Betrug? Vbuh?

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jemand
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Re: Betrug? Vbuh?

Beitrag von jemand »

Ben1986 hat geschrieben: 3. Jun 2025, 11:44
caffery hat geschrieben: 3. Jun 2025, 07:24 Tjo, ich widerspreche ja nur ungern offen einem Anwalt aber meiner bescheidenen Rechtsauffassung nach wird hier eine veraltete Rechtslage beschrieben die bis zu dem von mir genannten Urteil die herrschende Meinung war.

Von daher bin ich mal so mutig und stelle die These auf, dass die Einschätzung des Juristen an mehreren Stellen unrichtig ist.


Vor dem Gläubiger einfach einknicken und aus Angst vor seiner offensiven Vorgehensweise einfach zahlen wie Ben es vorschlägt ist aber aus meiner Sicht auch Käse. Wenn das Schule macht, melden demnächst alle Gläubiger einfach ihre Forderung als vbuh an und wir können uns das ganze Insolvenzgedönse auch schenken.

Entweder es lag ein entsprechendes (juristisches) Fehlverhalten vor oder nicht - falls ja ist gut - dann soll es so sein. Aber falls nicht, dann sollte man die auch nicht einfach so damit durchkommen lassen nur um seine Ruhe zu haben.
In meinen Fall war es die absolut richtige Entscheidung. Ich sagte ja ,es ist individuell und ich hatte bei eine unrichtig ausgefüllten Kreditantrag per Kreditvermittler mit meiner Unterschrift, unabhängig wer den Vertrag ausgefüllt hat ,keine Chance dies zu beweisen. Hätte ich jetzt mich nicht geeinigt, wäre dies fatal ausgegangen. Daher ich kann mit meiner Entscheidung absolut leben. Bei 50:50 Fällen, gehe ich absolut kein Risiko ein . Wenn man die in der Situation ist und bei verlieren des Falls , wünsche ich denjenigen viel Erfolg beim ohnehin schon hohen abbezahlen der Forderung die sich nochmals weiter enorm in die Höhe setzt plus Zwangsvollstreckung.

Und der Gläubiger hätte zudem hinterher noch die Möglichkeit eine Versagung der gesamten RSB zu veranlassen,durch andere Gläubiger oder von sich selbst. Also immer zu wer das Risiko bevorzugt.

Es kommen viele Faktoren mit rein die berücksichtigt werden müssen, wie Hoch ist die Forderung im Gegensatz zu den gesamten Schulden? Will man weiter mit Schulden leben und den Theater mit Vollstreckungen,Klagen nach der RSB durchleben usw. Mir geht's mittlerweile super ich verdiene gutes Geld und habe kein Cent Schulden die noch offen sind (bzw mehr eintreibbar/Erteilung RSB)und kann jeden Monat mittlerweile gutes Geld sparen.

Ich habe im Nachhinein erfahren, dass ich bei Sigma keine laufenden Kredite angegeben hatte, da ich alle bestehenden Kredite bei Maxda angegeben hatte. Diese Informationen wurden jedoch im Sigma Vertrag nicht von Maxda übernommen, sodass das entsprechende Feld leer blieb. Nach wie vielen Monaten nach Eröffnung der Privatinsolvenz haben Sigma bzw. Barex die Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet?
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Ben1986
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Re: Betrug? Vbuh?

Beitrag von Ben1986 »

Bei mir war das relativ fix ,die Forderung wurde ca zwei Monate nach der Eröffnung zur Tabelle angemeldet auch als vbuh.

Die Gläubiger hatten damals bei mir alle ca in den ersten zwei Monaten nach der Eröffnung ihre Forderungen zur Tabelle angemeldet und eben nur der eine mit der vbuh. Lg
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Itak65
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Re: Betrug? Vbuh?

Beitrag von Itak65 »

Jetzt muss ich doch nochmal etwas fragen wieso die gesamte RSB versagen? Parag. 296.trifft nicht zu 297.da muss man doch verurteilt worden sein oder verstehe ich das falsch? Und 298 trifft bei mir auch nicht zu.mtl werden ca 250 Euro gepfändet.
Lg itak65
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Ben1986
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Re: Betrug? Vbuh?

Beitrag von Ben1986 »

Du machst dir zuviel Gedanken über ungelegte Eier. Der vbuh Gläubiger wird von sich keine Versagung beantragen,weil er sonst sich seinen Vorteil nimmt bei einer Zwangsvollstreckung an erster Stelle zustehen. Desweiteren kommt es drauf an aus welchen Grund ,der Gläubiger vbuh angemeldet hat ? Daraus kann sich ,auch nur wenn der Gläubiger Recht bekommen sollte,bei deiner Festellungsklage ein Versagunggrund durchaus ergeben,was aber reine Theorie ist. Der Gedanke mit Versagung der RSB das hat glaube ich fast jeder Schuldner hier durchlebt und trifft doch selten zu .Daher wird da alles gut ausgehen und die die RSB erlangen.

Am wichtigsten ist jetzt an deiner Stelle das du bei dem Deliktgläubiger vorankommst.Ich tippe Mal ,dass der Weg sein wird das der Gläubiger halt mit den Tabellenauszug Zwangsvollstreckung betreiben wird ,da ja wie gesagt auch mit Widerspruch nur gegen das Attribut er eine Zwangsvollstreckung betreiben kann, aufgrund des blöden Gesetztes was ja leider so vom BGH entschieden worden ist.Deswegen musst du mit deinen Anwalt die nächsten Schritte planen.
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