Startschuss gefallen - und wie geht's jetzt weiter?

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Andor86
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Startschuss gefallen - und wie geht's jetzt weiter?

Beitrag von Andor86 »

Hallo Ihr Lieben :)!

Vor zwei Tagen hat mich nun der IV postalisch dazu aufgefordert, die Liste der Forderungsanmeldungen schriftlich zu bestätigen. Dies habe ich heute fristgerecht erledigt und bin jetzt im Wartemodus. Zugleich bewegen mich einige Fragen, die ich dem IV gerne stellen würde - voraussichtlich per wohlformulierter Mail - aber, wie gewohnt, klopfe ich das vorher mal hier ab.

Im Folgenden wären das:

1) Wann und in welchem Umfang sieht der IV meine Kontenauszüge ein (ich vermute, dass das berechtigterweise geschieht)? ergibt es insbesondere Sinn, hier ein spezifiziertes Dokument mit knapper Erklärung für einzelne Posten zu verfassen? Dann würde ich nämliuch jetzt schon damit anfangen.

2) Ich bin aktuell im Bürgergeldbezug und überlege daher stark, einzelne Ausgaben (Telefon, Monatskarte) in Zukunft von wohlgesinnten Verwandten übernehmen zu lassen. Das würde ich natürlich nicht verschweigen, mich interesiert aber insbesondere, inwiefern übriggebliebene Gelder als indirekte "Schenkung" o.ä. zu werten sind, die dann im Prinzip den Gläubigern zustehen. Hier glaube ich das zwar weniger - das Bürgergeld liegt ja weit unter dem Freibetrag von 1.500 Euro - aber ich stelle die Frage mal generell.

3) Da sind wir beim Thema Job: In welcher art und welchem Umfang bin ich zum Nachweis verpflichtet, dass ich mich um Arbeit bemühe? Ich kenne das vom jobcenter, könnte ja sein, dass es in Insolvenz da ähnliche Regelungen und Termine gibt.

4) Was ich mich schon länger frage: Was zählt eigentlich unter "Schulden", die ich ja - korrekterweise - aktuell um jeden preis verhindern soll? Konkret: falls doch mal eine Rechnung über 50 Euro für die Fahrkarte platzt o.ä., man die aber pronto nachzahlt, ohne Inkasso oder sonstiges nachspiel. Wie schlimm ist das? Kann nämlich leider immer mal passieren in meiner Lage, bei aller Bemühung. Drei Jahre sind besser als früher, aber immer noch lang.

Danke Euch, wie immer :) !
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Re: Startschuss gefallen - und wie geht's jetzt weiter?

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Hi Andor86,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Startschuss gefallen - und wie geht's jetzt weiter?" geschaut?
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imker
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Re: Startschuss gefallen - und wie geht's jetzt weiter?

Beitrag von imker »

1. Die Fragen treiben Duch um - aber der IV ist nicht der Service-Beauftragte des Schuldners. Ich kann Dir nur raten, solche Mails nicht zu schreiben.

2. Wenn Dir jemand bei einem IK-Anrag geholfen hat, solltest Du da freundlch nachfragen und kannst meist mit einer Antwort rechnen.

3. Die Fragen zu Kontoauszügen, Schenkungen durch Zahlungen von Verwandten, Bewerbungsemühungen und neue Schulden machen sind entweder Rechtsberatungsthemen oder extrem einzelfallabhängig, dass ich dazu nichts schreiben mag.

4. Meine Empfehlung ist, einfach die Situation als einen kleinen Kontrollverlust aushalten - der IV macht meist alles so durch seine Mitarbeiter, wie die gerade "drauf sind". Fragt er Dich was und fordert er was, mach es, wenn es nicht stört und sonst frag, woraus sich diese "Pflicht" für Dich ergibt.

und eine Pflicht, die Liste der Forderungsanmeldungen zu bestätigen, kenne ich nicht. Hast Du erledigt, weil es Dich nicht störte - so würde ich es mit etwaigen weiteren Wünschen auch machen.
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Shopgirl
Guru
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Re: Startschuss gefallen - und wie geht's jetzt weiter?

Beitrag von Shopgirl »

Bin da ganz bei Imker, lass das mit der Mail.

Wenn der IV Kontoauszüge sehen will, wird er es dir sagen. Es wird sicherlich auch keine Erklärung zu jeder Buchung verlangt werden. Wirklich interessant werden sowieso nur Geldeingänge sein. Du musst nicht aufschlüsseln, was du für 14,97 € bei Aldi gekauft hast.

zu 2: Schwierige Kiste. Das sind Einkünfte, die anzugeben und ggf. auch abzuführen sind (nicht nur beim IV, sondern auch beim Jobcenter). Ich würde das mit den Verwandten lassen und mich vielleicht einfach mal auf ein Eis einladen lassen. Das läuft bar, da stößt sich kein IV dran.

Sofern du deine Bemühungen um einen Job für das Jobcenter dokumentierst, wirst du das ja so auch dem IV im Zweifel vorlegen können.

zu 4: Ich will dich zu nichts anstiften, aber wer sagt denn, dass du im Insolvenzverfahren keine neuen Schulden machen darfst? Ist natürlich extrem unklug und nicht ratsam, aber dürfen dürftest du schon.
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Andor86
Mitglied
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Registriert: 6. Mär 2025, 22:00

Re: Startschuss gefallen - und wie geht's jetzt weiter?

Beitrag von Andor86 »

Danke erstmal!

Im Einzelnen:
imker hat geschrieben: 27. Mai 2025, 21:49 2. Wenn Dir jemand bei einem IK-Anrag geholfen hat, solltest Du da freundlch nachfragen und kannst meist mit einer Antwort rechnen.
Den Abschnitt verstehe ich inhaltlich nicht. Laut Google ist ein IK-Antrag die Beantragung eines Institutionskennzeichens. Meintest Du etwas anderes?
imker hat geschrieben: 27. Mai 2025, 21:49 Die Fragen zu Kontoauszügen, Schenkungen durch Zahlungen von Verwandten, Bewerbungsemühungen und neue Schulden machen sind entweder Rechtsberatungsthemen oder extrem einzelfallabhängig, dass ich dazu nichts schreiben mag.
Kann ich im Prinzip verstehen, entspricht ja auch der AGB des Forums (wobei ich hier deutlich "schlimmere" Fragen gestellt habe). Nur wen frage ich dann? Meinen Anwalt eher nicht, der ist überlastet und will sich auch nicht zu sehr festlegen. Ich brauche ja nur einen groben Kompass für mein Weiteres Handeln.
imker hat geschrieben: 27. Mai 2025, 21:49 und eine Pflicht, die Liste der Forderungsanmeldungen zu bestätigen, kenne ich nicht. Hast Du erledigt, weil es Dich nicht störte - so würde ich es mit etwaigen weiteren Wünschen auch machen.
Vielleicht keine Pflicht im juristischen Sinne, das kann ich nicht einschätzen. Mir wurde die Liste der Gläubiger postalisch zugesandt und ich mit Fristsetzung darum "gebeten", diese zu bestätigen oder - dann natürlich mit Nachweisen - zu korrigieren, sollte ich Einwände haben (das war nicht der Fall). So der Ablauf.
Shopgirl hat geschrieben: 27. Mai 2025, 23:19 Wenn der IV Kontoauszüge sehen will, wird er es dir sagen. Es wird sicherlich auch keine Erklärung zu jeder Buchung verlangt werden. Wirklich interessant werden sowieso nur Geldeingänge sein. Du musst nicht aufschlüsseln, was du für 14,97 € bei Aldi gekauft hast.
Also einzelfallabhängig? Wundert mich sehr.
Shopgirl hat geschrieben: 27. Mai 2025, 23:19 zu 2: Schwierige Kiste. Das sind Einkünfte, die anzugeben und ggf. auch abzuführen sind (nicht nur beim IV, sondern auch beim Jobcenter). Ich würde das mit den Verwandten lassen und mich vielleicht einfach mal auf ein Eis einladen lassen.
Danke. Leider ist es etwas schwieriger, da ich vorher Einzelunternehmer war und u.a. noch die Telefonrechnung für die alte Firma weiterhin zahlen muss. der Vertrag lässt sich aufgrund von Sonderkonditionen vor Dezember diesen Jahres gar nicht auflösen. Damit gehen mir allein für telefon und Internet summa summarum jeden Monat fast 120 Euro vom Konto. Ein Eis unter Freunden fängt das nicht auf.

EDIT: die Idee wäre auch nicht, das geld von extern auf mein Konto überweisen zu lassen. In der tat, das geht schon von Seiten des jobcenters her nicht bzw. wird sofort verrechnet. Eher wäre ich geneigt, bei meinem Telefonanbieter einen Konetnwechsel zu veranlassen - in Absprache mit den erwähnten Verwandten, die ja auch nur über die Zahlungsdaten verfügen. Das Geld wird dann also z.B. bei irgendeinem Geschwisterteil abgebucht. Geht das?
Shopgirl hat geschrieben: 27. Mai 2025, 23:19 zu 4: Ich will dich zu nichts anstiften, aber wer sagt denn, dass du im Insolvenzverfahren keine neuen Schulden machen darfst? Ist natürlich extrem unklug und nicht ratsam, aber dürfen dürftest du schon.
Auch das verstehe ich inhaltlich nicht. Die komplette Restschuldbefreiung (RSB) hängt doch davon ab, dass man - verständlicherweise - eben keine neuen Schulden macht und sich bemüht, Geld für die Gläubiger aufzutreiben (aka Job suchen oder idealerweise haben). Wie meinst Du das konkret?
imker hat geschrieben: 27. Mai 2025, 21:49 4. Meine Empfehlung ist, einfach die Situation als einen kleinen Kontrollverlust aushalten

Verstehe meine Worte respektvoll und dankbar, aber, nun ja - NEIN. Und schon gar nicht bei dem Nachsatz:
imker hat geschrieben: 27. Mai 2025, 21:49 Der IV macht meist alles so durch seine Mitarbeiter, wie die gerade "drauf sind".

Einfach nein.
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robo
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Startschuss gefallen - und wie geht's jetzt weiter?

Beitrag von robo »

Ein "IK-Antrag" ist ein Antrag auf Verbraucher-Insolvenz, dazu braucht man lt. Gesetz eine "geeignete Stelle" (die einem das Scheitern eines aussergerichtlichen Einigungsversuches bescheinigt, also eine anerkannte Schuldnerberatung, einen Anwalt o.ä.).

Alternativ gibt es dazu einen "IN-Antrag", das ist ein Antrag auf Regel-Insolvenz (für Selbstständige oder ggf. ehemals Selbständige), den kann man selbst stellen, dazu braucht man keine "geeignete Stelle".

Wenn Du einen Anwalt bezahlst, sollte der Dir Deine Fragen auch beantworten (wollen und können).

Ja, das ist "normal", dass der IV dem Schuldner die Gläubigerliste zur Stellungnahme nochmal zuschickt (aber eigentlich auch Quatsch, denn idR hat der Schuldner oder sein Vertreter die Gläubigerliste ja selbst erstellt).

"Telefonrechnung alte Firma" ?
So was kann und darf und wird ein IV normalerweise kündigen.
Fang da besser nicht an, irgendwas rumzutricksen.

Viel Glück !
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Shopgirl
Guru
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Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Startschuss gefallen - und wie geht's jetzt weiter?

Beitrag von Shopgirl »

Sprich mit dem Insolvenzverwalter wegen des Telefongedöns. Der kann die Verträge kündigen (und auch andere, die du evtl. loswerden willst)

Ob Kontoauszüge vorgelegt werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig. Am Ende haftet de IV gegenüber den Gläubigern, wenn er versäumt Masse (die da ist) einzutreiben. Deswegen lassen sich viele IV die Kontoauszüge zeigen, aber halt auch nicht alle. Eine Pflicht gibt es nicht.
Die komplette Restschuldbefreiung (RSB) hängt doch davon ab, dass man - verständlicherweise - eben keine neuen Schulden macht und sich bemüht, Geld für die Gläubiger aufzutreiben (aka Job suchen oder idealerweise haben).
Es steht nirgendwo in der InsO, dass du keine neue Schulden machen darfst. In der InsO ist lediglich geregelt, dass neue Schulden nicht unter die Restschuldbefreiung befreien.

Relevante Paragraphen:
§ 302 InsO, § 290 InsO, § 295 InsO

Du vermischt hier auch zwei Sachen. Das eine ist die Erwerbsobliegenheit (§ 287b InsO), das andere sind neue Schulden. Das hat erstmal rein gar nichts miteinander zu tun.
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