Danke erstmal!
Im Einzelnen:
imker hat geschrieben: ↑27. Mai 2025, 21:49
2. Wenn Dir jemand bei einem IK-Anrag geholfen hat, solltest Du da freundlch nachfragen und kannst meist mit einer Antwort rechnen.
Den Abschnitt verstehe ich inhaltlich nicht. Laut Google ist ein IK-Antrag die Beantragung eines Institutionskennzeichens. Meintest Du etwas anderes?
imker hat geschrieben: ↑27. Mai 2025, 21:49
Die Fragen zu Kontoauszügen, Schenkungen durch Zahlungen von Verwandten, Bewerbungsemühungen und neue Schulden machen sind entweder Rechtsberatungsthemen oder extrem einzelfallabhängig, dass ich dazu nichts schreiben mag.
Kann ich im Prinzip verstehen, entspricht ja auch der AGB des Forums (wobei ich hier deutlich "schlimmere" Fragen gestellt habe). Nur wen frage ich dann? Meinen Anwalt eher nicht, der ist überlastet und will sich auch nicht zu sehr festlegen. Ich brauche ja nur einen groben Kompass für mein Weiteres Handeln.
imker hat geschrieben: ↑27. Mai 2025, 21:49
und eine Pflicht, die Liste der Forderungsanmeldungen zu bestätigen, kenne ich nicht. Hast Du erledigt, weil es Dich nicht störte - so würde ich es mit etwaigen weiteren Wünschen auch machen.
Vielleicht keine Pflicht im juristischen Sinne, das kann ich nicht einschätzen. Mir wurde die Liste der Gläubiger postalisch zugesandt und ich mit Fristsetzung darum "gebeten", diese zu bestätigen oder - dann natürlich mit Nachweisen - zu korrigieren, sollte ich Einwände haben (das war nicht der Fall). So der Ablauf.
Shopgirl hat geschrieben: ↑27. Mai 2025, 23:19
Wenn der IV Kontoauszüge sehen will, wird er es dir sagen. Es wird sicherlich auch keine Erklärung zu jeder Buchung verlangt werden. Wirklich interessant werden sowieso nur Geldeingänge sein. Du musst nicht aufschlüsseln, was du für 14,97 € bei Aldi gekauft hast.
Also einzelfallabhängig? Wundert mich sehr.
Shopgirl hat geschrieben: ↑27. Mai 2025, 23:19
zu 2: Schwierige Kiste. Das sind Einkünfte, die anzugeben und ggf. auch abzuführen sind (nicht nur beim IV, sondern auch beim Jobcenter). Ich würde das mit den Verwandten lassen und mich vielleicht einfach mal auf ein Eis einladen lassen.
Danke. Leider ist es etwas schwieriger, da ich vorher Einzelunternehmer war und u.a. noch die Telefonrechnung für die alte Firma weiterhin zahlen muss. der Vertrag lässt sich aufgrund von Sonderkonditionen vor Dezember diesen Jahres gar nicht auflösen. Damit gehen mir allein für telefon und Internet summa summarum jeden Monat fast 120 Euro vom Konto. Ein Eis unter Freunden fängt das nicht auf.
EDIT: die Idee wäre auch nicht, das geld von extern auf mein Konto überweisen zu lassen. In der tat, das geht schon von Seiten des jobcenters her nicht bzw. wird sofort verrechnet. Eher wäre ich geneigt, bei meinem Telefonanbieter einen Konetnwechsel zu veranlassen - in Absprache mit den erwähnten Verwandten, die ja auch nur über die Zahlungsdaten verfügen. Das Geld wird dann also z.B. bei irgendeinem Geschwisterteil abgebucht. Geht das?
Shopgirl hat geschrieben: ↑27. Mai 2025, 23:19
zu 4: Ich will dich zu nichts anstiften, aber wer sagt denn, dass du im Insolvenzverfahren keine neuen Schulden machen darfst? Ist natürlich extrem unklug und nicht ratsam, aber dürfen dürftest du schon.
Auch das verstehe ich inhaltlich nicht. Die komplette Restschuldbefreiung (RSB) hängt doch davon ab, dass man - verständlicherweise - eben keine neuen Schulden macht und sich bemüht, Geld für die Gläubiger aufzutreiben (aka Job suchen oder idealerweise haben). Wie meinst Du das konkret?
imker hat geschrieben: ↑27. Mai 2025, 21:49
4. Meine Empfehlung ist, einfach die Situation als einen kleinen Kontrollverlust aushalten
Verstehe meine Worte respektvoll und dankbar, aber, nun ja -
NEIN. Und schon gar nicht bei
dem Nachsatz:
imker hat geschrieben: ↑27. Mai 2025, 21:49
Der IV macht meist alles so durch seine Mitarbeiter, wie die gerade "drauf sind".
Einfach nein.