Tilgung der letzten 2 Monate zurück verlangen?

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Brokeboy
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Tilgung der letzten 2 Monate zurück verlangen?

Beitrag von Brokeboy »

Guten Abend,

Ich war bei einer Beratung und der Herr meinte wenn ich meine Zahlung mal einstellen solle, kann ich sogar rückwirkend die letzten 2 -3 Monate auch noch zurück verlangen. Ist das wirklich so? Bzw, hätte ich dadurch einen Nachteil?

Grüsse
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Re: Tilgung der letzten 2 Monate zurück verlangen?

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Hi Brokeboy,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Tilgung der letzten 2 Monate zurück verlangen?" geschaut?
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Shopgirl
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Re: Tilgung der letzten 2 Monate zurück verlangen?

Beitrag von Shopgirl »

Du sollst also zu deinen Kreditgebern gehen und denen sagen "Ich plane die Insolvenz, deswegen zahle ich nichts mehr. Übrigens hätte ich die letzten beiden Raten gern zurück"?

Was meinst du, wie der Kreditgeber /die Bank dann reagiert?

Der Insolvenzverwalter kann Zahlungen anfechten, die kurz vor der Eröffnung geflossen sind. Aber das ist eine ganz andere Baustelle.

Was für eine Beratung war das?
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_nordwind_
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Re: Tilgung der letzten 2 Monate zurück verlangen?

Beitrag von _nordwind_ »

Ich war bei der Caritas und ich habe ebenfalls den Tipp erhalten, die letzten Raten zurückzubuchen, weil ich schon extrem in finanzieller Not war. Habe ich auch gemacht. Ging natürlich nur mit Lastschriftmandat. Freiwillig überweist keiner zurück. Logischerweise.

Ich hatte dadurch keine Probleme
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robo
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Re: Tilgung der letzten 2 Monate zurück verlangen?

Beitrag von robo »

Eine Insolvenzanfechtung ist in der Tat eine ganz andere Baustelle.

Hier geht es schlicht um Lastschriften, die vom Kontoinhaber widerrufen werden können:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift
Runterscrollen bis "Lastschriftwiderruf".

Das ist in der Regel innerhalb von acht Wochen möglich und bedarf nur eines Häkchens bei der Buchung.
Nix mit
Shopgirl hat geschrieben: 10. Mai 2025, 22:40 ...
zu deinen Kreditgebern gehen und denen sagen "Ich plane die Insolvenz, deswegen zahle ich nichts mehr. Übrigens hätte ich die letzten beiden Raten gern zurück"
...
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann das der Insolvenzverwalter auch machen, denn dann hat er ja die Verfügungsgewalt über das Konto, dann kommt das Geld "zur Masse" (wovon der IV sich dann 40% nehmen kann).

Vor der Eröffnung kann der Schuldner natürlich selbst die Lastschriften (z.B. von Kreditinstituten) widerrufen - und das sollte er auch machen, wenn er ansonsten z.B. die Wohnungsmiete nicht mehr zahlen kann oder nix mehr im Kühlschrank hat (sehr doof, insbesondere wenn es Kinder im Haushalt gibt).
Wohnungsmiete und Kühlschrank füllen sollte IMMER vor der Schuldentilgung (ja meist an Banken) gehen !


[ Geht es wieder los? Persönliche Anfeindungen - mal wieder :roll: - editiert ]



Und an den TE: Nein, Du hast dadurch keinen Nachteil
(ausser etwas mehr Schulden bei Deinen Kreditgebern).
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Icke26
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Re: Tilgung der letzten 2 Monate zurück verlangen?

Beitrag von Icke26 »

Genau so wie robo das sagt, ist es. Hatte ich auch gemacht, und es gab nie Probleme.
Müsste man eigentlich wissen wenn man bei einer Bank arbeitet.
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Shopgirl
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Re: Tilgung der letzten 2 Monate zurück verlangen?

Beitrag von Shopgirl »

Icke26 hat geschrieben: 11. Mai 2025, 10:19 Genau so wie robo das sagt, ist es. Hatte ich auch gemacht, und es gab nie Probleme.
Müsste man eigentlich wissen wenn man bei einer Bank arbeitet.
Ach Icke... oder sollte ich "Hallo" sagen? Mir ist durchaus bewusst, was eine Lastschriftrückgabe ist :lol:

Man mag sich aber bitte mal die anderen Beiträge des TE ansehen. Hier geht es sehr offensichtlich nicht darum, den Kühlschrank zu füllen oder die Kinder nicht hungern zu lassen. Es werden in jedem Beitrag irgendwelche Schlupflöcher und Grauzonen gesucht. Und dabei helfen wir hier eigentlich nicht ...
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Icke26
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Re: Tilgung der letzten 2 Monate zurück verlangen?

Beitrag von Icke26 »

Oh sorry,
1. war nicht böse gemeint
2. Hast recht mit deiner Antwort. Ich habe mir seine Beiträge nun durchgelesen. Da geht es wirklich nur darum "Wie kann ich was tricksen....."
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Brokeboy
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Re: Tilgung der letzten 2 Monate zurück verlangen?

Beitrag von Brokeboy »

Danke für die Antworten. Da es wohl legal ist, ist es ja meine sache warum ich es mache.
Übrigens habe ich einen Sohn. Apropos Kühlschrank, ich brauche bald wirklich einen neuen, den kann ich nicht mit Luft und Liebe bezahlen. Mein Schuldnerberater würde übrigens auch 2000 verlangen, glaube Luft und Liebe akzeptiert er auch nicht.
Wer warum etwas macht, sollte auch keine Rolle spielen.
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Icke26
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Re: Tilgung der letzten 2 Monate zurück verlangen?

Beitrag von Icke26 »

Es gibt viele sehr gute und kostenlose Schuldnerberatungen
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Brokeboy
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Re: Tilgung der letzten 2 Monate zurück verlangen?

Beitrag von Brokeboy »

Ja, mit halbem Jahr Wartezeit. Habe keine gefunden, bei der es schneller geht.
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