die Erklärung zum FA geschickt habe.als nach 6 Wochen der Bescheid kam das Geld ging direkt in die Masse habe ich dem insoverwalter die Kopie des Steuerbescheides geschickt. Das war es.
Itak65
Ich denke es ist unterschiedlich. Bei mir war es so ich wurde vom FA angeschrieben mir wurde eine neue Steuernummer zugewiesen ich soll bitte meine Steuererklärung machen. Der insoverwalter hat sich dafür so gut wie nicht interessiert. Ich habe die Steuererklärung direkt an das FA geschickt ohne das jemand drauf geschaut hat.ich habe dem Verwalter mitgeteilt das ich die Erklärung zum FA geschickt habe.als nach 6 Wochen der Bescheid kam das Geld ging direkt in die Masse habe ich dem insoverwalter die Kopie des Steuerbescheides geschickt. Das war es.
Itak65
0
Re: Steuererklärung
Im Status "eröffnetes Verfahren" ist der Insolvenzverwalter gem. InsO § 80 verantwortlich für die Abgabe der Steuererklärung (und der Schuldner muss ihm im Rahmen seiner 'Mitwirkungspflichten' dabei natürlich zuarbeiten).
Das Finanzamt hätte die von Itak65 unterschriebene Steuererklärung danach gar nicht akzeptieren dürfen.
Anders in der WVP, wenn das Inso-Verfahren also bereits aufgehoben wurde, dann ist der Schuldner wieder komplett selbständig dafür verantwortlich.
Auch wieder ein schönes Beispiel dafür, dass sich Insolvenzverwalter wie auch sogar Finanzämter nicht immer an Recht und Gesetz halten, wenn es ihnen nicht in den Kram passt.
Eine neue Steuernummer sollte das Finanzamt ab Insolvenzeröffnung zwecks Abgrenzung eigentlich immer vergeben.
Das Finanzamt hätte die von Itak65 unterschriebene Steuererklärung danach gar nicht akzeptieren dürfen.
Anders in der WVP, wenn das Inso-Verfahren also bereits aufgehoben wurde, dann ist der Schuldner wieder komplett selbständig dafür verantwortlich.
Auch wieder ein schönes Beispiel dafür, dass sich Insolvenzverwalter wie auch sogar Finanzämter nicht immer an Recht und Gesetz halten, wenn es ihnen nicht in den Kram passt.
Eine neue Steuernummer sollte das Finanzamt ab Insolvenzeröffnung zwecks Abgrenzung eigentlich immer vergeben.
1
1

-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 2
- Beiträge: 42
- Registriert: 11. Feb 2025, 20:59
Re: Steuererklärung
Mein Verfahren wurde vor kurzem eröffnet … im ersten Schreiben des IV stand sinngemäß drin: „mach du deiner Steuererklärung selbst, ich hab weder Zeit noch Geld dafür, die Erstattung bekomme ich“ will dem natürlich nachkommen, nur ist mein errechnetes Ergebnis eine dicke Nachzahlung. Hab ich mitgeteilt … Mal sehen was jetzt kommt
0
Re: Steuererklärung
Wenn die "dicke Nachzahlung" für Zeiten VOR der Inso-Eröffnung ist, dann kommt das Finanzamt mit auf Deine Gläubigerliste, dann ist das eine Insolvenzforderung (und fällt nachher, wenn alles korrekt läuft, mit unter die Restschuldbefreiung).
Unterschreiben müsste Dein IV Deine Steuererklärung eigentlich schon ... eigentlich dürfte das Finanzamt eine von Dir selbst unterschriebene Steuererklärung (wenn Du noch im Status "eröffnetes Verfahren" bist) gar nicht annehmen ... eigentlich
(aber es ist ja auch klar, dass ein IV Deine Steuererklärung ohne Deine Mitarbeit idR gar nicht machen kann).
Unterschreiben müsste Dein IV Deine Steuererklärung eigentlich schon ... eigentlich dürfte das Finanzamt eine von Dir selbst unterschriebene Steuererklärung (wenn Du noch im Status "eröffnetes Verfahren" bist) gar nicht annehmen ... eigentlich
(aber es ist ja auch klar, dass ein IV Deine Steuererklärung ohne Deine Mitarbeit idR gar nicht machen kann).
1
1

Re: Steuererklärung
Hi ich bin auch seit ca 1 Monat in der inso. Wie lange läuft die Insolvenz bis zur nächsten Stufe also der Wohlverhaltensphase? Mir geht es nämlich auch darum bis wann der Verwalter die Erklärung machen muss und ab wann ich wieder .
Und wie verhält es sich mit dem Antrag auf Aufteilung des Guthabens in der Ehe . Also erstmal gemeinsam Veranlagerung machen um den Splittingvorteil zu bekommen und bei Erhalt des Steuerbescheides den Antrag auf Aufteilung? Dann würde beispielweise wenn wir 800 € laut Steuerprogramm zurück bekämen meine Frau ihren Teil daran bekommen und der Rest von mir geht in die Maße ?
Gruß
Und wie verhält es sich mit dem Antrag auf Aufteilung des Guthabens in der Ehe . Also erstmal gemeinsam Veranlagerung machen um den Splittingvorteil zu bekommen und bei Erhalt des Steuerbescheides den Antrag auf Aufteilung? Dann würde beispielweise wenn wir 800 € laut Steuerprogramm zurück bekämen meine Frau ihren Teil daran bekommen und der Rest von mir geht in die Maße ?
Gruß
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 64
- Beiträge: 467
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Steuererklärung
Niemand kann dir sagen, wann du in die Wohlverhaltensphase kommst. Manchmal geht es Fix, manchmal dauert es ewig. Es gab schon Insolvenzler, die sind nie in die Wohlverhaltensphase gekommen. Eine Aussage auf diese Frage käme also einem Glücksspiel gleich. Am Ende kommt es auf den Insolvenzverwalter an.
0
Re: Steuererklärung
Laut meiner jetzigen Recherche beginnt diese doch mit Eröffnung Beschluss der Insolvenz?
0
Re: Steuererklärung
Nein, es ist so wie "nie mehr schulden" geschrieben hat.
Bei mir hat es ca. 14 Monate gedauert nach Eröffnung der Insolvenz.
0
Re: Steuererklärung
Es wird aber die Zeit ab Eröffnung als Anfangswert genommen für die drei Jahre oder ab der Wohlverhaltensphase? Und wieso dauert sowas so lange( 14 Monate) und woran erkenne ich das diese Wohlverhaltensphase gestartet ist ?
0