Betrug? Vbuh?
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Re: Betrug? Vbuh?
Oja ,das hatte ich übersehen da hast du Recht @robo.
Der Gläubiger kann auch ohne Widerspruch des Rechtsgrunds vollstrecken,wenn man nicht der kompletten Forderung samt Rechtsgrund widerspricht. Nur beim Rechtsgrund Widerspruch einzulegen reicht nicht mehr das war tatsächlich 2014. Da hat dein Anwalt gepennt und muss sich in diesen Thema neu informieren,er hat dir ja dadurch eine falsche Rechtsberatung gegeben @itak
Und die Summe der Forderung wird wohl kaum falsch sein in deinen Fall oder @itak?,daher umso verstrickter.
Umso wichtiger sich mit den Gläubiger zu einigen meiner Meinung nach.
Die von Barex sind extrem hartnäckig und auf Kriegsfuß zugehen mit diesen Gläubiger ist nicht Ratsam. Kann ich nur aus eigener Erfahrung sagen.
Der Gläubiger kann auch ohne Widerspruch des Rechtsgrunds vollstrecken,wenn man nicht der kompletten Forderung samt Rechtsgrund widerspricht. Nur beim Rechtsgrund Widerspruch einzulegen reicht nicht mehr das war tatsächlich 2014. Da hat dein Anwalt gepennt und muss sich in diesen Thema neu informieren,er hat dir ja dadurch eine falsche Rechtsberatung gegeben @itak
Und die Summe der Forderung wird wohl kaum falsch sein in deinen Fall oder @itak?,daher umso verstrickter.
Umso wichtiger sich mit den Gläubiger zu einigen meiner Meinung nach.
Die von Barex sind extrem hartnäckig und auf Kriegsfuß zugehen mit diesen Gläubiger ist nicht Ratsam. Kann ich nur aus eigener Erfahrung sagen.
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Re: Betrug? Vbuh?
Tjo, ich widerspreche ja nur ungern offen einem Anwalt aber meiner bescheidenen Rechtsauffassung nach wird hier eine veraltete Rechtslage beschrieben die bis zu dem von mir genannten Urteil die herrschende Meinung war.
Von daher bin ich mal so mutig und stelle die These auf, dass die Einschätzung des Juristen an mehreren Stellen unrichtig ist.
Vor dem Gläubiger einfach einknicken und aus Angst vor seiner offensiven Vorgehensweise einfach zahlen wie Ben es vorschlägt ist aber aus meiner Sicht auch Käse. Wenn das Schule macht, melden demnächst alle Gläubiger einfach ihre Forderung als vbuh an und wir können uns das ganze Insolvenzgedönse auch schenken.
Entweder es lag ein entsprechendes (juristisches) Fehlverhalten vor oder nicht - falls ja ist gut - dann soll es so sein. Aber falls nicht, dann sollte man die auch nicht einfach so damit durchkommen lassen nur um seine Ruhe zu haben.
Von daher bin ich mal so mutig und stelle die These auf, dass die Einschätzung des Juristen an mehreren Stellen unrichtig ist.
Vor dem Gläubiger einfach einknicken und aus Angst vor seiner offensiven Vorgehensweise einfach zahlen wie Ben es vorschlägt ist aber aus meiner Sicht auch Käse. Wenn das Schule macht, melden demnächst alle Gläubiger einfach ihre Forderung als vbuh an und wir können uns das ganze Insolvenzgedönse auch schenken.
Entweder es lag ein entsprechendes (juristisches) Fehlverhalten vor oder nicht - falls ja ist gut - dann soll es so sein. Aber falls nicht, dann sollte man die auch nicht einfach so damit durchkommen lassen nur um seine Ruhe zu haben.
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Re: Betrug? Vbuh?
Hi Caffery das ist wirklich ein leidiges Thema und es wurde ja auch schon ein paar mal hier durch gekaut.wenn ich an das thema denke fährt mein kopf Achterbahn und meine psyche fängt an verrrückt zu spielen.ich überlege hin u her was ich machen soll und stelle mir die schlimmsten Szenarien vor.
Ich lasse es damit jetzt hier auch gut sein. Ich habe ja den Nachweis das ich zum Zeitpunkt des kreditabschlusses keine 42.000 Schulden hatte worauf sich die Sigma beruft sondern 30.000.
Danke euch
Itak65
Ich lasse es damit jetzt hier auch gut sein. Ich habe ja den Nachweis das ich zum Zeitpunkt des kreditabschlusses keine 42.000 Schulden hatte worauf sich die Sigma beruft sondern 30.000.
Danke euch
Itak65
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Re: Betrug? Vbuh?
In meinen Fall war es die absolut richtige Entscheidung. Ich sagte ja ,es ist individuell und ich hatte bei eine unrichtig ausgefüllten Kreditantrag per Kreditvermittler mit meiner Unterschrift, unabhängig wer den Vertrag ausgefüllt hat ,keine Chance dies zu beweisen. Hätte ich jetzt mich nicht geeinigt, wäre dies fatal ausgegangen. Daher ich kann mit meiner Entscheidung absolut leben. Bei 50:50 Fällen, gehe ich absolut kein Risiko ein . Wenn man die in der Situation ist und bei verlieren des Falls , wünsche ich denjenigen viel Erfolg beim ohnehin schon hohen abbezahlen der Forderung die sich nochmals weiter enorm in die Höhe setzt plus Zwangsvollstreckung.caffery hat geschrieben: ↑3. Jun 2025, 07:24 Tjo, ich widerspreche ja nur ungern offen einem Anwalt aber meiner bescheidenen Rechtsauffassung nach wird hier eine veraltete Rechtslage beschrieben die bis zu dem von mir genannten Urteil die herrschende Meinung war.
Von daher bin ich mal so mutig und stelle die These auf, dass die Einschätzung des Juristen an mehreren Stellen unrichtig ist.
Vor dem Gläubiger einfach einknicken und aus Angst vor seiner offensiven Vorgehensweise einfach zahlen wie Ben es vorschlägt ist aber aus meiner Sicht auch Käse. Wenn das Schule macht, melden demnächst alle Gläubiger einfach ihre Forderung als vbuh an und wir können uns das ganze Insolvenzgedönse auch schenken.
Entweder es lag ein entsprechendes (juristisches) Fehlverhalten vor oder nicht - falls ja ist gut - dann soll es so sein. Aber falls nicht, dann sollte man die auch nicht einfach so damit durchkommen lassen nur um seine Ruhe zu haben.
Und der Gläubiger hätte zudem hinterher noch die Möglichkeit eine Versagung der gesamten RSB zu veranlassen,durch andere Gläubiger oder von sich selbst. Also immer zu wer das Risiko bevorzugt.
Es kommen viele Faktoren mit rein die berücksichtigt werden müssen, wie Hoch ist die Forderung im Gegensatz zu den gesamten Schulden? Will man weiter mit Schulden leben und den Theater mit Vollstreckungen,Klagen nach der RSB durchleben usw. Mir geht's mittlerweile super ich verdiene gutes Geld und habe kein Cent Schulden die noch offen sind (bzw mehr eintreibbar/Erteilung RSB)und kann jeden Monat mittlerweile gutes Geld sparen.
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Re: Betrug? Vbuh?
Und nun zum itaks Fall: Es wurde ja nur den Attribut widersprochen und die Frist ist schon vorbei,jetzt dies noch zu ändern und der gesamten Forderung Widerspruch zur Tabelle zuvermerken. Und ein gesamten Widerspruch,also das auch die Forderung falsch ist ,dass muss dann gut mit den Anwalt dargelegt werden. Wie auch immer geht in die Rechtsberatung..
Und übrigens der Gläubiger muss sich nichtmal einigen ,so einfach ist dies auch nicht in der Praxis wie es in der Theorie klingt. Viel Erfolg dir wünsche ich @itak für den Ausgang der Lage und mit der RSB die bald folgt. LG
Und übrigens der Gläubiger muss sich nichtmal einigen ,so einfach ist dies auch nicht in der Praxis wie es in der Theorie klingt. Viel Erfolg dir wünsche ich @itak für den Ausgang der Lage und mit der RSB die bald folgt. LG
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Re: Betrug? Vbuh?
Mag ja sein, dass das bei dir so ist.
Du hattest hier aber den allgemeinen Rat gegeben sich lieber mit dem Gläubiger zu einigen (also zu zahlen) da er ja (sinngemäß) sonst klagen könnte und sich allgemein maximal offensiv verhält.
Das wäre aber ein fatales Zeichen da die sich ja mutmaßlich allein aus dem Grunde scheinbar ins Blaue so verhalten um genau diesen Effekt zu erzielen.
Wenn jeder vor sowas einfach einknickt werden sich irgendwann logischer Weise mehr Gläubiger so verhalten.
Du hattest hier aber den allgemeinen Rat gegeben sich lieber mit dem Gläubiger zu einigen (also zu zahlen) da er ja (sinngemäß) sonst klagen könnte und sich allgemein maximal offensiv verhält.
Das wäre aber ein fatales Zeichen da die sich ja mutmaßlich allein aus dem Grunde scheinbar ins Blaue so verhalten um genau diesen Effekt zu erzielen.
Wenn jeder vor sowas einfach einknickt werden sich irgendwann logischer Weise mehr Gläubiger so verhalten.
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Re: Betrug? Vbuh?
Wenn dich als Schuldner keinerlei Schuld trifft und du dies einwandfrei beweisen kannst ,hast du auch nichts zu befürchten und dann sollte man natürlich auf sein Recht gehen. Aber bei schwammigen Geschichten wird man auf die Klappe fallen. Bei vbuh Anmeldungen aus dem Blauen heraus ohne jeglicher Wahrheit des Gläubigers ,sollte man sich natürlich gegen wehren. Und in itaks Fall bleibe ich der Meinung,dass dort eine Gegenklage hohes Risiko hat. Aber vielleicht Irre ich mich auch. Leider wie @robo sagte , ist es aus Sicht des Schuldners noch schwieriger geworden,da wie besprochen man der kompletten Forderung widersprechen muss und nicht mehr nur den Attribut.
Denke ist alles zugesagt. LG und allen einen schönen Tag
Denke ist alles zugesagt. LG und allen einen schönen Tag
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Re: Betrug? Vbuh?
nachträglich kann ich noch beisteuern, dass es einen Unterschied macht, ob ein Schadensersatzanspruch oder ein Darlehensansprch zur Tabelle angemeldet wird - auch wenn beide Ansprüch über oder auf 5.000 EUR "lauten".
Nur der Schadensersatzanspruch kann auf einer vbuH beruhen, nicht der vertraglich vereinbarte Rückzahlungsanspruch.
Da bringt es "Erkenntnis", sich eine Kopie der Forderungsanmeldung genau anzusehen - wegen der Fristen würde ich meinen Famiienmitgliedern immer raten, gegen die Forderung und das Attribut zu widersprechen und den Widerspruch gegen die Forderung zurückzunehmen, wenn das ein vertraglicher Anspruch "sein sollte".
Nur der Schadensersatzanspruch kann auf einer vbuH beruhen, nicht der vertraglich vereinbarte Rückzahlungsanspruch.
Da bringt es "Erkenntnis", sich eine Kopie der Forderungsanmeldung genau anzusehen - wegen der Fristen würde ich meinen Famiienmitgliedern immer raten, gegen die Forderung und das Attribut zu widersprechen und den Widerspruch gegen die Forderung zurückzunehmen, wenn das ein vertraglicher Anspruch "sein sollte".
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Re: Betrug? Vbuh?
Danke Imker aber das wusste ich vor dem Termin bis ich Zeit hatte Widerspruch einzulegen nicht. Anmelden dann zurück nehmen. Pech gehabt.
Lg itak65
Lg itak65
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Re: Betrug? Vbuh?
@robo ja das habe ich heute gemacht aber das ist nicht mein Rechtsanwalt sondern nur eine ersteinschätzung eines Anwaltes der rechtsschutzversicherung.
Das war kostenlos ob die das übernehmen im Endeffekt wage ich zu bezweifeln da ich formuliere es mal so das Ereignis vor Abschluss der Versicherung schonbestanden hat.
Lieben dank euch allen!!!
Itak65
Das war kostenlos ob die das übernehmen im Endeffekt wage ich zu bezweifeln da ich formuliere es mal so das Ereignis vor Abschluss der Versicherung schonbestanden hat.
Lieben dank euch allen!!!
Itak65
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